Drucksache - DS/1687/VI
Das Bezirksamt
bittet die BVV folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Alle
Behörden des Landes Berlin sind nach Maßgabe der Rahmendienstvereinbarung zum
betrieblichen Gesundheitsmanagement verpflichtet, in festgelegten
Zeitintervallen zu betrieblichen Maßnahmen auf dem Gebiet der Erhaltung der
Förderung der Gesundheit der Beschäftigten zu berichten. Das
Bezirksamt hat darüber hinaus bereits im
Jahre 2006 wegweisende Leitsätze zum Gesundheitsmanagement und zur
Gesundheitsförderung beschlossen: 1. Der ganzheitliche, integrierte Arbeits-
und Gesundheitsschutz ist wesentlicher
Bestandteil der bezirklichen Gesamtverantwortung. Dieses Grundverständnis
richtet sich an den Zielen des Bezirksamtes aus und ist verbindlicher Maßstab des Handelns. 2. Das Bezirksamt fördert mit betrieblichen Maßnahmen die
Erhaltung der Gesundheit,
Leistungsfähigkeit und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter. Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und der betrieblichen
Gesundheitsförderung sind wesentlicher Bestandteil wertorientierter Führung. Leistungsvermögen
und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch
ergonomische Arbeitsgestaltung gefördert. Das Bezirksamt praktiziert Arbeits-
und Gesundheitsschutz mit dem Ziel der Arbeitserleichterung und Verbesserung
der Arbeitsergebnisse. 3. Das Bezirksamt verpflichtet und
unterstützt die Führungskräfte im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
verantwortlich und vorbildlich zu handeln.
Die Führungskräfte sind durch ihr Verhalten Vorbild. Sie fordern von
ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sicherheits- und gesundheitsgerechtes
Verhalten und leisten durch eigenverantwortliches Handeln einen Beitrag zum
Arbeits- und Gesundheitsschutz. 4. Das Bezirksamt informiert und
qualifiziert seine Führungskräfte zu relevanten Entwicklungen im Arbeits- und
Gesundheitsschutz, damit sie ihrer Verantwortung gerecht werden können. 5. Maßnahmen des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes sind Bausteine des Zielvereinbarungsprozesses. 6. Das Bezirksamt beteiligt die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Gestaltung ihrer Arbeitsplätze, der
Arbeitsumgebung und Arbeitsabläufe mit dem Ziel einer kontinuierlichen
Verbesserung. 7. Die Vereinbarkeit von Beruf und
Familie sowie die Prinzipien des Gender Mainstreaming werden bei der Gestaltung
der betrieblichen Gesundheitsförderung berücksichtigt. 8. Wesentliches Ziel ist die Prävention sowie Planung,
Organisation und Durchführung gesundheitsfördernder Maßnahmen im Rahmen einer
sich verändernden Altersstruktur der Mitarbeiter/innen. Der als
Anlage beigefügte Gesundheitsbericht orientiert sich an den Leitzielen und enthält insbesondere Aussagen zu folgenden
Punkten: o
Arbeitsschutz o
Gesundheitsquote o
Führungskultur o
Betriebliches
Gesundheitsmanagement §
räumliches
Umfeld §
soziales
Umfeld §
personenbezogene
Angebote o
Betriebliches
Eingliederungsmanagement Berlin, den…. Emmrich Anlage: Gesundheitsbericht |
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