Drucksache - DS/1611/VI  

 
 
Betreff: Bezirkliche Unterstützung für selbst genutztes Wohneigentum
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR WiImm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.02.2010 
38. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.05.2010 
41. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wurde ersucht zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um künftige Bauherren von selbst genutztem Wohneigentum im Bezirk Lichtenberg zu unterstützen. Denkbare Instrumente wären nach BVV-Beschluss unter anderem:

 

  • Bereitstellung von preisgünstigem Bauland für Familien mit Kindern (Kinderrabatt)
  • günstige Erbbaurechte.

 

In der Begründung des Beschlusse wird zu dem ausgeführt, dass ein Bonussystem in vielfältiger Form möglich sei. Ziel sollte es demnach sein, mit attraktiven Instrumenten junge Familien, die Wohneigentum erwerben wollen, an Lichtenberg zu binden. Das könne in unterschiedlicher Form geschehen.

 

Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt:

Die Fördermöglichkeiten für selbst genutztes Wohneigentum sind in der Bundesrepublik Deutschland vielfältig und in ihrer Wirkung nicht auf Kommunen, gar auf nichtselbständige Bezirke der Metropole Berlin zu beschränken.

 

Insbesondere kann der Bezirk Bauland (ob zum Kauf oder in Erbbaupacht) nicht unabhängig von den Regelungen in Berlin zu bezirkseigenen Sonderkonditionen zur Verfügung stellen.

In Frage kämen ohnehin nur landeseigene Grundstücke und der Bezirk ist an die Landeshaushaltsordnung gebunden.

Hinzukommt, dass die Verwertung landeseigener Grundstücke prinzipiell durch die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KGH erfolgt, indem verwertbare Grundstücke in das Sondervermögen des Liegenschaftsfonds übertragen werden.

 

Der Bezirk unterstützt die Errichtung von selbstgenutztem Wohneigentum insbesondere durch die Schaffung entsprechenden Planungsrechts, etwa zur Revitalisierung von Brachen durch Wohnungsbau oder die Ausweisung von Wohngebieten (Rummelsburger Bucht, Stadtrandsiedlungen, Karlshorst Ost, Bornitzstraße u.a.m.).

 

Das Land Berlin trägt insbesondere den Wunsch, in überschaubaren Wohnanlagen inmitten gewachsener Stadtquartiere zu wohnen, in dem das Bauen in Baugemeinschaften und Baugruppen unterstützt wird, wobei ebenfalls selbstgenutztes Wohneigentum geschaffen wird.

 

Hierzu erläutert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Quellen: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/baugemeinschaft ):

 

„In einer Baugemeinschaft lässt sich der Wunsch vom Wohneigentum in der Innenstadt gemeinsam mit Anderen Bauwilligen planen, kostengünstiger finanzieren

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und realisieren. Im gemeinsamen Entwicklungsprozess lernen sich die zukünftigen Nachbarn bereits vor dem Einzug kennen. Dies ist neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein gewichtiger Vorzug des Bauens in der Gemeinschaft. Zusammen kann die Planung einer individuell abgestimmten Architektur mit Ausstrahlung in das Quartier angegangen werden. Über die ökologischen Standards des Gebäudes kann man sich ebenso gemeinsam verständigen wie über ein späteres soziales Engagement im Kiez.“

 

„Die Vorteile des gemeinschaftlichen Bauens liegen nicht nur in der mannigfaltigen Wohnstruktur und erreichbaren Kostenvorteilen, sondern gerade auch im Entstehen von sozial stabilen Nachbarschaften mit erheblichem Identifikationsgrad.“

 

„Das Land Berlin unterstützt Baugemeinschaften und Baugruppen mit speziellen Informationen zu organisatorischen und finanziellen Fragen sowie zu bebaubaren Grundstücken.“

 

„… Hierzu stellt der Liegenschaftsfonds Berlin in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ausgesuchte landeseigene Grundstücke zur Verfügung. Diese werden in einem Festpreisverfahren gezielt für Baugemeinschaften vom Liegenschaftsfonds ausgeschrieben.“

 

„Der Liegenschaftsfonds Berlin wird dazu ständig fünf Grundstücke bereithalten, die in einem zweistufigen, strukturierten Verfahren speziell für das Bauen in der Gemeinschaft vergeben werden sollen.“

 

Die Einschätzung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Quelle: Flyer: „Wohnen in der Innenstadt – Informationen für Baugemeinschaften und Baugruppen, SenStadt 2009), dass „Gute Lagen“ hierfür allein in den Innenstadtbezirken Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Charlottenburg-Wilmersdorf bestehen, um selbstgenutztes Wohneigentum zu entwickeln, teilt das Bezirksamt nicht.

Quartiere in Karlshorst (ehem. Wohnheime der HTW) oder der Lindenhof nach Freizug kommen ebenso für Baugruppenprojekte in Frage und sind in die Diskussion eingebracht worden.

 

Außerdem beauftragte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Stattbau Stadtentwicklungsgesellschaft mbH mit der Einrichtung einer Beratungsstelle für generationenübergreifendes Wohnen in Berlin. Diese Netzwerkagentur unterstützt seit dem 01.04.2008 sowohl generationenübergreifende eigentumsorientierte Interessierte als auch Wohnprojekte zur Miete. (http://www.stattbau.de/?id=145 )

 

Das Bezirksamt hält diese Instrumente für gut geeignet, auch in Lichtenberg neben den Möglichkeiten der Einfamilienhausnutzung, selbstgenutztes Wohneigentum in städtischen Quartieren des Bezirkes zu schaffen und vor allem junge Familien an den Bezirk zu binden.

 

 

 

 

Emmrich                                                                                 Dr. Prüfer

Bezirksbürgermeisterin                                                          Bezirksstadtrat Wirtschaft

                                                                                                und Immobilien

 

 
 

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