Drucksache - DS/1493/VI  

 
 
Betreff: Radfahren auf Gehwegen in der Victoriastadt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.11.2009 
35. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.02.2010 
38. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B'90/Die Grünen PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

zu prüfen, ob auf den Gehwegen in der Victoriastadt (Pfarrstraße, Türrschmidtstraße, Kaskelstraße, Spittastraße, Geusenstraße, Kernhofer Straße) das Radfahren im Rahmen eines Modellprojektes zugelassen werden könnte und ggf. die erforderlichen Schritte hierzu einzuleiten.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Straßenverkehrsbehörde hat gemeinsam mit der Polizei dieses Anliegen bei einem ausführlichen Ortstermin eingehend geprüft und festgestellt, dass hier in dem Wohngebiet der Victoriastadt das Radfahren, so wie es von den Bestimmungen der StVO gefordert wird, problemlos möglich ist. Hier existiert durchgängig eine Tempo-30-Zone und das Radfahren auf Gehwegen ist somit nicht vorgesehen.

 

Auch die Novellierung der StVO vom November 2009 sieht diese Benutzung der Gehwege durch Radfahrer nicht vor. Ausnahmeregelungen zur gemeinsamen Nutzung der Gehwege werden immer nur dort zugelassen, wo der alternative Bau bzw. die Kennzeichnung von Radwegen/Radfahrstreifen baulich nicht möglich ist, keine gefahrlose Möglichkeit der Nutzung der öffentlichen Straßen für Radfahrer besteht und besondere Gefahrensituationen für Fußgänger ausgeschlossen werden können. In diesem Wohngebiet schließen sich die Hauszugänge  unmittelbar an den Gehweg an, so dass der Radfahrer einem heraustretenden Fußgänger (Anwohner) nicht mehr ausweichen kann. Das bedeutet eine akute Gefährdung für die Fußgänger.

 

 

 

 

Berlin, den        .01.2010

 

 

 

 

Emmrich                                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                                       Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

                                                                                            Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen