Drucksache - DS/1640/VI
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die
BVV Lichtenberg bittet die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE eine
Stellungnahme zu dem in der Öffentlichkeit gegen sie erhobenen Vorwurf,
angeblich keine bürgerfreundliche Mietpreispolitik zu betreiben, abzugeben.
Dabei soll die HOWOGE in den Grundzügen ihre Mietpreis-, Wohnungssanierungs-
und Wohnumfeldgestaltungsstrategie für die Lichtenberger Wohnungsbestände sowie
ihre Überlegungen zur Erbringung einer Sozialrendite für den Bezirk darlegen.
Die BVV bekräftigt ihren Beschluss diese Themen an einem Runden Tisch
„Wohnungspolitik in Lichtenberg“ einer Diskussion zu unterziehen,
die mögliche Perspektiven sowie Alternativen zur derzeitigen
Mietpreisentwicklung beleuchtet und deren Folgen erörtert. Begründung: Gegen
die HOWOGE werden in letzter Zeit öffentlich Vorwürfe erhoben, ihre
Mietpreispolitik sei angeblich unsozial und ihr Engagement diene nicht den
Interessen Lichtenbergs. Die Mehrheit der BVV hat die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der HOWOGE bisher aber als engagierte Partner bei der Gestaltung
des Bezirks kennen gelernt. Weder die deutlichen Verbesserungen im Wohnumfeld
Lichtenbergs, noch die umfassende Sanierung seiner Wohnungsbestände wären ohne
das Engagement der HOWOGE möglich gewesen. Lichtenberg verzeichnet im Ergebnis
einen unterdurchschnittlichen Leerstand bei einem überdurchschnittlichen
Sanierungsgrad von Wohnungen. Das öffentliche Leben im Bezirk wird durch die
HOWOGE in vorbildlicher Weise unterstützt und in Teilen auch erst ermöglicht. Die
BVV Lichtenberg hat an der Aufklärung der Vorwürfe ein besonderes
Interesse, da die HOWOGE der mit Abstand größte Wohnungseigentümer im Bezirk
ist. Dazu kommt das Interesse die HOWOGE als verlässlichen Partner der
Kommunalpolitik im Bezirk zu erhalten. Zu diesem Zweck muss jedoch die HOWOGE
handlungsfähig und glaubwürdig sein. Nur eine rasche und vorbehaltlose Aufklärung
sowie die umfassende Information der Öffentlichkeit kann diese Glaubwürdigkeit
und Handlungsfähigkeit wieder herstellen. Im
Zuge eines Modernisierungsvorhabens in Berlin-Buch tauchten in der
Öffentlichkeit außerdem Vorwürfe der Begünstigung eines einzelnen
Anbieters von Bauplanungs- und Bauleitungsaufträgen auf. Die Öffentlichkeit hat
auch ein Anrecht auf Aufklärung jener Vorwürfe. Diesem Zweck dient der
Antrag. |
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