Drucksache - DS/1602/VI  

 
 
Betreff: Personalausstattung Wohngeldamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.02.2010 
38. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.05.2010 
41. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wurde ersucht, durch geeignete Maßnahmen die Personalausstattung des Wohngeldamtes sowohl kurzfristig als auch dauerhaft aufzustocken.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt geht davon aus, dass die BVV unter „Wohngeldamt“ die für die Bearbeitung von Wohngeld zuständigen Bereiche innerhalb des Amtes für Bürgerdienste und Wohnen versteht.

Die am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Neufassung des Wohngeldgesetzes hat im Vergleich zu 2008  zu einem deutlichen Anstieg der Zahl der Anträge, der Bescheide, des ausgezahlten Wohngeldes und der Verwaltungskosten geführt. Die Personal- und Verwaltungskosten insgesamt sind von 11 Mio € 2008 um 1,6 Mio € (davon 1,2 Mio € Personal)  auf 12,6  Mio  € gestiegen.

Gleichzeitig sind die Stückkosten im Mittel um 35 %  (bei einer Schwankungsbreite zwischen 20 % und 47 %, Lichtenberg = 26 %) gesunken. Die Entwicklung der Stückkosten lässt darauf schließen, dass in allen Bezirken Effizienzreserven vorhanden waren. Anders ausgedrückt: Die Produktivität konnte um 53 Prozentpunkte (Lichtenberg = 36 %)  gesteigert werden.

 

Lichtenberg weist nach Neukölln die zweitniedrigsten Stückkosten aus.

 

Bezirk

Eingegangene Anträge

Wohngeldbescheide

Kosten je Wohngeldbescheid (ohne Ausgaben für Wohngeld) €

Ausgezahltes Wohngeld (T€)

 

2009

2008

2009

2008

2009

2008

2009

Mitte

10.576

6.534

10.252

179,47

114,02

2.672

5.716

Fr-Krzb

12.371

6.851

10.056

144,50

115,36

3.318

6.003

Pankow

13.722

8.158

11.898

176,62

132,19

2.973

5.923

Ch-Wi

7.110

3.928

6.348

237,39

174,38

1.645

3.314

Spandau

7.487

4.164

7.474

160,41

106,53

1.766

3.918

St-Z

6.678

2.723

6.202

188,17

129,43

1.048

2.512

Te-Sch

10.023

6.755

9.480

191,13

152,27

2.611

4.419

Neukölln

11.577

4.997

10.748

118,62

81,22

2.704

4.486

Tr-Köp

10.038

4.957

9.214

193,25

102,43

1.845

4.478

Ma-He

10.809

6.355

10.535

149,18

92,93

2.207

4.933

Libg

12.438

7.410

12.627

116,80

85,75

2.322

5.407

Rdf

7.058

4.416

7.030

127,83

97,13

1.605

3.298

Berlin

119.887

67.248

111.864

168,51

110,28

26.721

54.410

 

Im Jahre 2009 lagen die direkt gebuchten Personalkosten für das Produkt Wohngeld um 1,2 Mio €  höher als im Jahre 2008. Daraus folgt, dass die Bezirke insgesamt das Personal für die Bearbeitung von Wohngeldanträgen um ca. 30 Beschäftigte aufgestockt haben. Da es in Mitte und Treptow-Köpenick offensichtlich keine Personalverstärkung gegeben hat, kann von durchschnittlich 3 zusätzlichen Mitarbeiter/innen je Bezirk ausgegangen werden.

Das Bezirksamt Lichtenberg hat die Zahl der Sachbearbeiter/innen stufenweise von ursprünglich 11 auf zwischenzeitlich 18 Mitarbeiter/innen erhöht.

In zwei Bezirken (Neukölln und Lichtenberg) überstieg die Zahl der Wohngeldbescheide die Anzahl der eingegangenen Anträge. 

Im Bezirksamt Lichtenberg wurden im Jahre 2009 durchschnittlich pro Monat 1.052 Wohngeldbescheide erstellt. Der Durchschnitt über alle Bezirke lag bei 776 monatlichen Bescheiden.

