Drucksache - DS/1434/VI
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu beschließen: Die Erneuerung der Fahrbahn und der
Kfz-Stellplätze sowie die anteilige Erneuerung und erstmalige Herstellung der
Regenentwässerungsanlage in der Degnerstraße auf dem Abschnitt Niehofer Straße
bis Malchower Weg ist durchzuführen und nach Abschluss der Arbeiten ist ein
Straßenausbaubeitrag zu erheben. Begründung: Die
Degnerstraße ist im Abschnitt zwischen Suermondtstraße und Malchower Weg eine
Haupterschließungsstraße und wird sehr stark vom Kfz- und insbesondere auch vom
Schwerlastverkehr frequentiert. Die Straße
hat zurzeit eine Fahrbahnbreite von ca. 9,00m. Die Fahrbahn ist überwiegend mit
Großpflaster befestigt, welches teilweise mit Asphalt überzogen wurde. In
einzelnen Abschnitten wurde die Fahrbahn mit Beton befestigt. Auf Grund des
hohen Alters der Fahrbahnbefestigung und auf Grund der starken
Verkehrsbelastung weist die Straße erhebliche Versackungen und Schäden auf, was
zu einer erheblichen Lärmbelästigung beiträgt. Es ist
daher dringend erforderlich, die Fahrbahn grundhaft auszubauen. Um die
Degnerstraße als Durchgangsstraße insbesondere für den LKW- Verkehr unattraktiv
zu machen, ist geplant die Fahrbahnbreite zugunsten von Parkplätzen und
Baumscheiben zu verringern (auf 5,20m). Gleichzeitig ist vorgesehen, mehrere
Fahrbahnverschwenkungen und Aufpflasterungen einzubauen, um der Degner-straße
durch verschiedene Gestaltungselemente auch baulich den Charakter einer Straße
in einer Tempo 30 Zone zu geben (siehe dazu auch die als Anlage 1 beigefügte
Entwurfsplanung vom 29.07.2009). Im Rahmen
der Planung wurden drei Varianten der Straßengestaltung entwickelt. Diese
unterscheiden sich insbesondere auf den ersten 350m ab Niehofer Straße im
wechselseitigen Versatz der Fahrbahn. Mit dem
Neubau der Fahrbahn muss die Regenentwässerung erneuert werden (hierzu siehe
auch die dreiteilige Entwurfsplanung der Berliner Wasserbetriebe, die als
Anlage 2 beigefügt ist). Um die Regenentwässerung in der gesamten Degnerstraße
gewährleisten zu können, wird die erstmalige Herstellung eines
Regenwasserkanals auf einer Länge von ca. 170m zwischen der Hausnummer 103 und
dem Malchower Weg. Eine
Erneuerung der Gehwege und der Beleuchtung ist aus Kostengründen nicht
vorgesehen. Lediglich in Richtung Malchower Weg ist auf der östlichen Seite der
Lückenschluss des Gehweges geplant. Im Bereich zwischen Niehofer Straße und
Hausnummer 84 wird der vorhandene Randstreifen provisorisch befestigt. Nach
Durchführung von zwei Informationsveranstaltungen im Manfred von Ardenne
Gymnasium am 28.04. und 07.07.2009 haben sich die Eigentümer der Anliegergrundstücke
und das Bezirksamt auf eine abgewandelte Variante 1 festgelegt (sogenannte
Variante 1a): Diese
Variante beginnt an der Niehofer Straße mit der Anordnung der
Senkrechtstellplätze auf der östlichen Seite. Hier besteht der Vorteil, dass
der vorhandene Höhenunterschied an der Niehofer Straße besser ausgeglichen
werden kann. Vor dem Schulgelände werden die Stellplätze beidseitig parallel
zur Fahrbahn angelegt. Das ermöglicht das zügige Aus- und Einsteigen der
Kinder, die zur Schule gebracht bzw. wieder abgeholt werden. Zur sicheren
Überquerung der Fahrbahn werden vor der Schule zwei Aufpflasterungen
vorgesehen. Zur besseren Verkehrsberuhigung dient insbesondere auch die breite
Vorstreckung an der Gerzlower Straße mit angeordneten Senkrechtstellplätzen, da
der Einmündungsbereich eine erhöhte Aufmerksamkeit vom Kraftfahrer verlangt.
