Drucksache - DS/1662/VI
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird
ersucht in der Falkenberger Chaussee/Ecke Zingster Straße (siehe Bild 1) das
Verkehrszeichen 222-10 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung links vorbei, siehe Bild
2) aufzustellen. Bild 1 Bild 2 Begründung: Für
Fahrzeugführer, die aus der Falkenberger Chaussee kommend links in die Zingster
Straße einbiegen wollen, stellt sich der weitere Straßenverlauf nicht eindeutig
dar. Insbesondere Orts unkundige Kraftfahrer biegen öfter versehentlich statt
in die Zingster Straße auf die rechts daneben verlaufende Straßenbahntrasse
ein. Zur besseren Kenntlichmachung des Straßenverlaufs sollte daher hier das
Verkehrsschild Nr. 222-10 aufgestellt werden. |
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