Drucksache - DS/1537/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht die Unterschriften für ein
Bürgerbegehren, das den Bau eines SB- Warenhauses fordert, im Zuge des
Bebauungsplanverfahrens 11 – 43, bei der Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß BauGB § 3, in die Abwägungen mit
einzubeziehen. Dabei ist die Gelegenheit zu einem öffentlichen
Erörterungstermin zu schaffen. Begründung: Aus den fast 14.000 gesammelten Unterschriften zu dem
Bürgerbegehren für ein Globus SB- Warenhaus wird erkennbar, dass es der Wunsch
des Bürgers ist auch bei Wettbewerbern zu den zurzeit vorhandenen SB-Warenhäusern im Bezirk einkaufen gehen zu wollen. Im Zuge
des Bebauungsplanverfahrens sollte dieses Votum ernst genommen werden. Die im
BauGB geforderte Bürgerbeteiligung würde sonst ad Absurdum geführt, wenn sich
die gesammelten Unterschriften nicht im Abwägungsprozess wiederspiegeln würden.
Durch § 11 BauNVO, der Festsetzung zum sonstigen
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „SB-Warenhaus“, ist die
Möglichkeit gegeben ein SB-Warenhaus am Standort Landsberger Allee 362
genehmigungsfähig zu machen: „wenn Anhaltpunkte dafür bestehen, dass
Auswirkungen ……….oder bei mehr als 1200 m2 Geschossfläche
nicht vorliegen.“ Vergl. § 11 BauNVO
Abs. 3 Nr. 3. Aus einem Gutachten geht hervor, dass ein Warenhaus keine
schädigenden Auswirkungen auf die Nahversorgung hat. |
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