Drucksache - DS/1602/VI
Das Bezirksamt
wurde ersucht, durch geeignete Maßnahmen die Personalausstattung des
Wohngeldamtes sowohl kurzfristig als auch dauerhaft aufzustocken. Das Bezirksamt
bittet die BVV folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt geht davon aus, dass
die BVV unter „Wohngeldamt“ die für die Bearbeitung von Wohngeld
zuständigen Bereiche innerhalb des Amtes für Bürgerdienste und Wohnen versteht. Die am 1. Januar 2009 in Kraft
getretene Neufassung des Wohngeldgesetzes hat im Vergleich zu 2008 zu einem deutlichen Anstieg der Zahl der
Anträge, der Bescheide, des ausgezahlten Wohngeldes und der Verwaltungskosten
geführt. Die Personal- und Verwaltungskosten insgesamt sind von 11 Mio €
2008 um 1,6 Mio € (davon 1,2 Mio € Personal) auf 12,6
Mio € gestiegen. Gleichzeitig sind die Stückkosten im
Mittel um 35 % (bei einer
Schwankungsbreite zwischen 20 % und 47 %, Lichtenberg = 26 %) gesunken. Die
Entwicklung der Stückkosten lässt darauf schließen, dass in allen Bezirken
Effizienzreserven vorhanden waren. Anders ausgedrückt: Die Produktivität konnte
um 53 Prozentpunkte (Lichtenberg = 36 %)
gesteigert werden. Lichtenberg weist nach Neukölln die
zweitniedrigsten Stückkosten aus.
Im Jahre 2009 lagen die direkt
gebuchten Personalkosten für das Produkt Wohngeld um 1,2 Mio € höher als im Jahre 2008. Daraus folgt, dass
die Bezirke insgesamt das Personal für die Bearbeitung von Wohngeldanträgen um
ca. 30 Beschäftigte aufgestockt haben. Da es in Mitte und Treptow-Köpenick
offensichtlich keine Personalverstärkung gegeben hat, kann von durchschnittlich
3 zusätzlichen Mitarbeiter/innen je Bezirk ausgegangen werden. Das Bezirksamt Lichtenberg hat die
Zahl der Sachbearbeiter/innen stufenweise von ursprünglich 11 auf
zwischenzeitlich 18 Mitarbeiter/innen erhöht. In zwei Bezirken (Neukölln und
Lichtenberg) überstieg die Zahl der Wohngeldbescheide die Anzahl der
eingegangenen Anträge. Im Bezirksamt Lichtenberg wurden im
Jahre 2009 durchschnittlich pro Monat 1.052 Wohngeldbescheide erstellt. Der
Durchschnitt über alle Bezirke lag bei 776 monatlichen Bescheiden. Im Bezirksamt Lichtenberg sind im
Zeitraum Dez. 2008 – März 2010 insgesamt 17.536 Wohngeldanträge
eingegangen. Im gleichen Zeittraum wurden 16.899 Anträge abschließend
bearbeitet. Unter Berücksichtigung der am 1. Dez. 2008 bereits anhängigen
Anträge lagen am 1. März 2010 noch 2.268
offene Anträge vor. Die Monatsstatistik für den o.g.
Zeitraum weist jedoch für die Monate Dez. 2008 bis Feb. 2009 eine
überproportional hohe Anzahl von monatsdurchschnittlich 2.286 Antragseingängen aus, seit März
2009 hat sich dagegen der monatliche
Antragseingang bei durchschnittlich 869 eingepegelt. Die Zahl der abschließend
bearbeiteten Anträge seit März 2009 (Ø 1.065) übersteigt die Zahl der Eingänge
im Monat somit seit März 2009 um Ø 196,
d.h. bei zu erwartender kontinuierlicher Entwicklung der Zahl der Anträge und
der Bescheide ist der aus den Monaten Dez. 2008 – Feb. 2009 resultierende
Bearbeitungsrückstand spätestens im Juni 2010 abgearbeitet, sofern die
Antragsunterlagen vollständig vorliegen. 1.
Ursachen
für die Bearbeitungsdauer in Lichtenberg
1.1. Das Erfassungssystem
In das Datenverarbeitungsprogramm
Wohngeld (DIWO) sind das Eingangsdatum des Antrags und das Ausgangsdatum des
Wohngeldbescheides einzugeben. Aus diesen Daten errechnet die Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung einen durchschnittlichen Zeitraum je Bezirk, der als
„Bearbeitungsdauer“ bezeichnet wird. Eine Differenzierung zwischen
Anträgen mit vollständigen und unvollständigen Unterlagen lässt das System
nicht zu. Für unvollständige Anträge müssen Unterlagen nachgefordert werden,
die häufig erst nach mehrfacher Aufforderung
mit Fristsetzungen bis zu jeweils 4 Wochen eingereicht werden. Im
Bezirksamt Lichtenberg sind ca. 60 % der Anträge unvollständig. Auf die
systemseitig ermittelte Bearbeitungsdauer haben
diese Verzögerungen keinen Einfluss. Ein vollständig vorliegender Antrag
wird im Regelfall innerhalb von 4 Wochen abschließend bearbeitet. Ein erhöhter
Ressourceneinsatz hätte auf die statistisch ermittelte Bearbeitungsdauer somit
keinen Einfluss. Für den Monat Feb 2010 hat die
SenStadt im Bezirksvergleich folgende durchschnittlichen Bearbeitungszeiten aus
dem System ermittelt:
Im Monat März 2010 ist die
Bearbeitungsdauer in Lichtenberg auf 11 Wochen gesunken. Da die durchschnittliche
Bearbeitungszeit in allen Bezirken weiterhin bei 13 Wochen liegt, liegt
Lichtenberg somit über dem Durchschnitt. 1.2. Umstellung auf das neue Wohngeldgesetz
Das am 1. Jan. 2009 in Kraft getretene neue Wohngeldgesetz
sah eine Übergangsregel für nach altem Recht bewilligte Wohngeldbescheide vor, deren
Bewilligungszeitraum in das jahr 2009 hineinreichte. Danach durfte
grundsätzlich erst nach Ende des Bewilligungszeitraumes geprüft werden, ob dem
Antragsteller aufgrund der Wohngeldnovelle ein höheres Wohngeld zustehen würde.
