Drucksache - DS/1433/VI  

 
 
Betreff: Landschaftspläne - Fortschreibung oder Alternativen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKE., B'90/Die GrünenBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
33. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.12.2009 
36. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt/Gesundheit Entscheidung
27.01.2010 
41. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Gesundheit vertagt   
26.05.2010 
45. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Gesundheit mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE., B'90/Die Grünen PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht,

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

im Rahmen einer Vorlage zur Kenntnisnahme der BVV mitzuteilen, wie der weitere Umgang mit den existierenden Landschaftspläne aus der letzten Wahlperiode sein soll.

 

Dabei ist insbesondere darzulegen:

 

  • Bearbeitungsstand der einzelnen Landschaftspläne
  • Veränderungen seit der letzten Kenntnisnahme im Rahmen der BVV
  • weiterer Umgang (Fortschreibung oder nicht)
  • gegenwärtige Probleme bei der Nutzung der Landschaftsräume in den Landschaftsplangebieten
  • Erfordernisse für rechtliche Regelungen zum Schutz der Landschaft und den Erholungssuchenden
  • mögliche Alternativen zur Sicherung der Landschaftsräume in Lichtenberg
  • welche langfristige Strategie das BA zur Sicherung der Landschaft verfolgt

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

  • Bearbeitungsstand der einzelnen Landschaftspläne

 

Für die einzelnen Landschaftspläne ergibt sich folgender Bearbeitungsstand:

 

  • Landschaftsplan XVII –L-2 Kraatz-Tränke-Graben

Aufstellungsbeschluss 15.12.1993

Frühzeitige Bürgerbeteiligung 16.02.1994-15.03.1994

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 02.05.1996-14.06.1996

Abschlussbericht TÖB 21.01.1997

 

Keine weitere Bearbeitung des Landschaftsplanes

 




  • Landschaftsplan XVII-L-3 Herzberge

Aufstellungsbeschluss 17.03.1994

Frühzeitige Bürgerbeteiligung 04.05.1995-31.05.1995

 

Keine weitere Bearbeitung des Landschaftsplanes

 

 

  • Landschaftsplan XVII-L-5 Zobtener Straße

Aufstellungsbeschluss 01.11.1994

Frühzeitige Bürgerbeteiligung 04.05.1995-31.05.1995

 

Keine weitere Bearbeitung des Landschaftsplanes

 

 

  • Landschaftsplan XVII-L-6 Hönower Weg

Aufstellungsbeschluss 01.11.1994

Frühzeitige Bürgerbeteiligung 04.05.1995-31.05.1995

 

Keine weitere Bearbeitung des Landschaftsplanes

 

 

  • Landschaftsplan XXII-L-1a Malchower See

Aufstellungsbeschluss 14.05.1991

Frühzeitige Bürgerbeteiligung vom 21.04.199219.05.1992

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) vom 01.12.199830.01.1999

TÖB -Abschlussbericht vom 12.05.1999

Vorbereitung der öffentlichen Auslegung nicht abgeschlossen

 

Keine weitere Bearbeitung des Landschaftsplanes, aber im Vorgriff Realisierung von Festsetzungszielen durch bauliche Maßnahmen, finanziert aus Investitionsmitteln,  Sondermitteln des Bundes und des Landes Berlin.

 

Die im Landschaftsplan benannten Planungsziele sind durch den Flächennutzungsplan (FNP), das Landschaftsprogramm (LAPRO), die Bereichsentwicklungsplanung Landschaftsraum (BEP) und den Landschaftsrahmenplan für den Gesamtbezirk dargestellt und durch Beschlüsse des BA für den Bezirk bindend.

 

  • Landschaftsplan XXII-L-1b Malchower See Süd

Aufstellungsbeschluss 14.05.1991

Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches 26.09.1995

 

Keine weitere Bearbeitung des Landschaftsplanes, aber im Vorgriff Realisierung von Planungszielen durch bauliche Maßnahmen, finanziert aus Investitionsmitteln, Sondermitteln des Bundes und des Landes Berlin.

 

 

  • Landschaftsplan XXII-L-2 Falkenberger Feldmark

Aufstellungsbeschluss 09.07.1991

Frühzeitige Bürgerbeteiligung 26.10.199221.11.1992

 

Keine weitere Bearbeitung des Landschaftsplanes, aber im Vorgriff Realisierung von Festsetzungszielen durch bauliche Maßnahmen, finanziert aus Investitionsmitteln, Sondermitteln des Bundes und des Landes Berlin.