 

Im Bezirksamt Lichtenberg sind im Zeitraum Dez. 2008 – März 2010 insgesamt 17.536 Wohngeldanträge eingegangen. Im gleichen Zeittraum wurden 16.899 Anträge abschließend bearbeitet. Unter Berücksichtigung der am 1. Dez. 2008 bereits anhängigen Anträge lagen  am 1. März 2010 noch 2.268 offene Anträge vor.

 

Die Monatsstatistik für den o.g. Zeitraum weist jedoch für die Monate Dez. 2008 bis Feb. 2009 eine überproportional hohe Anzahl von monatsdurchschnittlich  2.286 Antragseingängen aus, seit März 2009  hat sich dagegen der monatliche Antragseingang bei durchschnittlich 869 eingepegelt. Die Zahl der abschließend bearbeiteten Anträge seit März 2009 (Ø 1.065) übersteigt die Zahl der Eingänge im Monat somit seit März 2009  um Ø 196, d.h. bei zu erwartender kontinuierlicher Entwicklung der Zahl der Anträge und der Bescheide ist der aus den Monaten Dez. 2008 – Feb. 2009 resultierende Bearbeitungsrückstand spätestens im Juni 2010 abgearbeitet, sofern die Antragsunterlagen vollständig vorliegen.

 

1.      Ursachen für die Bearbeitungsdauer in Lichtenberg

1.1.  Das Erfassungssystem

 

In das Datenverarbeitungsprogramm Wohngeld (DIWO) sind das Eingangsdatum des Antrags und das Ausgangsdatum des Wohngeldbescheides einzugeben. Aus diesen Daten errechnet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einen durchschnittlichen Zeitraum je Bezirk, der als „Bearbeitungsdauer“ bezeichnet wird. Eine Differenzierung zwischen Anträgen mit vollständigen und unvollständigen Unterlagen lässt das System nicht zu. Für unvollständige Anträge müssen Unterlagen nachgefordert werden, die häufig erst nach mehrfacher Aufforderung  mit Fristsetzungen bis zu jeweils 4 Wochen eingereicht werden. Im Bezirksamt Lichtenberg sind ca. 60 % der Anträge unvollständig. Auf die systemseitig ermittelte Bearbeitungsdauer haben  diese Verzögerungen keinen Einfluss. Ein vollständig vorliegender Antrag wird im Regelfall innerhalb von 4 Wochen abschließend bearbeitet. Ein erhöhter Ressourceneinsatz hätte auf die statistisch ermittelte Bearbeitungsdauer somit keinen Einfluss.

 

 

Für den Monat Feb 2010 hat die SenStadt im Bezirksvergleich folgende durchschnittlichen Bearbeitungszeiten aus dem System ermittelt:

 

 

Bezirk

Bearbeitungsdauer in Wochen

Neukölln                              

21

Friedrichshain-Kreuberg         

20

Steglitz-Zehlendorf                

19

Pankow                               

18

Tempelhof-Schöneberg          

15

Charlottenburg-Wilmersdorf   

14

Lichtenberg                          

13

Treptow-Köpenick                   

9

Mitte                                     

8

Spandau                                

8

Marzahn-Hellersdorf                

6

Reinickendorf                         

5

Berlin

13

 

Im Monat März 2010 ist die Bearbeitungsdauer in Lichtenberg auf 11 Wochen gesunken. Da die durchschnittliche Bearbeitungszeit in allen Bezirken weiterhin bei 13 Wochen liegt, liegt Lichtenberg somit über dem Durchschnitt.

 

1.2.   Umstellung auf das neue Wohngeldgesetz

 

Das am 1. Jan. 2009 in Kraft getretene neue Wohngeldgesetz sah eine Übergangsregel für nach altem Recht bewilligte  Wohngeldbescheide vor, deren Bewilligungszeitraum in das jahr 2009 hineinreichte. Danach durfte grundsätzlich erst nach Ende des Bewilligungszeitraumes geprüft werden, ob dem Antragsteller aufgrund der Wohngeldnovelle ein höheres Wohngeld zustehen würde. Das bedeutete, dass Antragsteller/innen, denen z.B. Wohngeld in bisheriger Höhe bereits bis zum 30.11.2009 bewilligt war, erst ab 01.12.2009 – dann natürlich rückwirkend zum 01.01.2009 – von der Erhöhung profitieren würden.

