Drucksache - DS/1478/VI  

 
 
Betreff: Überlassung von Objekten des Bezirksamtes an Dritte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR WiImmBzStR WiImm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.11.2009 
35. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
17.12.2009 
36. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument
Anlage 1 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt  Lichtenberg von Berlin hat beschlossen,

1. Den Abschnitt V. der AllARaum in ihrer bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung im Bereich des Bezirksamtes Lichtenberg weiterhin anzuwenden.

 

2. In Ergänzung dieser Regelungen hat das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin für seinen Bereich mit Wirkung vom 22.09.2009 eine Nutzungs- und Entgeltordnung in der Fassung der Anlage Nr. 1 erlassen.

 

Begründung:

Der Rat der Bürgermeister hat im März 2009 die von der Bezirksjuristenkonferenz erarbeiteten Vorschläge für ein gemeinsames und möglichst einheitliches Vorgehen der Bezirksämter bei der Überlassung von Objekten der Bezirksämter an Dritte zur Kenntnis genommen.

Der Rat der Bürgermeister hat den Bezirksämtern empfohlen, die erarbeiteten Handlungsempfehlungen anzuwenden.

Nach Anpassung an die Gegebenheiten in Berlin–Lichtenberg wird mit diesem Beschluss  die Empfehlung umgesetzt.

 

 

 

 

 

Emmrich                                                                     Dr. Prüfer

Bezirksbürgermeisterin

 

 

 
 

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