Drucksache - DS/1722/VI  

 
 
Betreff: Kitas und Schulen für die Rummelsburger Bucht
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR FamJugGes,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.05.2010 
41. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.10.2010 
44. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Schreiben BA v. 22.07.2011 - Abschlussbericht PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Für den Einschulungsbereich (ESB) Rummelsburger Bucht ist die Schule an der Victoriastadt, Nöldnerstr. 44 in 10317 Berlin zuständig. Der gegenwärtige Bedarf an Grundschulplätzen ist über diese Schule gedeckt. Möglichkeiten der Deckung eines künftigen - ggf. temporär ansteigenden Bedarfes - werden im Rahmen der Arbeitsgruppe „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung“, die in dieser Woche ihre Arbeit aufnimmt, erörtert. Die Arbeitsgruppe wird zu gegebener Zeit Vorschläge zu einer aktualisierten Schulentwicklungsplanung für den gesamten Bezirk vorlegen, die auch die Rummelsburger Bucht berücksichtigen.

Im Rahmen der Vorklärung möglicher Optionen im ESB Rummelsburger Bucht fand am 23.08.2010 ein gemeinsamer Ortstermin des Amtes für Schule und Sport mit der BIM sowie dem Facility Management im Objekt Hauptstr. 8 statt. Ziel des Ortstermins war es zu prüfen, inwieweit dieses Gebäude als künftiger - möglicherweise mit einer Kita kombinierbarer - Schulstandort für den ESB Rummelsburger Bucht in Frage käme.

Nach der Besichtigung musste festgestellt werden, dass dieses Objekt für eine schulische Nutzung aus unterschiedlichen Gründen nicht geeignet ist:

Die Grundrisse der Gebäude und die räumliche Aufteilung sind sehr ungünstig. Die Räume sind sehr klein und schmal, es müssten Räume zusammengelegt werden. Selbst damit entstünden jedoch sehr lange und gleichzeitig schmale Unterrichtsräume (Standard­sollgröße eines Unterrichtsraums ca. 60 qm), welche für den Unterricht nicht geeignet sind. Weiterhin sind die Flure sehr schmal; hier gäbe es ein Problem mit den Flucht- und Rettungswegen. Eine Verbreiterung des Flures ist aufgrund tragender Wände nicht möglich. Darüber hinaus ist abschließend festzustellen, dass die Gebäude stark sanierungsbedürftig sind und Kosten in ganz erheblichem Umfang entstehen würden. Da die Gebäude unter Denkmalschutz stehen, bleibt hier zudem die Frage, inwieweit Umbaumaßnahmen überhaupt genehmigt werden würden.

Im Ergebnis ist daher bereits jetzt festzuhalten, dass dieses Objekt nicht für einen neuen Schulstandort infrage kommt.

Aus oben genannten Gründen ist dieses Objekt auch nicht für eine Nutzung als Kindertagesstätte geeignet.

Die derzeitige und prognostizierte Bevölkerungsentwicklung bis 2015 von Kindern im Vorschulalter im Stadtteil Rummelsburger Bucht wurde im Kindertages-stättenentwicklungsplan 2010 bis 2015 (Juni 2009) sowie in der 1. Fortschreibung vom Juni 2010 analysiert und entsprechende Bedarfe an Kita-Plätzen abgeleitet. Für die kommende Fortschreibung im Sommer 2011 werden die Prognosejahre bis 2020 in die Berechnungen der künftigen Bedarfe an Plätzen in Kindertagesstätten einbezogen.

Im Stadtteil Rummelsburg wurde im Jahr 2009 eine weitere Kita mit derzeitig 90 Plätzen eröffnet. Die gegenwärtig vorhandenen zwei Einrichtungen mit einer Kapazität von insgesamt 172 Plätzen können aber jetzt schon nicht mehr die Nachfragesituation abdecken, so dass auch mit weiterem Baufortschritt die Errichtung einer weiteren Kindertagesstätte in diesem Gebiet erforderlich ist und deshalb in die Maßnahmeplanung aufgenommen wurde.

Im Rahmen des Bauvorhabens „Berlin-Rummelsburger Bucht“ wurde im B-Plan XVII-5a ein weiterer Standort für eine Kita mit 100 Plätzen in der Hauptstr. 4 planungsrechtlich gesichert. Dieses Grundstück ist allerdings flächenmäßig nur für die Bebauung einer Kita geeignet und als eventueller kombinierter Schul-/Kita-Standort zu klein. In Folge der jetzt schon bestehenden Nachfragesituation nach Plätzen in Kindertagesstätten soll dieses Grundstück nunmehr einer Bebauung zugeführt werden. Über das konkrete Verfahren dazu wird gegenwärtig in der AG Grundstückkoordinierung ein Verfahrensvorschlag erarbeitet und zeitnah einer Realisierung zugeführt werden.

 
 

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