Drucksache - DS/1660/VI  

 
 
Betreff: Jugendfreizeiteinrichtung "Tube"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
  BzStR FamJugGes,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.03.2010 
39. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.05.2010 
41. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Dringl. Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wurde ersucht der BVV bis spätestens Mai 2010 aufzuzeigen, wie die Baumaßnahmen der Jugendfreizeitrichtung „Tube“ bis Ende 2010 fertig gestellt und abgerechnet werden sollen. Hierbei soll dargestellt werden, wie die Baumaßnahme finanziert wird, wer die Baumaßnahme plant und durchführt. Es ist aufzuzeigen, wie etwaig entstehende finanzielle Risiken entstanden sind und wer diese trägt.

Hierzu wird berichtet:

Bedarf

Das Bezirksamt unterstützt die Absicht, mit Mitteln aus dem städtebaulichen Vertrag „Weiße Taube“ den Standort der Jugendfreizeiteinrichtung BBC zu qualifizieren. Der Bedarf besteht, weil das jetzige Domizil der Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) Räume in einem Mietobjekt sind, dessen Perspektive unklar, dessen Zustand baulich unbefriedigend und dessen Lage wenig geeignet ist.

Die JFE „BBC“ liegt im Sozialraum 19, der Versorgungsgrad mit Plätzen für Angebote der Jugendarbeit liegt bei 45 Prozent. Hauptzielgruppe der Einrichtung sind Jugendliche. Aus jugendhilfeplanerischer Sicht ist die Nutzung der genannten Einrichtung in diesem Sozialraum auch langfristig weiterhin erforderlich. Mit dem Träger Sozialdiakonische Jugendarbeit, der die Einrichtung am bisherigen Standort betreibt, wurde auf Beschluss des Jugendhilfeausschusses (JHA) ein Leistungsvertrag zum weiteren Betrieb der JFE für die Jahre 2010/ 2011 geschlossen. Alternative Standorte im Sozialraum wurden geprüft und stehen nicht zur Verfügung.

 

Standortplanung und Finanzierung „Tube“

Der Träger Sozialdiakonische Jugendarbeit hat für eine bauliche Verbesserung des Standorts den Vorschlag entwickelt, den stillgelegten Fußgängertunnel Weißenseer Weg/ Herzbergstr. als neue JFE umzubauen. Der Träger wurde aufgefordert, dafür eine prüfbare Bauplanungsunterlage einzureichen. Diese wurde durch externe Sachverständige geprüft, so dass der Verwaltung nunmehr seit 06.04.10 eine belastbare Kostenermittlung für das Projekt vorliegt, die Kosten in Höhe von 395 T€ ausweist.

Das Bezirksamt hat gegenüber dem Vertragspartner der „Weißen Taube“ die Notwendigkeit der Maßnahme vorgetragen und begründet, so dass nunmehr auch die Zustimmung des Vertragspartners vorliegt, Mittel aus dem städtebaulichen Vertrag für diesen Zweck einzusetzen. Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 13.04.10 beschlossen, für die Maßnahme bis zu 395 T€ aus Mitteln des städtebaulichen Vertrages „Weiße Taube“ bereit zu stellen.

Vertragsverhältnisse des Bezirkes

Parallel wurde mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Eigentümerin des Tunnelgebäudes, eine Verwaltungsvereinbarung verhandelt und abgeschlossen, die dem Bezirk Lichtenberg die Überlassung von Teilen der Tunnelröhre für den genannten Zweck sichert, ohne für das Gesamtbauwerk sorgen zu müssen.

Im Rahmen eines bereits verhandelten Nutzungsvertrags kann dem Träger anschließend der Tunnel zum Betrieb der JFE übergeben werden.

 

Weiteres Verfahren

Damit ist das Bezirksamt  in der Lage, dem Träger eine Zuwendung für die bauliche Herrichtung des Tunnels sowie des bestehenden Eingangsgebäudes als Jugendfreizeiteinrichtung zu gewähren. In dem Zuwendungsbescheid ist sicher zu stellen, dass die Maßnahme mit maximal den zur Verfügung stehenden Mitteln realisiert wird. Das Risiko für eventuell entstehende Mehrkosten wird vom Träger getragen, diese Maßgabe wird Bestandteil des Zuwendungsbescheides. Weitere bezirkliche Mittel stehen nicht zur Verfügung. Der Träger erbringt darüber hinaus Eigenleistungen u.a. für die Planungsleistungen sowie die Gestaltung der Außenanlagen. Es ist im Bescheid außerdem festzuhalten, dass aus der Zuwendung kein Rückzahlungsanspruch für die Eigenmittel bei Trägerwechsel entsteht. Die generell bestehende Möglichkeit auf Neuabschluss eines Leistungsvertrages zwischen dem Bezirksamt und dem Träger zur Erbringung von Leistungen der Jugendarbeit nach §11 SGB VIII für den Betrieb des BBC / Tube ist nicht berührt.

Für die Durchführung der Bauarbeiten werden 6 Monate veranschlagt, sie sollen bis zum Jahresende 2010 abgeschlossen werden.

Damit wird den Nutzerinnen und Nutzern der bisherigen JFE BBC ein neuer, moderner und gut geeigneter Standort zur Verfügung stehen und die jugendhilfeplanerische Versorgung des Stadtteils mit Angeboten der Jugendarbeit für die nächsten Jahre stabilisiert.

 

 

 

 

 

 

Emmrich                                                               Räßler-Wolff

Bezirksbürgermeisterin                                        Bezirksstadtrat

 

 
 

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