Drucksache - DS/1535/VI  

 
 
Betreff: Abwahl der Lichtenberger Bezirksbürgermeisterin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion NPDFraktion NPD
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.12.2009 
36. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
28.01.2010 
37. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag NPD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksbürgermeisterin, Frau Christina Emmrich, wird nach § 42 „Abberufungen“ der Geschäftsordnung (GO) der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Lichtenberg von Berlin in Verbindung mit § 35 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in geheimer Wahl durch die BVV von ihrem Amt als Bezirksbürgermeisterin abberufen.

 

Begründung:

Unter der Überschrift „Zivilcourage kostet 750 Euro Strafe“ meldete die linksextremistische Zeitung „Neues Deutschland“ am 30. Oktober 2009, dass die Lichtenberger Bezirksbürgermeisterin, Frau Christina Emmrich, eine Geldbuße in Höhe von € 750,00 geleistet hat. Wie in der Meldung weiter ausgeführt wird, beging Frau Emmrich einen strafbewehrten Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und nötigte in Tateinheit Dritte. Frau Emmrich erklärte gegenüber dem Blatt, dass sie den Rechtsstaat weiter missachten werde und dass sie weitere Straftaten begehen will.

Damit hat Frau Emmrich vorsätzlich gegen ihre eidlich festgelegten Pflichten aus dem § 48 „Diensteid“ Abs. 1 Landesbeamtengesetz (LBG) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Bezirksamtsmitglieder (Bezirksamtsmitgliedergesetz – BAMG) verstoßen und hat für die Zukunft weitere Eidbrüche angekündigt. Weiterhin kommt Frau Emmrich nicht ihren Pflichten aus dem § 1 Abs. 1 des LBG in Verbindung mit dem § 33 „Grundpflichten“ des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG) nach. Im Abs. 1 des § 33 BeamtStG werden Beamtinnen und Beamte verpflichtet, dem ganzen Volk und nicht einer Partei zu dienen. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Der Abs. 2 des § 33 BeamtStG bestimmt, dass Beamtinnen und Beamte bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren haben, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt.

Frau Emmrich hat statt dessen öffentlich gestanden, dass sie weiter gegen das geltende Recht handeln wird und antirechtsstaatliche und antidemokratische Handlungen, die unter der Chiffre „zivilgesellschaftlich“ firmieren, begehen wird. Dieses Verhalten kann in einem demokratischen Rechtsstaat von einer Beamtin auf Zeit nach § 95 des LBG in Verbindung mit dem BAMG nicht geduldet werden und ist mit ihrer Abberufung durch die BVV zu beantworten.

In einer Zeit, in der die Gewaltkriminalität der Linksextremisten öffentlich thematisiert wird und die LINKSPARTEI wegen ihrer ungenügenden Distanz zu kriminellen Linksextremisten öffentlich kritisiert wird, werden Institutionen wie eine BVV verpflichtet sich eindeutig gegen Gewalt und Intoleranz zu wenden. Dies kann nur glaubhaft geschehen, wenn die BVV von ihren politischen Möglichkeiten Gebrauch macht. Mit der Abberufung der Frau Emmrich wird zwar nicht ihre einschlägige Straftat aus der Kriminalitätsstatistik für linksextremistische Gewalttaten entfernt, die BVV setzt aber ein Zeichen gegen die wachsende Politikverdrossenheit, indem sie öffentlich ihre Glaubwürdigkeit demonstriert. Angesichts dieser Lage muss die BVV Lichtenberg die Bezirksbürgermeisterin abberufen und so ein deutliches Zeichen für Demokratie und Toleranz, gegen Gewalt und Linksextremismus setzen.

 

 
 

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