Drucksache - DS/1595/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-47
Arbeitstitel: "Karlshorst/West"
Verfahrensstand: Änderung des Geltungsbereichs
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.02.2010 
38. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument
Anlage  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:


 

Das Bezirksamt hat beschlossen,

 

a)

den Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs 11-47 wie folgt zu ändern:

Bebauungsplan 11-47 für das Gelände nördlich des Stichkanals, Betriebsbahnhof „Berlin-Rummelsburg“, Blockdammweg, Trautenauer Straße, Verlängerung der Trautenauer Straße, Hoher Wallgraben, Hegemeisterweg, westlich des Wiesenwegs, Hoher Wallgraben und Rummelsburger See im Bezirk Lichtenberg, Ortsteile Karlshorst und Rummelsburg.

 

Anlage 1:  Räumlicher Geltungsbereich

 

b)

mit der Durchführung des Beschlusses zu a) ist das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 


 

 

Begründung:

Die Konkretisierung des VE-Vorhabens (Kraftwerk) macht die Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanverfahrens notwendig. Die wesentlichen Planungsziele bleiben unberührt:

 

 

 

Berlin, den       .01.2010

 


 

 

Emmrich                                                             Andreas Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen,

                                                                            Umwelt und Verkehr


 

 
 

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