Drucksache - DS/1661/VI  

 
 
Betreff: Jugendoffiziere an den Schulen nicht allein lassen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStRin SchulSportSoz,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.03.2010 
39. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.09.2010 
43. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Schreiben BA v. 28.04.2010 (Zwb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

1.      darauf hinzuwirken, dass die Schulen des Bezirkes im Falle der Durchführung von Informationsveranstaltungen, Exkursionen oder Unterrichtseinheiten mit Jugend­offizieren oder Wehrdienstberatern der Bundeswehr ein Höchstmaß an Pluralität gewährleisten. Zu diesem Zwecke sollen die Schulen neben den Referenten der Bundeswehr auch Vertreter des Bundesamtes für Zivildienst oder Referenten von militärkritischen Nichtregierungsorganisationen einladen;

2.      gegenüber den Schulen darauf hinzuwirken, derartige Veranstaltungen möglichst nicht im Rahmen der Schulpflicht durchzuführen bzw. Schülern unbürokratisch ein Fernbleiben von solchen Veranstaltungen zu ermöglichen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Wie im Zwischenbericht des Bezirksamtes vom 20.04.2010 mitgeteilt, hat sich das Bezirksamt mit einem Schreiben an die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (SenBWF) gewandt und dort sowohl die Vermittlung der Anliegen der Druck­sache gegenüber den Lichtenberger Schulen als auch den Erlass genereller Regelungen angeregt.

Im vorliegenden Antwortschreiben der zuständigen Staatssekretätin der SenBWF führt diese zu den Ersuchen der Drucksache Folgendes aus:

„Die von Ihnen angesprochene und geforderte Ausgewogenheit und Pluralität bei der schulischen Beschäftigung mit gesellschaftspolitischen Themen haben grundsätzlich oberste Priorität in der Berliner Schule. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wurden im Jahre 1976 im sogenannten Beutelsbacher Konsens für die gesellschaftspolitische Bildung länderübergreifende Grundsätze festgelegt, nach denen sich Schulen in der Bundesrepublik Deutschland zu richten haben. Diese Grundsätze wurden von allen Ländern anerkannt.

Der im vorliegenden Zusammenhang wesentliche Aspekt bezieht sich auf das sogenannte Kontroversitätsgebot. Dies beinhaltet, dass Themen im Unterricht, die in der Gesellschaft kontrovers sind, auch im Unterricht in ihrer Kontroversität darzustellen bzw. zu behandeln sind. Dieses Gebot ist auch für die Bundeswehr verbindlich und wird auch von ihr anerkannt.

Grundsätzlich gilt, dass der Einsatz von Jugendoffizieren der Bundeswehr in Berliner Schulen in der Regel auf der Grundlage der Rahmenlehrpläne der gesellschaftswissen­schaftlichen Fächer und in unterrichtlichen Zusammenhängen erfolgt. Er unterliegt somit der Verantwortung der einladenden Schule bzw. der unterrichtenden Lehrkraft. Das heißt auch, dass eigenverantwortliche Veranstaltungen der Bundeswehr im Rahmen von Unterricht nicht zulässig sind.

Nach Aussage der Bundeswehr nehmen die Jugendoffiziere bei schulischen Veranstaltungen im Rahmen der Absprachen mit den verantwortlichen Lehrkräften zu militärischen und sicherheitspolitischen Grundsatzfragen sowie der offiziellen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Bundesrepublik Deutschland Stellung und informieren zu von den Schulen gewünschten Themen.

Selbstverständlich ist es im Sinne des Kontroversitätsgebotes erforderlich, im unter­richtlichen Zusammenhang ebenfalls militärkritische Positionen zu erörtern bzw. sinnvoll, auch Vertreterinnen oder Vertreter von beispielsweise friedens- und Kriegsdienst­verweigerungsorganisationen einzuladen.

In welcher Form diese unterrichtlichen Erörterungen im Sinne des Kontroversitätsgebots stattfinden oder ob diese zeitgleich oder zeitlich versetzt erfolgen, sollte den Schulen in ihrer Eigenverantwortung überlassen werden. Eine zwingende zeitliche Verknüpfung, wie Sie es nahelegen, erscheint nicht sinnvoll, würde in die unterrichtliche Gestaltungsfreiheit der Schulen eingreifen und zudem oft praktisch kaum realisierbar sein.

Anders verhält es sich mit durch Wehrdienstberatungsoffiziere durchgeführten Vorträgen an Schulen. In diesen Schulvorträgen wird nach Aussage der Bundeswehr der Zweck verfolgt, den Schülerinnen und Schülern grundlegende Informationen zur allgemeinen Wehrpflicht und über den Arbeitgeber Bundeswehr zu vermitteln sowie Besonderheiten und Herausforderungen des Soldatenberufs zu erläutern. Diese Vorträge sind in der Regel keine Unterrichtsveranstaltungen und somit auch für Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtend. Über die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an freiwilligen Veranstaltungen entscheiden dann die Eltern, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern diese selbst.“

Die Schulen sind über diese Regeln informiert und müssen in diesem Rahmen eigen­verantwortlich handeln.

 

 

 

Geisel                                                                                Für die Leiterin der Abteilung

Stellv. Bezirksbürgermeister                                            Dr. Prüfer

                                                                                          Bezirksstadtrat für

                                                                                          Wirtschaft und Immobilien

 

 

 
 

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