 

 

  • Landschaftsplan XXII-L-3 Wartenberger / Falkenberger Luch

Aufstellungsbeschluss 28.01.1992

Frühzeitige Bürgerbeteiligung 21.06.199316.07.1993

Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches 26.09.1995

 

Keine weitere Bearbeitung des Landschaftsplanes, aber im Vorgriff Realisierung von Festsetzungszielen durch bauliche Maßnahmen, finanziert aus Investitionsmitteln, Sondermitteln des Bundes und des Landes Berlin

 

 

  • Landschaftsplan XXII-L-4 Wartenberger Feldmark

Aufstellungsbeschluss 11.02.1992

Frühzeitige Bürgerbeteiligung 15.11.-14.12.1993

Textlicher Vorentwurf als Grundlage für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 19.02.2002

 

Keine weitere Bearbeitung des Landschaftsplanes, aber im Vorgriff Realisierung von Festsetzungszielen durch bauliche Maßnahmen, finanziert aus Investitionsmitteln, Sondermitteln des Bundes und des Landes Berlin (EU-Mittel, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, BSI) nach Durchführung eines landschaftsplanerischen Wettbewerbes

 

 

  • Landschaftsplan XXII-L-5 Obersee/Orankesee

Aufstellungsbeschluss 15.07.1997

Frühzeitige Bürgerbeteiligung 19.10.1998-20.11.1998

Beteiligung der Träger öffentliche Belange Nov./Dez. 2000

 

Keine weitere Bearbeitung des Landschaftsplanes, Umsetzung von Festsetzungszielen durch bauliche Maßnahmen geplant, finanziert aus Investitionsmitteln, Sondermitteln des Bundes und des Landes Berlin (UEP)

Durchführung eines Wettbewerbes, Bürgerengagement

 

 

  • Landschaftsplan XXII-L-6 Westliche Malchower Gärten

Aufstellungsbeschluss 14.03.2000

Beauftragung Gutachten zur Landschaftsplanerischen Voruntersuchung des Geltungsbereiches des LP 6 2001/2002

 

Keine weitere Bearbeitung des Landschaftsplanes, aber Umsetzung von Festsetzungszielen durch bauliche Maßnahmen, finanziert aus Investitionsmitteln, Sondermitteln des Bundes und des Landes Berlin

 

 

 

  • Landschaftsplan XXII-L-7 Siedlung Wartenberg

Aufstellungsbeschluss 15.06.1999

 

Keine weitere Bearbeitung des Landschaftsplanes, aber Umsetzung von Planungszielen durch bauliche Maßnahmen, finanziert aus Investitionsmitteln, Sondermitteln des Bundes und des Landes Berlin.

 




  • Veränderungen seit der letzten Kenntnisnahme

Es gab seit 2002 keine weitere Bearbeitung der Landschaftspläne. Deshalb war eine Beteiligung der BVV nicht erforderlich.

 

 

  • weiterer Umgang (Fortschreibung oder nicht)

 

Sowohl die personelle als auch die finanzielle Situation des Bezirksamtes erlauben z.Z. keine weitere Bearbeitung der Landschaftspläne.

Ursprünglich, also zum Zeitpunkt der Aufstellungsbeschlüsse zu den Landschaftsplänen, waren die beiden Altbezirke jeweils mit zwei Personalstellen für die Landschaftsplanung und etwa 270.000 €  für die Beauftragung von Planungsleistungen / Gutachten ausgestattet. Im Jahr 2009 können sich nur noch drei Mitarbeiterinnen mit einem Stellenanteil insgesamt von etwa 1 vollen Stelle mit den Aufgaben der Landschaftsplanung befassen, wie sie sich aus dem Naturschutzrecht ergeben. Prioritär werden Stellungnahmeersuchen anderer Behörden bearbeitet, wie z.B. die vom Amt für Planen und Vermessen im Rahmen von Bebauungsplänen. Ansonsten befassen sich die Mitarbeiterinnen mit den Projekten des Stadtumbaus Ost, den UEP – Projekten, bearbeiten die Eingriffsregelung im Rahmen von B – Plänen oder werden darüber hinaus bei weiteren Brennpunkten des Amtes für Umwelt und Natur wie z.B. im Baumschutz eingesetzt.

Für die Vergabe von Planungsleistungen zur Bearbeitung von Landschaftsplänen oder der Erarbeitung von Gutachten zur aktuellen Bewertung von Fauna und Flora standen 2009 keinerlei Haushaltsmittel mehr zur Verfügung. Im Zusammenhang mit den Landschaftsplanverfahren  wurden letztmalig 2001 Aufträge an externe Planungsbüros vergeben. Dadurch war eine weitere Bearbeitung der Landschaftspläne nicht möglich. 

 

Da inzwischen seit der Einleitung der Landschaftsplanverfahren auch der Sachstand der gutachterlichen Untersuchungen zu den Schutzgütern veraltet ist, macht eine Fortschreibung ohne neue Gutachten wenig Sinn. Nach aktueller Rechtslage ist seit 2007 für nicht festgesetzte Landschaftspläne auch nachträglich ein Umweltbericht zu erarbeiten, was einen zusätzlichen Arbeits- und Finanzaufwand bedeutet.

 

Im Bedarfsfall müssen die Landschaftsplanverfahren erneut beginnen, wenn eine rechtliche Festsetzung der Landschaftspläne das Ziel sein soll.