Das bedeutete, dass Antragsteller/innen, denen z.B. Wohngeld in bisheriger Höhe
bereits bis zum 30.11.2009 bewilligt war, erst ab 01.12.2009 – dann
natürlich rückwirkend zum 01.01.2009 – von der Erhöhung profitieren
würden. Im Jahr 2008 wurde daher in Lichtenberg ein Großteil der
Anträge lediglich mit einem Bewilligungszeitraum (BWZ) befristet auf den
31.12.2008 beschieden, damit Bürgerinnen und Bürger bereits zum 01.01.2009 von
einem möglicherweise erhöhten Wohngeld profitieren konnten. Folge dieser
grundsätzlich im Interesse der Kundinnen und Kunden getroffene organisatorische Entscheidung war die besagte
Antragsflut. Um zum 01.01.2010 nicht erneut einen Bearbeitungsstau in der
Wohngeldstelle zu produzieren, werden die neuen Bescheide mit unterschiedlichen
Bewilligungszeiträumen versehen. Nach dem Wohngeldgesetz beträgt der
Regelbewilligungszeitraum grundsätzlich 12 Monate. Dieser kann jedoch auch auf
bis zu 18 Monaten ausgedehnt werden, wenn bereits bei Antragstellung
ersichtlich ist, dass sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
nicht wesentlich verändern werden (z.B. bei Rentnern). Von diesem Ermessen wird
Gebrauch gemacht. 1.3. Unbegründete Anträge
Von den insgesamt 16.899 im o.g. Zeitraum bearbeiteten
Anträgen mussten 43 % aus unterschiedlichen
Gründen, insbesondere wegen Einkommensüberschreitung abschlägig beschieden
werden. Da die Quote auch in anderen Bezirken bei ca. einem Drittel
liegt, geht das Bezirksamt davon aus, dass aus der Novelle des Wohngeldgesetzes
zunächst überzogene Erwartungen abgeleitet wurden. Für die künftigen Jahre erwartet das
Bezirksamt daher eine deutlich geringere Anzahl von Wohngeldanträgen. 1.4. Gesundheitsquote
Die Gesundheitsquote 2009 lag in der
Wohngeldstelle mit 87,3 % deutlich unter der Gesamtquote des Bezirksamtes Lichtenberg
(92,2 %). Aufgrund personeller Veränderungen und personalrechtlicher
Entscheidungen ist für das Jahr 2010
eine wesentliche Verbesserung der Quote zu erwarten. 2.
Auswirkungen
von Ressourceneinsatz auf die KLR und die Budgetierung
Der Einsatz zusätzlicher Ressourcen
führt zu einem Anstieg der produktbezogenen Gesamtkosten und bindet dadurch in
jedem Fall einen zusätzlichen Teil des Bezirksplafonds. Wird der Bezirksplafond
durch derartige Aufstockungen nicht verändert, sondern nur anders verteilt (was
in der Regel der Fall ist), stehen diese Mittel für andere Aufgaben nicht zur
Verfügung, d.h. es erfolgt eine Abschöpfung im Rahmen der Normierung. Für einen
einzelnen Bezirk muss dies nicht zwingend zu einer Mehrbelastung führen, wenn
die Mengen adäquat steigen und dadurch die Stückkosten zumindest unterhalb des
Zuweisungspreises gehalten werden können. Wenn aber die Antragsbearbeitung
trotz Personalaufstockung z.B. wegen Unvollständigkeit der Unterlagen nicht
beschleunigt werden kann, kommt es zwangsläufig zu einem Anstieg der
Stückkosten. Wenn darüber hinaus die zusätzlichen Ressourcen nur durch
Reduzierung an anderer Stelle bereitgestellt werden können (z.B. Umsetzung von
Dienstkräften aus dem Sozialamt), würde ggf. ein doppelter negativer Effekt eintreten,
weil in dem abgebenden Bereich die notwendigen Mengen nicht erreicht werden. Das Bezirksamt wird vor dem
Hintergrund der nicht unerheblichen Personalaufstockung die Entwicklung im
Bereich Wohngeld beobachten und auch weiterhin den Ressourceneinsatz dem
notwendigen Bedarf entsprechend anpassen. Emmrich |
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