Im Jahr 2008 wurde daher in Lichtenberg ein Großteil der Anträge lediglich mit einem Bewilligungszeitraum (BWZ) befristet auf den 31.12.2008 beschieden, damit Bürgerinnen und Bürger bereits zum 01.01.2009 von einem möglicherweise erhöhten Wohngeld profitieren konnten. Folge dieser grundsätzlich im Interesse der Kundinnen und Kunden getroffene  organisatorische Entscheidung war die besagte Antragsflut.

Um zum 01.01.2010 nicht erneut einen Bearbeitungsstau in der Wohngeldstelle zu produzieren, werden die neuen Bescheide mit unterschiedlichen Bewilligungszeiträumen versehen.

Nach dem Wohngeldgesetz beträgt der Regelbewilligungszeitraum grundsätzlich 12 Monate. Dieser kann jedoch auch auf bis zu 18 Monaten ausgedehnt werden, wenn bereits bei Antragstellung ersichtlich ist, dass sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht wesentlich verändern werden (z.B. bei Rentnern). Von diesem Ermessen wird Gebrauch gemacht.

 

 

 

 

 

 

1.3.  Unbegründete Anträge

 

Von den insgesamt 16.899 im o.g. Zeitraum bearbeiteten Anträgen mussten  43 % aus unterschiedlichen Gründen, insbesondere wegen Einkommensüberschreitung abschlägig beschieden werden.  Da die Quote auch in anderen Bezirken bei ca. einem Drittel liegt, geht das Bezirksamt davon aus, dass aus der Novelle des Wohngeldgesetzes zunächst überzogene Erwartungen abgeleitet wurden.  Für die künftigen Jahre erwartet das Bezirksamt daher eine deutlich geringere Anzahl von Wohngeldanträgen.

 

 

1.4.  Gesundheitsquote

 

Die Gesundheitsquote 2009 lag in der Wohngeldstelle mit 87,3 % deutlich unter der Gesamtquote des Bezirksamtes Lichtenberg (92,2 %). Aufgrund personeller Veränderungen und personalrechtlicher Entscheidungen  ist für das Jahr 2010 eine wesentliche Verbesserung der Quote zu erwarten.

 

 

2.      Auswirkungen von Ressourceneinsatz auf die KLR und die Budgetierung

 

Der Einsatz zusätzlicher Ressourcen führt zu einem Anstieg der produktbezogenen Gesamtkosten und bindet dadurch in jedem Fall einen zusätzlichen Teil des Bezirksplafonds. Wird der Bezirksplafond durch derartige Aufstockungen nicht verändert, sondern nur anders verteilt (was in der Regel der Fall ist), stehen diese Mittel für andere Aufgaben nicht zur Verfügung, d.h. es erfolgt eine Abschöpfung im Rahmen der Normierung. Für einen einzelnen Bezirk muss dies nicht zwingend zu einer Mehrbelastung führen, wenn die Mengen adäquat steigen und dadurch die Stückkosten zumindest unterhalb des Zuweisungspreises gehalten werden können.

Wenn aber die Antragsbearbeitung trotz Personalaufstockung z.B. wegen Unvollständigkeit der Unterlagen nicht beschleunigt werden kann, kommt es zwangsläufig zu einem Anstieg der Stückkosten. Wenn darüber hinaus die zusätzlichen Ressourcen nur durch Reduzierung an anderer Stelle bereitgestellt werden können (z.B. Umsetzung von Dienstkräften aus dem Sozialamt), würde ggf. ein doppelter negativer Effekt eintreten, weil in dem abgebenden Bereich die notwendigen Mengen nicht erreicht werden.

 

Das Bezirksamt wird vor dem Hintergrund der nicht unerheblichen Personalaufstockung die Entwicklung im Bereich Wohngeld beobachten und auch weiterhin den Ressourceneinsatz dem notwendigen Bedarf entsprechend anpassen.

 

 

 

Emmrich

 

 

 
 

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