Drucksache - DS/1595/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen,
Begründung: Die
Konkretisierung des VE-Vorhabens (Kraftwerk) macht die Änderung des Geltungsbereichs
des Bebauungsplanverfahrens notwendig. Die wesentlichen Planungsziele bleiben
unberührt: Berlin, den .01.2010
Emmrich Andreas Geisel
Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt
und Verkehr |
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