Drucksache - DS/1434/VI  

 
 
Betreff: Erneuerung der Fahrbahn und der Kfz-Stellplätze sowie anteilige Erneuerung und erstmalige Herstellung der Regenentwässerungsanlage in der Degnerstraße auf dem Abschnitt Niehofer Straße bis Malchower Weg; Wirksamwerden des Straßenausbaubeitragsgesetze
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
33. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Beschlussfassung BA PDF-Dokument
Anlage 1  
Anlage 2  
Anlage 3  
Anlage 4  

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu beschließen:

 

Die Erneuerung der Fahrbahn und der Kfz-Stellplätze sowie die anteilige Erneuerung und erstmalige Herstellung der Regenentwässerungsanlage in der Degnerstraße auf dem Abschnitt Niehofer Straße bis Malchower Weg ist durchzuführen und nach Abschluss der Arbeiten ist ein Straßenausbaubeitrag zu erheben.

 

Begründung:

 

Die Degnerstraße ist im Abschnitt zwischen Suermondtstraße und Malchower Weg eine Haupterschließungsstraße und wird sehr stark vom Kfz- und insbesondere auch vom Schwerlastverkehr frequentiert.

Die Straße hat zurzeit eine Fahrbahnbreite von ca. 9,00m. Die Fahrbahn ist überwiegend mit Großpflaster befestigt, welches teilweise mit Asphalt überzogen wurde. In einzelnen Abschnitten wurde die Fahrbahn mit Beton befestigt. Auf Grund des hohen Alters der Fahrbahnbefestigung und auf Grund der starken Verkehrsbelastung weist die Straße erhebliche Versackungen und Schäden auf, was zu einer erheblichen Lärmbelästigung beiträgt.

Es ist daher dringend erforderlich, die Fahrbahn grundhaft auszubauen.

Um die Degnerstraße als Durchgangsstraße insbesondere für den LKW- Verkehr unattraktiv zu machen, ist geplant die Fahrbahnbreite zugunsten von Parkplätzen und Baumscheiben zu verringern (auf 5,20m). Gleichzeitig ist vorgesehen, mehrere Fahrbahnverschwenkungen und Aufpflasterungen einzubauen, um der Degner-straße durch verschiedene Gestaltungselemente auch baulich den Charakter einer Straße in einer Tempo 30 Zone zu geben (siehe dazu auch die als Anlage 1 beigefügte Entwurfsplanung vom 29.07.2009).

Im Rahmen der Planung wurden drei Varianten der Straßengestaltung entwickelt. Diese unterscheiden sich insbesondere auf den ersten 350m ab Niehofer Straße im wechselseitigen Versatz der Fahrbahn.

Mit dem Neubau der Fahrbahn muss die Regenentwässerung erneuert werden (hierzu siehe auch die dreiteilige Entwurfsplanung der Berliner Wasserbetriebe, die als Anlage 2 beigefügt ist). Um die Regenentwässerung in der gesamten Degnerstraße gewährleisten zu können, wird die erstmalige Herstellung eines Regenwasserkanals auf einer Länge von ca. 170m zwischen der Hausnummer 103 und dem Malchower Weg.

Eine Erneuerung der Gehwege und der Beleuchtung ist aus Kostengründen nicht vorgesehen. Lediglich in Richtung Malchower Weg ist auf der östlichen Seite der Lückenschluss des Gehweges geplant. Im Bereich zwischen Niehofer Straße und Hausnummer 84 wird der vorhandene Randstreifen provisorisch befestigt.

Nach Durchführung von zwei Informationsveranstaltungen im Manfred von Ardenne Gymnasium am 28.04. und 07.07.2009 haben sich die Eigentümer der Anliegergrundstücke und das Bezirksamt auf eine abgewandelte Variante 1 festgelegt (sogenannte Variante 1a):

Diese Variante beginnt an der Niehofer Straße mit der Anordnung der Senkrechtstellplätze auf der östlichen Seite. Hier besteht der Vorteil, dass der vorhandene Höhenunterschied an der Niehofer Straße besser ausgeglichen werden kann. Vor dem Schulgelände werden die Stellplätze beidseitig parallel zur Fahrbahn angelegt. Das ermöglicht das zügige Aus- und Einsteigen der Kinder, die zur Schule gebracht bzw. wieder abgeholt werden. Zur sicheren Überquerung der Fahrbahn werden vor der Schule zwei Aufpflasterungen vorgesehen. Zur besseren Verkehrsberuhigung dient insbesondere auch die breite Vorstreckung an der Gerzlower Straße mit angeordneten Senkrechtstellplätzen, da der Einmündungsbereich eine erhöhte Aufmerksamkeit vom Kraftfahrer verlangt. Auf Höhe der Grund-stücke Degnerstraße 100 bis 114 bleiben die vor einigen Jahren angelegten Stellplätze bestehen. Da es sich hierbei um Parallelstellplätze handelt, werden in diesem Bereich auf der westlichen Straßenseite auch nur parallel zur Fahrbahn Stellplätze angelegt. Im weiteren Verlauf bis hin zum Malchower Weg werden Senkrechtstellplätze nur auf der östlichen Straßenseite geschaffen, da auf der anderen Straßenseite durch die häufigen Grundstückseinfahrten die Anlage von Parkplätzen räumlich nicht möglich ist. Mit der Variante 1a wird es genau 100 Stellplätze auf diesem Abschnitt der Degnerstraße geben. Eine Aufpflasterung auf Höhe des Einkaufmarktes und kleine Kissen in Richtung Malchower Weg halten die Geschwindigkeit für die Fahrzeuge niedrig.

Die geschätzten Baukosten für den Straßenbau betragen für diese Variante 660.000 €. Circa 590.000 € entfallen dabei auf die Teileinrichtungen Fahrbahn (310.000 €) und Parkplätze (280.000 €), die später für die Straßenausbaubeitragserhebung herangezogen werden dürfen. Die Differenz von 70.000 € ist für geringfügige Arbeiten an den Gehwegen und für die Pflanzung einiger neuer Bäume vorgesehen. Für die Erweiterung und Erneuerung der Regenentwässerung sind nach neuesten Ermittlungen Kosten in Höhe von 650.000 € zu erwarten. Die für die Straßenausbaubeitragserhebung einzubeziehenden Ausbaukosten der Maßnahme Erneuerung der Degnerstraße betragen demnach 1.240.000 €.

Das Land Berlin erhebt zur teilweisen Deckung seines Aufwands für die Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung (Ausbaumaßnahmen) an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsanlagen) Beiträge von Grundstückseigentümern, den Erbauberechtigten und den Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechts, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Verkehrsanlagen Vorteile geboten werden.

Da der neu anzulegende Regenwasserkanal teilweise die für den Straßenausbaubeitrag anzusetzende Normgröße von 300 mm Durchmesser übersteigt, werden die Herstellungskosten auf diesen Durchmesser reduziert.

Außerdem dient die in der Straße vorhandene Regenentwässerungsanlage auch der Regenwasserableitung von den angrenzenden Anliegergrundstücken, was bedeutet, dass nur die Hälfte der Regenentwässerungsneubaukosten für den Straßenausbaubeitrag ansatzfähig sind.

Folglich muss man mit etwa 265.000 € ansatzfähigen Kosten für die Teileinrichtung Regenentwässerung rechnen.

Da es sich bei der Degnerstraße um eine Haupterschließungsstraße handelt, ist das Land Berlin gemäß § 9 StrABG verpflichtet, 50% der Fahrbahnherstellungskosten, 60% der Stellplatzherstellungskosten und 55% der Regenentwässerungsanlagenherstellungskosten über die Straßenausbaubeitragserhebung zu refinanzieren.

Voraussichtlich werden demnach Kosten der Fahrbahn in Höhe von 155.000 €, Kosten der Stellplätze in Höhe von 168.000 € und Kosten der Regenentwässerungsanlage in Höhe von 145.750 € umlagefähig sein und damit auf die beitragspflichtigen Grundstücke verteilt.

Durch die Berücksichtigung von mehrfach erschlossenen und landeseigenen Grundstücken können Straßenausbaubeiträge in Höhe von rund 380.000 € vereinnahmt werden.

Die Anliegergrundstückseigentümer wurden über die geplante Straßenbaumaßnahme informiert. Dabei wurde auch die voraussichtliche Beitragshöhe genannt. Auf die einzelnen Anliegergrundstücke (67) entfallen Straßenausbaubeiträge von rund 3 € pro einem Quadratmeter Nutzfläche des Anliegergrundstückes. Dabei handelt es sich für ein Anliegergrundstück im Durchschnitt um Straßenausbaubeiträge in Höhe von 2.000 €.

Diese Vorlage ist der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen, weil das Straßenausbaubeitragsgesetz dies vorschreibt.
Die Information über Bereich, Art und Umfang sowie Kosten der Herstellung inklusive jeweilig zu erwartende Straßenausbaubeiträge erfolgte über direkte Anschreiben an die Anlieger der Verkehrsanlage.

Außerdem wurden zwei Informationsveranstaltungen im Manfred von Ardenne Gymnasium durchgeführt (siehe oben).

Über die Planung und die Informationsveranstaltungen wurden in der Presse (verschiedene Zeitungen) berichtet.

Fernmündliche und schriftliche Anfragen wurden alle zufriedenstellend beantwortet.

Nach einer Zustimmung der BVV für dieses Vorhaben mit nachfolgender Straßenausbaubeitragserhebung werden alle Anliegergrundstückseigentümer noch einmal über das Abstimmungsergebnis der BVV informiert. Darüber hinaus erhalten Sie noch einen Bauplan für die favorisierte Variante 1a (in A3-Größe).

 

 

Berlin, den      .09.2009

 

 

 

 

Emmrich                                                        Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

                                                                       Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 

 

 

 
 

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