Drucksache - DS/1644/VI
Das Bezirksamt wurde ersucht, den Platz neben dem Kino
Cinemotion an der Wartenberger Straße in Hohenschönhausen in Hohenschönhausener
Platz zu benennen. Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis
zu nehmen: Dieses Ersuchen der BVV
wurde an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, VII D weitergeleitet mit
der Bitte, den Antrag gemäß den Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner
Straßengesetzes (AV Benennung) zu prüfen und gegebenenfalls ein Ausnahme
zuzulassen. Die Senatsverwaltung hat
hierzu wie folgt geantwortet: „Diese Benennung ist
nach der AV Benennung nicht zulässig. Nur wenn dieser Platz an der Hohenschönhauser
Straße liegen würde, wäre es etwas Anderes. Es gibt hier auch keine Ausnahmen,
bzw. die AV sieht nicht vor, dass unsere Verwaltung z.B. eine Ausnahme zulässt.
Von daher gibt es auch nichts zu prüfen. Hintergrund des Verbots der
Doppelbenennung (eine entsprechende Regelung besteht übrigens seit der Gründung
von Groß-Berlin 1920) ist die Verwechselungsgefahr von Adressen, was bei Notfalleinsätzen
fatal sein kann. Deshalb sollen ja eigentlich auch Doppelbenennungen nach und
nach beseitigt werden. Auf jeden Fall sollen keine neuen geschaffen
werden.“ In Lichtenberg und in
Hohenschönhausen gibt es bereits je eine Hohenschönhauser Straße und je einen
Hohenschönhauser Weg. Berlin, den 20.07.2010 Geisel Stellv. Bezirksbürgermeister |
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