Drucksache - DS/1687/VI  

 
 
Betreff: Gesundheitsbericht des Bezirksamtes Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBmin 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.04.2010 
40. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt/Gesundheit Entscheidung
26.05.2010 
45. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Gesundheit vertagt   
23.06.2010 
46. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Gesundheit zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument
Anlage PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Alle Behörden des Landes Berlin sind nach Maßgabe der Rahmendienstvereinbarung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement verpflichtet, in festgelegten Zeitintervallen zu betrieblichen Maßnahmen auf dem Gebiet der Erhaltung der Förderung der Gesundheit der Beschäftigten zu berichten.

Das Bezirksamt hat darüber hinaus  bereits im Jahre 2006 wegweisende Leitsätze zum Gesundheitsmanagement und zur Gesundheitsförderung beschlossen:

 

1.      Der ganzheitliche, integrierte Arbeits- und Gesundheitsschutz ist  wesentlicher Bestandteil der bezirklichen Gesamtverantwortung. Dieses Grundverständnis richtet sich an den Zielen des Bezirksamtes aus und ist verbindlicher Maßstab  des Handelns.

2.      Das Bezirksamt  fördert mit betrieblichen Maßnahmen die Erhaltung der Gesundheit,  Leistungsfähigkeit und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und der betrieblichen Gesundheitsförderung sind wesentlicher Bestandteil wertorientierter Führung. Leistungsvermögen und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch ergonomische Arbeitsgestaltung gefördert. Das Bezirksamt praktiziert Arbeits- und Gesundheitsschutz mit dem Ziel der Arbeitserleichterung und Verbesserung der Arbeitsergebnisse. 

3.      Das Bezirksamt verpflichtet und unterstützt die Führungskräfte im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes verantwortlich und vorbildlich zu handeln.  Die Führungskräfte sind durch ihr Verhalten Vorbild. Sie fordern von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten und leisten durch eigenverantwortliches Handeln einen Beitrag zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

4.      Das Bezirksamt informiert und qualifiziert seine Führungskräfte zu relevanten Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, damit sie ihrer Verantwortung gerecht werden können.

5.      Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind Bausteine des Zielvereinbarungsprozesses. 

6.      Das Bezirksamt beteiligt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Gestaltung ihrer Arbeitsplätze, der Arbeitsumgebung und Arbeitsabläufe mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung.

7.      Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Prinzipien des Gender Mainstreaming werden bei der Gestaltung der betrieblichen Gesundheitsförderung berücksichtigt.

8.      Wesentliches  Ziel ist die Prävention sowie Planung, Organisation und Durchführung gesundheitsfördernder Maßnahmen im Rahmen einer sich verändernden Altersstruktur der Mitarbeiter/innen.

Der als Anlage beigefügte Gesundheitsbericht orientiert sich an den Leitzielen und  enthält insbesondere Aussagen zu folgenden Punkten:

o        Arbeitsschutz

o        Gesundheitsquote

o        Führungskultur

o        Betriebliches Gesundheitsmanagement

§         räumliches Umfeld

§         soziales Umfeld

§         personenbezogene Angebote

o        Betriebliches Eingliederungsmanagement

 

Berlin, den….

 

 

 

Emmrich

 

Anlage:

 

Gesundheitsbericht

 

 
 

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