Drucksache - DS/1604/VI
Wie der BVV in einem Zwischenbericht
am 30.03.2010 bereits mitgeteilt, wurden die Inhalte des Ersuchens durch das
Bezirksamt an den Senator der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und
Forschung (SenBWF) herangetragen. Die zuständige Staatssekretärin hat
darauf eine entsprechende Antwort übermittelt, welche nachfolgend auszugsweise
wiedergegeben wird: „Auch mir ist es wichtig, dass die Versorgung der
Schüler/innen gewährleistet ist. An vielen neuen Sekundarschulen werden deshalb
Baumaßnahmen zur Errichtung von Mensen und Cafeterien durchgeführt. Das
Ernährungsverhalten der Schüler/innen der Sekundarschulen gestaltet sich
anders, als das der Grundschüler/innen, daher sind auch andere
Verpflegungssysteme für die Altersgruppe notwendig. Es kann also nicht ein
Essen für alle Teilnehmenden angeboten werden, dem ein einheitlicher Preis
zugrunde liegt. Die Schüler/innen wollen möglicherweise nur einzelne
Komponenten eines Angebotes auswählen. So ergeben sich täglich andere Kosten
für die einzelnen Schüler/innen. Eine festgelegte Subvention des Essens wie in
der Grundschule ist daher für die zukünftigen Sekundarschulen nicht
empfehlenswert und bisher auch nicht vorgesehen. Berlin beteiligt sich nicht am Schulobstprogramm, da in der
Grundschule das Mittagessen in der Regel frisches Obst oder Gemüse enthält. Für
Grundschüler/innen subventioniert das Land Berlin das Mittagessen mit ca. 17,00
€ pro Person und Monat. Da die Anrechnung für erbrachte Leistungen im
Bereich Kita und Schule als Anteil zur Ko-Finanzierung von der EU nicht
anerkannt wird, müsste sich das Land zusätzlich mit einem Betrag von ca.
310.000 € an den Kosten für das Schulobstprogramm beteiligen; für
Transport- und Logistikkosten hat der Deutsche Fruchthandelsverband eine Summe
von 0,28 € pro 100g Obst pro Kind errechnet, die zusätzlich erbracht
werden müsste. Bei einer Gesamtzahl von 144.656 Grundschüler/innen ergäbe
sich bei einer Gabe von 100g Obst zweimal pro Woche eine Summe von 3.240.294,40
€. Andere Länder limitieren daher die Zahl der Schüler/innen, die vom
Schulobstprogramm profitieren können und reduzieren so die Kosten. In einem
Stadtstaat wie Berlin wäre es jedoch gerade auch angesichts der sozialen
Situation vieler Familien nur schwer zu vermitteln, wenn nur ein begrenzte
Anzahl von Kindern an dem Schulobst-Programm partizipieren könnte; die Teilhabe
aller ist jedoch finanziell derzeit nicht leistbar. Laut der
‚Schulmilch-Beihilfen-Verordnung vom 10. März 2009’ können Schulen
für Ihre Schüler/innen Schulmilch bestellen. Dazu müssen sie Kontakt zu den in
Berlin vertretenen Anbietern aufnehmen. Diese machen den Schulen regelmäßig
Angebote.“ |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |