Drucksache - DS/1541/VI  

 
 
Betreff: Personalbedarfsplanung: Auswirkungen und Konsequenzen für Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.12.2009 
36. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.04.2010 
40. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Vorlage z.Ktn.BA, Abb. PDF-Dokument
Anlage PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wurde ersucht, die Auswirkungen und Konsequenzen für den Bezirk Lichtenberg, die sich aus der Personalbedarfsplanung des Landes Berlin ergeben, in einem Bericht der BVV im 1. Quartal 2010 darzulegen.

 

Das Bezirksamt bitte die BVV folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Der Senat hat mit dem auch vom Abgeordnetenhaus zur Kenntnis genommenen Personalbedarfskonzept 2010 – 2013 vom 3. Aug. 2009  den Einstellungskorridor für die Jahre 2010 und 2011 insgesamt von 1.360 im Jahre 2009 auf jährlich 2.200 deutlich verbreitert. Das Gros der zulässigen Außeneinstellungen entfällt mit ca. 1.800 Vollzeitäquivalenten (VZÄ)  auf die sog. besonderen Einstellungskorridor-Bereiche (Polizei-, Feuerwehr-, Justizvollzug, Richter, Staatsanwaltschaft, Lehrer, Erzieher, Finanzämter).  Die Bezirke insgesamt dürfen in den Fachrichtungen außerhalb des allgemeinen Verwaltungsdienstes (z.B. Ärzte, Sozialarbeiter, Bauingenieure, Gartenbau, Allg. Ordnungsdienst, Bibliothekare)  jährlich ca. 150 Außeneinstellungen vornehmen. Die bezirkskonkreten Einstellungskontingente wurden dabei nicht linear (12,5 Stellen je Bezirk) verteilt, sondern nach einem Mix aus altersbedingt freiwerdenden und insgesamt vorhandenen Stellen errechnet. KLR-Ergebnisse blieben ebenso außerhalb der Betrachtung wie die Zahl der tatsächlich bereits unbesetzten Stellen.  

So darf im Jahre 2010 Friedrichshain-Kreuzberg 27 Neueinstellungen vornehmen, Reinickendorf dagegen nur 3,7. Dem BA Lichtenberg  wurden für 2010 = 5,31 und für 2011 = 14,59 Außeneinstellungen (insgesamt für den Doppelhaushalt 19,9 Stellen) zugestanden.

Der Senat hat mit der verwaltungskonkreten Kontingentierung für die Fachrichtungen außerhalb des allg. nichttechnischen Verwaltungsdienstes zugleich festgelegt, dass die jeweilige Behörde über die Prioritätensetzung in eigener Zuständigkeit entscheidet. Im allg. Verwaltungsdienst (ca. 50 % der Stellen im BA Lichtenberg) verbleibt es dagegen bei den bisherigen Regelungen, d.h. grundsätzlich Übernahme von Personalüberhangkräften, sofern im Einzelfall nicht möglich, Besetzung durch ausgebildete Nachwuchskräfte bzw. durch Umsetzung/Versetzung. Außeneinstellungen nur auf wenige Ausnahmen begrenzt und erst nach ausdrücklicher Zulassung durch die Senatsverwaltung für Finanzen.

Das Personalbedarfskonzept erkennt zwar erstmalig an, dass insbesondere aufgrund der altersbedingten Fluktuation Personalbedarf besteht. Die aus dem Erkenntnisgewinn abgeleiteten Konsequenzen, im Durchschnitt max. für jede 2. durch Altersfluktuation freiwerdende Stelle  außerhalb des nichttechnischen Verwaltungsdienstes  eine Neueinstellung zuzulassen und durch sonstige Fluktuation freie und freiwerdende Stellen gar nicht  frei zu geben, führt tendenziell zu einem über das bisher bekannte Maß hinausgehenden Personalabbau, weil hierfür Personalüberhang nicht zur Verfügung steht. Das Bezirksamt hat darüber hinaus mehrfach kritisiert, dass die demografiebedingte Entwicklung des Personalbestandes keine hinreichende Grundlage für ein Personalbedarfskonzept sein kann, insbesondere weil der Personalbedarf davon abhängig, ob und in welchem Umfang Aufgaben zu erfüllen sind, die Altersfluktuation jedoch grundsätzlich anderen Gesetzmäßigkeiten folgt.