 

 

  • gegenwärtige Probleme bei der Nutzung der Landschaftsräume in den Landschaftsplangebieten

 

Nachdem der Senat von Berlin im Rahmen der Deregulierung das Feldschutzgesetz außer Kraft gesetzt hat, gibt es weniger Möglichkeiten, Nutzungen zu ahnden, die die Landwirtschaft und die Jagd beeinträchtigen. Das betrifft z.B. das Freilaufen von Hunden, die Reiter und Niederwild beeinträchtigen. In den Landschaftsparks Malchow, Wartenberg und Falkenberg sind in einigen Bereichen die Belästigungen der Erholungssuchenden und Spaziergänger durch das rücksichtslose Verhalten von Hundebesitzern besonders drastisch und störend. Teilweise wird auch das Grünland der Landwirtschaftsbetriebe als Hundeauslaufgebiet missbraucht.

Ein weiteres Problem stellt das Befahren der Erholungswege mit Kraftfahrzeugen (PKW, Motorräder) dar. Auch hier gibt es keine ordnungsrechtliche Möglichkeit der Ahndung – durch Schranken versucht das Amt für Umwelt und Natur, diese Nutzungen einzudämmen. Darüber hinaus gibt es Nutzungsänderungen, die ohne Verordnung zum Schutz der Landschaft (L – Plan, Schutzgebietsverordnung) nicht zu verhindern sind, wie zum Beispiel die Hobbytierhaltung nördlich des Hechtgrabens am Wartenberger Luch, wo verschiedene Baulichkeiten jetzt die Landschaft verschandeln.  

 

Ein besonders Problem stellt  der Vandalismus dar. Ausstattungen wie z. B. Bänke werden beschmutzt, Hinweisschilder und –tafeln innerhalb kürzester Zeit zerstört, so dass  keine Informationen für die Besucher an Ort und Stelle angeboten werden können.

 

 

  • Erfordernisse für rechtliche Regelungen zum Schutz der Landschaft und den Erholungssuchenden

 

Es gibt nach wie vor Erfordernisse für rechtliche Regelungen. Das betrifft vor allem den planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB, wo die nach dem BauGB zulässigen Nutzungsarten nicht in jedem Fall den Zielstellungen des Naturschutzes und der Erholung entsprechen. Private Landwirtschaftsflächen sind z.Z. an Landwirtschaftsbetriebe verpachtet. Da innerhalb der Bebauungsplanung aber die Art und Weise der Nutzung auf den voran beschriebenen Flächen nicht ausreichend geregelt werden kann, wäre es die sich aus dem Naturschutzrecht ergebende Aufgabe, im Rahmen des Landschaftsplanes oder im Rahmen einer Schutzgebietsverordnung die Nutzung zu regeln.  

 

Flächen, die sich  im Fachvermögen des Amtes für Natur befinden, könnten auch als öffentliche Grünanlage gewidmet werden. Das betrifft vor allem die Landschaftsparks Wartenberg  und Falkenberg. Das hätte aber zur Folge, dass hier vollständig die Straßenreinigungsgebühr zu entrichten wäre. Die Mittel dafür stehen dem Bezirk in keiner Art und Weise in der benötigten Höhe (ca. 500.000 €) zur Verfügung. 

 

 

  • mögliche Alternativen zur Sicherung der Landschaftsräume in Lichtenberg

 

Eine Alternative zu der Festsetzung der Landschaftspläne ist die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten. Bereits 1995 hat die Senatsverwaltung das Landschaftsschutzgebiet Falkenberger Krugwiesen ausgewiesen. Mit der Schutzgebietsverordnung wurde der Rahmen geschaffen, den das Bezirksamt mit dem Pflege- und Entwicklungsplan auszufüllen hat. Dieses Verfahren hat sich hier bewährt und soll im Landschaftspark Herzberge fortgesetzt werden. Aus Gründen der personellen Kapazitäten ist die Senatsverwaltung  für Stadtentwicklung aber nicht in der Lage, einen Zeitraum für die Ausweisung weiterer Schutzgebiete zu benennen. Hier werden prioritär die Verordnungen für die Schutzgebiete erarbeitet, die  nach dem Recht der EU auszuweisen sind.

 

 

  • welche langfristige Strategie das BA zur Sicherung der Landschaft verfolgt

 

Das Amt für Umwelt und Natur prüft z.Z., ob ein Landschaftsschutzgebiet Parklandschaft Barnim von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ausgewiesen werden könnte. Betroffen wären davon die Flächen in den Landschaftsplanverfahren XXII – L 1 bis 4 sowie 6.

 

Für die Gebiete Biesenhorster Sand und Landschaftspark Herberge befinden sich die Schutzgebietsverordnungen beim Senat von Berlin in der Phase der Vorbereitung.

 

In den innerstädtischen Bereichen sind die vorhandenen Grünanlagen durch das Grünanlagengesetz ausreichend geschützt.  Die konzeptionellen Vorstellungen aus den Landschaftsplänen wurden im Landschaftsrahmenplan Lichtenberg übernommen und spiegeln sich in den Planteilen wider. Eine Wirkung auf Dritte wird hier nicht entfaltet, war aber auch nicht vorgesehen.

 

Kleinere Gebiete sind durch andere rechtliche Regelungen (z.B. geschützte Biotope, stehende und fließende Gewässer, Baumschutzverordnung Berlin, Grünanlagengesetz, Friedhofsgesetz, Bundeskleingartengesetz) aus Sicht des Bezirksamtes ausreichend gesichert.

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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