Drucksache - DS/1644/VI  

 
 
Betreff: Hohenschönhausener Platz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.03.2010 
39. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Kultur Entscheidung
15.04.2010 
40. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.05.2010 
41. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.09.2010 
43. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Kultur PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Der Ausschuss Kultur empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der DS/1644/VI – Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion DIE LINKE

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

den Platz neben dem Kino Cinemotion an der Wartenberger Straße in Hohenschönhausen in Hohenschönhausener Platz zu benennen.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Dieses Ersuchen der BVV wurde an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, VII D weitergeleitet mit der Bitte, den Antrag gemäß den Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (AV Benennung) zu prüfen und gegebenenfalls ein Ausnahme zuzulassen.

 

Die Senatsverwaltung hat hierzu wie folgt geantwortet:

 

„Diese Benennung ist nach der AV Benennung nicht zulässig. Nur wenn dieser Platz an der Hohenschönhauser Straße liegen würde, wäre es etwas Anderes. Es gibt hier auch keine Ausnahmen, bzw. die AV sieht nicht vor, dass unsere Verwaltung z.B. eine Ausnahme zulässt. Von daher gibt es auch nichts zu prüfen.

Hintergrund des Verbots der Doppelbenennung (eine entsprechende Regelung besteht übrigens seit der Gründung von Groß-Berlin 1920) ist die Verwechselungsgefahr von Adressen, was bei Notfalleinsätzen fatal sein kann. Deshalb sollen ja eigentlich auch Doppelbenennungen nach und nach beseitigt werden. Auf jeden Fall sollen keine neuen geschaffen werden.“

 

In Lichtenberg und in Hohenschönhausen gibt es bereits je eine Hohenschönhauser Straße und je einen Hohenschönhauser Weg.

 

 

Berlin, den 20.07.2010

 

 

 

 

Geisel

            Stellv. Bezirksbürgermeister

 

 
 

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