Drucksache - DS/1620/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass das
Grundstück im Innenhof des Aristotelessteigs 14-16 durch den Liegenschaftsfonds
öffentlich angeboten wird. Eine Direktvergabe an einen Investor sollte dabei
ausgeschlossen werden. Aus den Vergabevorschriften des Liegenschaftsfonds
lassen sich keine Kriterien für eine Direktvergabe herleiten. Vergleiche Vergabearten des Liegenschaftsfonds:
(Quelle: www.Liegenschaftsfonds.de/Vergabearten) Begründung: Im Stadtentwicklungsausschuss wurde eine Bauvoranfrage für
o. g. Grundstück vorgestellt. Es sollte die Möglichkeit des freien Wettbewerbs
sichergestellt werden. |
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