Auf Höhe der Grund-stücke Degnerstraße 100 bis 114 bleiben die vor einigen
Jahren angelegten Stellplätze bestehen. Da es sich hierbei um
Parallelstellplätze handelt, werden in diesem Bereich auf der westlichen
Straßenseite auch nur parallel zur Fahrbahn Stellplätze angelegt. Im weiteren
Verlauf bis hin zum Malchower Weg werden Senkrechtstellplätze nur auf der
östlichen Straßenseite geschaffen, da auf der anderen Straßenseite durch die
häufigen Grundstückseinfahrten die Anlage von Parkplätzen räumlich nicht
möglich ist. Mit der Variante 1a wird es genau 100 Stellplätze auf diesem
Abschnitt der Degnerstraße geben. Eine Aufpflasterung auf Höhe des
Einkaufmarktes und kleine Kissen in Richtung Malchower Weg halten die
Geschwindigkeit für die Fahrzeuge niedrig. Die geschätzten Baukosten für den
Straßenbau betragen für diese Variante 660.000 €. Circa 590.000 €
entfallen dabei auf die Teileinrichtungen Fahrbahn (310.000 €) und Parkplätze
(280.000 €), die später für die Straßenausbaubeitragserhebung
herangezogen werden dürfen. Die Differenz von 70.000 € ist für
geringfügige Arbeiten an den Gehwegen und für die Pflanzung einiger neuer Bäume
vorgesehen. Für die Erweiterung und Erneuerung der Regenentwässerung sind nach
neuesten Ermittlungen Kosten in Höhe von 650.000 € zu erwarten. Die für
die Straßenausbaubeitragserhebung einzubeziehenden Ausbaukosten der Maßnahme
Erneuerung der Degnerstraße betragen demnach 1.240.000 €. Das Land Berlin erhebt zur
teilweisen Deckung seines Aufwands für die Verbesserung, Erweiterung und
Erneuerung (Ausbaumaßnahmen) an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
(Verkehrsanlagen) Beiträge von Grundstückseigentümern, den Erbauberechtigten
und den Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechts, denen durch die Möglichkeit
der Inanspruchnahme der ausgebauten Verkehrsanlagen Vorteile geboten werden. Da der neu anzulegende
Regenwasserkanal teilweise die für den Straßenausbaubeitrag anzusetzende
Normgröße von 300 mm Durchmesser übersteigt, werden die Herstellungskosten auf
diesen Durchmesser reduziert. Außerdem dient die in der Straße
vorhandene Regenentwässerungsanlage auch der Regenwasserableitung von den
angrenzenden Anliegergrundstücken, was bedeutet, dass nur die Hälfte der
Regenentwässerungsneubaukosten für den Straßenausbaubeitrag ansatzfähig sind. Folglich muss man mit etwa 265.000
€ ansatzfähigen Kosten für die Teileinrichtung Regenentwässerung rechnen. Da es sich bei der Degnerstraße um
eine Haupterschließungsstraße handelt, ist das Land Berlin gemäß § 9 StrABG
verpflichtet, 50% der Fahrbahnherstellungskosten, 60% der
Stellplatzherstellungskosten und 55% der
Regenentwässerungsanlagenherstellungskosten über die
Straßenausbaubeitragserhebung zu refinanzieren. Voraussichtlich werden demnach
Kosten der Fahrbahn in Höhe von 155.000 €, Kosten der Stellplätze in Höhe
von 168.000 € und Kosten der Regenentwässerungsanlage in Höhe von 145.750
€ umlagefähig sein und damit auf die beitragspflichtigen Grundstücke
verteilt. Durch die Berücksichtigung von
mehrfach erschlossenen und landeseigenen Grundstücken können
Straßenausbaubeiträge in Höhe von rund 380.000 € vereinnahmt werden. Die Anliegergrundstückseigentümer
wurden über die geplante Straßenbaumaßnahme informiert. Dabei wurde auch die
voraussichtliche Beitragshöhe genannt. Auf die einzelnen Anliegergrundstücke
(67) entfallen Straßenausbaubeiträge von rund 3 € pro einem Quadratmeter
Nutzfläche des Anliegergrundstückes. Dabei handelt es sich für ein
Anliegergrundstück im Durchschnitt um Straßenausbaubeiträge in Höhe von 2.000
€. Diese Vorlage ist der BVV zur
Beschlussfassung vorzulegen, weil das Straßenausbaubeitragsgesetz dies
vorschreibt. Außerdem wurden zwei
Informationsveranstaltungen im Manfred von Ardenne Gymnasium durchgeführt
(siehe oben). Über die Planung und die
Informationsveranstaltungen wurden in der Presse (verschiedene Zeitungen)
berichtet. Fernmündliche und schriftliche
Anfragen wurden alle zufriedenstellend beantwortet. Nach einer Zustimmung der BVV für
dieses Vorhaben mit nachfolgender Straßenausbaubeitragserhebung werden alle
Anliegergrundstückseigentümer noch einmal über das Abstimmungsergebnis der BVV
informiert. Darüber hinaus erhalten Sie noch einen Bauplan für die favorisierte
Variante 1a (in A3-Größe). Berlin, den
.09.2009
Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen,
Umwelt und Verkehr |
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