Drucksache - DS/1604/VI  

 
 
Betreff: Gesundheitliche Voraussetzungen für die Umsetzung der neuen Bildungsstruktur
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStRin SchulSportSoz,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.02.2010 
38. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.09.2010 
43. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Schreiben BA v. 31.03.2010 (Zwb.)  
Vorlage z. Ktn. (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Wie der BVV in einem Zwischenbericht am 30.03.2010 bereits mitgeteilt, wurden die Inhalte des Ersuchens durch das Bezirksamt an den Senator der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (SenBWF) herangetragen.

 

Die zuständige Staatssekretärin hat darauf eine entsprechende Antwort übermittelt, welche nachfolgend auszugsweise wiedergegeben wird:

 

„Auch mir ist es wichtig, dass die Versorgung der Schüler/innen gewährleistet ist. An vielen neuen Sekundarschulen werden deshalb Baumaßnahmen zur Errichtung von Mensen und Cafeterien durchgeführt. Das Ernährungsverhalten der Schüler/innen der Sekundarschulen gestaltet sich anders, als das der Grundschüler/innen, daher sind auch andere Verpflegungssysteme für die Altersgruppe notwendig. Es kann also nicht ein Essen für alle Teilnehmenden angeboten werden, dem ein einheitlicher Preis zugrunde liegt. Die Schüler/innen wollen möglicherweise nur einzelne Komponenten eines Angebotes auswählen. So ergeben sich täglich andere Kosten für die einzelnen Schüler/innen. Eine festgelegte Subvention des Essens wie in der Grundschule ist daher für die zukünftigen Sekundarschulen nicht empfehlenswert und bisher auch nicht vorgesehen.

Berlin beteiligt sich nicht am Schulobstprogramm, da in der Grundschule das Mittagessen in der Regel frisches Obst oder Gemüse enthält. Für Grundschüler/innen subventioniert das Land Berlin das Mittagessen mit ca. 17,00 € pro Person und Monat. Da die Anrechnung für erbrachte Leistungen im Bereich Kita und Schule als Anteil zur Ko-Finanzierung von der EU nicht anerkannt wird, müsste sich das Land zusätzlich mit einem Betrag von ca. 310.000 € an den Kosten für das Schulobstprogramm beteiligen; für Transport- und Logistikkosten hat der Deutsche Fruchthandelsverband eine Summe von 0,28 € pro 100g Obst pro Kind errechnet, die zusätzlich erbracht werden müsste.

Bei einer Gesamtzahl von 144.656 Grundschüler/innen ergäbe sich bei einer Gabe von 100g Obst zweimal pro Woche eine Summe von 3.240.294,40 €. Andere Länder limitieren daher die Zahl der Schüler/innen, die vom Schulobstprogramm profitieren können und reduzieren so die Kosten. In einem Stadtstaat wie Berlin wäre es jedoch gerade auch angesichts der sozialen Situation vieler Familien nur schwer zu vermitteln, wenn nur ein begrenzte Anzahl von Kindern an dem Schulobst-Programm partizipieren könnte; die Teilhabe aller ist jedoch finanziell derzeit nicht leistbar.

Laut der ‚Schulmilch-Beihilfen-Verordnung vom 10. März 2009’ können Schulen für Ihre Schüler/innen Schulmilch bestellen. Dazu müssen sie Kontakt zu den in Berlin vertretenen Anbietern aufnehmen. Diese machen den Schulen regelmäßig Angebote.“

 

 
 

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