Das Bezirksamt hat diese Personalsituation ausführlich mit allen Amtsleitungen erörtert und in einer anschließenden Klausur über notwendige Konsequenzen beraten.

Nach ausführlicher Diskussion hat das Bezirksamt folgende Festlegungen getroffen:

 

1.      Das Bezirksamt Lichtenberg wird unter Ausschöpfung der haushaltswirtschaftlichen und haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen in den Jahren 2010 und 2011 grundsätzlich alle freien und freiwerdenden Stellen nachbesetzen, soweit sie zur Erfüllung der Aufgaben notwendig und keine negativen Folgen für die  Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung zu erwarten sind.

2.      Unbefristete Außeneinstellungen nach Maßgabe des „Personalbedarfskonzeptes 2010 – 2013“ des Senats erfolgen im Jahre 2010 zunächst vorrangig zur personellen Sicherung der ärztlichen Dienste im Gesundheitsschutz, sodann für die Aufgaben im Kinderschutz und  in den regionalen sozialen Diensten  des Jugendamtes.

3.      Soweit der Personalbedarf nicht durch Übernahme von geeigneten Überhangkräften, Umsetzungen, Versetzungen oder Anstellung von Beamten auf Probe gedeckt werden kann, erfolgen Stellenbesetzungen nach Maßgabe des  Haushaltswirtschaftsrundschreibens 2010/11 der SenFin grundsätzlich zunächst befristet für ein Jahr verbunden mit der Option auf eine Verlängerung (befristet oder ggf. unbefristet). Die vom Bezirksamt Lichtenberg ausgebildeten Nachwuchskräfte werden dabei für geeignete Aufgabengebiete vorrangig berücksichtigt.

Das Bezirksamt hat darüber hinaus zur Leistungsmotivierung und zur Erhaltung der Gesundheit der Beschäftigten folgende Regelungen getroffen:

 

Leistungsstufen

Aufgrund der angespannten Haushaltssituation wurden in den Jahren 2008 und 2009 keine Leistungsstufen für Beamte (vorzeitiges Aufsteigen in den Dienstaltersstufen) vergeben. Die Möglichkeit der Leistungsbelohnung wird wieder aufgenommen. Im Jahre 2010 können bis zu 25 Leistungsstufen vergeben werden. Die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen 156 Beamtinnen und Beamte.

Gesundheit und Persönlichkeit

Die Zahl der langzeiterkrankten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere auch aufgrund psychischer Erkrankungen steigt. Die Auswertung der persönlichen Gespräche zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement  lässt erkennen, dass Arbeitsbelastungen, Arbeitsklima z.T. in Verbindung mit der familiären/häuslichen Situation dafür als ursächlich benannt werden. Vor diesem Hintergrund hat der Personal- und Finanzservice ein zweitägiges Pilotseminar zum Themenkreis „Arbeiten und gesund bleiben“ mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus zwei verschiedenen Arbeitsbereichen gestartet. Das Seminar soll dazu beitragen, Selbstvertrauen zu entwickeln und die Fähigkeit, sich selbst für die eigene Gesundheit und psychische Stabilität sowie die eigenen Interessen einzusetzen und sich zu präsentieren, als zentrale Ressourcen in Zeiten zunehmender Alltags- und Arbeitsbelastungen zu erkennen.

Ziele und Inhalte des Seminars sind u.a.

  • Entwickeln von Gesundheitsbewusstsein
  • Selbstvertrauen gewinnen
  • Ängste abbauen
  • Verhaltensänderungen lernen, die zu positiven Veränderungen im Gesundheitsverhalten führen

Von den Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmern gibt es ein sehr positives Feedback.

Diese Seminare werden für besonders belastete Bereiche angeboten.

Das Bezirksamt hat sich darüber hinaus intensiv mit den Konsequenzen der demografischen Entwicklung des Personals der Bezirksverwaltung auseinandergesetzt und Eckpunkte eines nachhaltigen Personalbedarfskonzeptes für leistungsfähige und bürgerorientierte Bezirksämter formuliert. Diese sollen mit den Bezirken und dem Senat erörtert und als Forderungen in ein künftiges Personalbedarfskonzept übernommen werden (s. Anlage).

 

Emmrich

Bezirksbürgermeisterin

 

Anlage

 

 
 

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