Drucksache - DS/1611/VI
Das Bezirksamt wurde ersucht zu prüfen, welche Möglichkeiten
bestehen, um künftige Bauherren von selbst genutztem Wohneigentum im Bezirk
Lichtenberg zu unterstützen. Denkbare Instrumente wären nach BVV-Beschluss
unter anderem:
In der Begründung des Beschlusse wird zu dem ausgeführt,
dass ein Bonussystem in vielfältiger Form möglich sei. Ziel sollte es demnach
sein, mit attraktiven Instrumenten junge Familien, die Wohneigentum erwerben
wollen, an Lichtenberg zu binden. Das könne in unterschiedlicher Form
geschehen. Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt: Die Fördermöglichkeiten für selbst genutztes Wohneigentum
sind in der Bundesrepublik Deutschland vielfältig und in ihrer Wirkung nicht
auf Kommunen, gar auf nichtselbständige Bezirke der Metropole Berlin zu
beschränken. Insbesondere kann der Bezirk Bauland (ob zum Kauf oder in
Erbbaupacht) nicht unabhängig von den Regelungen in Berlin zu bezirkseigenen
Sonderkonditionen zur Verfügung stellen. In Frage kämen ohnehin nur landeseigene Grundstücke und der
Bezirk ist an die Landeshaushaltsordnung gebunden. Hinzukommt, dass die Verwertung landeseigener Grundstücke
prinzipiell durch die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KGH erfolgt,
indem verwertbare Grundstücke in das Sondervermögen des Liegenschaftsfonds
übertragen werden. Der Bezirk unterstützt die Errichtung von selbstgenutztem
Wohneigentum insbesondere durch die Schaffung entsprechenden Planungsrechts,
etwa zur Revitalisierung von Brachen durch Wohnungsbau oder die Ausweisung von
Wohngebieten (Rummelsburger Bucht, Stadtrandsiedlungen, Karlshorst Ost,
Bornitzstraße u.a.m.). Das Land Berlin trägt insbesondere den Wunsch, in
überschaubaren Wohnanlagen inmitten gewachsener Stadtquartiere zu wohnen, in
dem das Bauen in Baugemeinschaften und Baugruppen unterstützt wird, wobei
ebenfalls selbstgenutztes Wohneigentum geschaffen wird. Hierzu erläutert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
(Quellen: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/baugemeinschaft
): „In einer Baugemeinschaft
lässt sich der Wunsch vom Wohneigentum in der Innenstadt gemeinsam mit Anderen
Bauwilligen planen, kostengünstiger finanzieren 3 und realisieren. Im gemeinsamen
Entwicklungsprozess lernen sich die zukünftigen Nachbarn bereits vor dem Einzug
kennen. Dies ist neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein gewichtiger Vorzug
des Bauens in der Gemeinschaft. Zusammen kann die Planung einer individuell
abgestimmten Architektur mit Ausstrahlung in das Quartier angegangen werden.
Über die ökologischen Standards des Gebäudes kann man sich ebenso gemeinsam
verständigen wie über ein späteres soziales Engagement im Kiez.“ „Die Vorteile des
gemeinschaftlichen Bauens liegen nicht nur in der mannigfaltigen Wohnstruktur
und erreichbaren Kostenvorteilen, sondern gerade auch im Entstehen von sozial
stabilen Nachbarschaften mit erheblichem Identifikationsgrad.“ „Das Land Berlin unterstützt
Baugemeinschaften und Baugruppen mit speziellen Informationen zu
organisatorischen und finanziellen Fragen sowie zu bebaubaren
Grundstücken.“ „… Hierzu stellt der
Liegenschaftsfonds Berlin in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung ausgesuchte landeseigene Grundstücke zur Verfügung. Diese
werden in einem Festpreisverfahren gezielt für Baugemeinschaften vom
Liegenschaftsfonds ausgeschrieben.“ „Der Liegenschaftsfonds Berlin
wird dazu ständig fünf Grundstücke bereithalten, die in einem zweistufigen,
strukturierten Verfahren speziell für das Bauen in der Gemeinschaft vergeben
werden sollen.“ Die Einschätzung der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Quelle: Flyer: „Wohnen in der
Innenstadt – Informationen für Baugemeinschaften und Baugruppen, SenStadt
2009), dass „Gute Lagen“ hierfür allein in den Innenstadtbezirken
Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Charlottenburg-Wilmersdorf
bestehen, um selbstgenutztes Wohneigentum zu entwickeln, teilt das Bezirksamt
nicht. Quartiere in Karlshorst (ehem.
Wohnheime der HTW) oder der Lindenhof nach Freizug kommen ebenso für
Baugruppenprojekte in Frage und sind in die Diskussion eingebracht worden. Außerdem beauftragte die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Stattbau
Stadtentwicklungsgesellschaft mbH mit der Einrichtung einer Beratungsstelle für
generationenübergreifendes Wohnen in Berlin. Diese Netzwerkagentur unterstützt
seit dem 01.04.2008 sowohl generationenübergreifende eigentumsorientierte
Interessierte als auch Wohnprojekte zur Miete. (http://www.stattbau.de/?id=145 ) Das Bezirksamt hält diese
Instrumente für gut geeignet, auch in Lichtenberg neben den Möglichkeiten der
Einfamilienhausnutzung, selbstgenutztes Wohneigentum in städtischen Quartieren
des Bezirkes zu schaffen und vor allem junge Familien an den Bezirk zu binden. Emmrich Dr.
Prüfer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
Wirtschaft und
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