Drucksache - DS/1661/VI
Das Bezirksamt wird ersucht, 1.
darauf hinzuwirken, dass die Schulen
des Bezirkes im Falle der Durchführung von Informationsveranstaltungen,
Exkursionen oder Unterrichtseinheiten mit Jugendoffizieren oder
Wehrdienstberatern der Bundeswehr ein Höchstmaß an Pluralität gewährleisten. Zu
diesem Zwecke sollen die Schulen neben den Referenten der Bundeswehr auch
Vertreter des Bundesamtes für Zivildienst oder Referenten von militärkritischen
Nichtregierungsorganisationen einladen; 2.
gegenüber den Schulen darauf
hinzuwirken, derartige Veranstaltungen möglichst nicht im Rahmen der
Schulpflicht durchzuführen bzw. Schülern unbürokratisch ein Fernbleiben von
solchen Veranstaltungen zu ermöglichen. Das Bezirksamt bittet die BVV,
Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Wie im Zwischenbericht des
Bezirksamtes vom 20.04.2010 mitgeteilt, hat sich das Bezirksamt mit einem
Schreiben an die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
(SenBWF) gewandt und dort sowohl die Vermittlung der Anliegen der Drucksache
gegenüber den Lichtenberger Schulen als auch den Erlass genereller Regelungen
angeregt. Im vorliegenden Antwortschreiben der
zuständigen Staatssekretätin der SenBWF führt diese zu den Ersuchen der
Drucksache Folgendes aus: „Die von Ihnen angesprochene und geforderte
Ausgewogenheit und Pluralität bei der schulischen Beschäftigung mit
gesellschaftspolitischen Themen haben grundsätzlich oberste Priorität in der
Berliner Schule. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wurden im Jahre 1976 im
sogenannten Beutelsbacher Konsens für die gesellschaftspolitische Bildung
länderübergreifende Grundsätze festgelegt, nach denen sich Schulen in der
Bundesrepublik Deutschland zu richten haben. Diese Grundsätze wurden von allen
Ländern anerkannt. Der im vorliegenden Zusammenhang wesentliche Aspekt bezieht
sich auf das sogenannte Kontroversitätsgebot. Dies beinhaltet, dass Themen im
Unterricht, die in der Gesellschaft kontrovers sind, auch im Unterricht in
ihrer Kontroversität darzustellen bzw. zu behandeln sind. Dieses Gebot ist auch
für die Bundeswehr verbindlich und wird auch von ihr anerkannt. Grundsätzlich gilt, dass der Einsatz von Jugendoffizieren
der Bundeswehr in Berliner Schulen in der Regel auf der Grundlage der
Rahmenlehrpläne der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer und in
unterrichtlichen Zusammenhängen erfolgt. Er unterliegt somit der Verantwortung
der einladenden Schule bzw. der unterrichtenden Lehrkraft. Das heißt auch, dass
eigenverantwortliche Veranstaltungen der Bundeswehr im Rahmen von Unterricht
nicht zulässig sind. Nach Aussage der Bundeswehr nehmen die Jugendoffiziere bei
schulischen Veranstaltungen im Rahmen der Absprachen mit den verantwortlichen
Lehrkräften zu militärischen und sicherheitspolitischen Grundsatzfragen sowie
der offiziellen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Bundesrepublik
Deutschland Stellung und informieren zu von den Schulen gewünschten Themen. Selbstverständlich ist es im Sinne des Kontroversitätsgebotes
erforderlich, im unterrichtlichen Zusammenhang ebenfalls militärkritische
Positionen zu erörtern bzw. sinnvoll, auch Vertreterinnen oder Vertreter von
beispielsweise friedens- und Kriegsdienstverweigerungsorganisationen
einzuladen. In welcher Form diese unterrichtlichen Erörterungen im Sinne
des Kontroversitätsgebots stattfinden oder ob diese zeitgleich oder zeitlich
versetzt erfolgen, sollte den Schulen in ihrer Eigenverantwortung überlassen
werden. Eine zwingende zeitliche Verknüpfung, wie Sie es nahelegen, erscheint
nicht sinnvoll, würde in die unterrichtliche Gestaltungsfreiheit der Schulen
eingreifen und zudem oft praktisch kaum realisierbar sein. Anders verhält es sich mit durch
Wehrdienstberatungsoffiziere durchgeführten Vorträgen an Schulen. In diesen
Schulvorträgen wird nach Aussage der Bundeswehr der Zweck verfolgt, den
Schülerinnen und Schülern grundlegende Informationen zur allgemeinen
Wehrpflicht und über den Arbeitgeber Bundeswehr zu vermitteln sowie
Besonderheiten und Herausforderungen des Soldatenberufs zu erläutern. Diese
Vorträge sind in der Regel keine Unterrichtsveranstaltungen und somit auch für
Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtend. Über die Teilnahme von
Schülerinnen und Schülern an freiwilligen Veranstaltungen entscheiden dann die
Eltern, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern diese selbst.“ Die Schulen sind über diese Regeln
informiert und müssen in diesem Rahmen eigenverantwortlich handeln. Geisel Für
die Leiterin der Abteilung Stellv. Bezirksbürgermeister Dr.
Prüfer Bezirksstadtrat für Wirtschaft
und Immobilien |
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