Drucksache - DS/1639/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-40
Arbeitstitel: Welsekiez/Wartiner Straße
Verfahrensstand: Festsetzung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.03.2010 
39. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)  die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-40 vom 11. Mai 2009 für das Gelände zwischen Falkenberger Chaussee, LSG „Falkenberger Krugwiesen“, Feldmark-Grundschule, den Wohngebäuden an der Wartiner und Biesenbrower Straße sowie Welsestraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

 

b) mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung
    das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Begründung:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.11.2009 zur Drucksache
Nr. 35/VI den Bebauungsplan 11-40 vom 11. Mai 2009  für das Gelände zwischen Falkenberger Chaussee, LSG „Falkenberger Krugwiesen“, Feldmark-Grundschule, den Wohngebäuden an der Wartiner und Biesenbrower Straße sowie Welsestraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen und die dazugehörige Begründung beschlossen sowie über die Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-40 entschieden.

Mit Schreiben vom 29.01.2010 hat die zuständige Senatsverwaltung mitgeteilt, dass die vorgenommene Rechtskontrolle des angezeigten Bebauungsplanes 11-40 keine Beanstandungen ergeben hat. Die Hinweise der Senatsverwaltung erforderten Änderungen des Bebauungsplanes 11-40, der Begründung und des Entwurfs der Rechtsverordnung. Diese Änderungen oder Ergänzungen erfolgten aus redaktionellen oder Gründen der Rechtssicherheit, die den beschlossenen planerischen Inhalt nicht abändern.

Gemäß § 6 Abs. 5 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch muss das Bezirksamt durch Beschluss den Bebauungsplan als Rechtsverordnung festsetzen. Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

___________________                                          __________________________________

Emmrich                                                                 Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                           Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

                                                                           

 

 

 

 

 

                                                                                                                                         Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11- 40

 

für das Gelände zwischen

Falkenberger Chaussee, LSG „Falkenberger Krugwiesen“, Feldmark-Grundschule, den Wohngebäuden an der Wartiner und Biesenbrower Straße sowie Welsestrasse

 

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen

 

 

                                                                                                                           Maßstab 1:5000

Ziele des Bebauungsplanes

Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes, von Gemeinbedarfsflächen, öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen

 
 

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