Drucksache - DS/1432/VI  

 
 
Betreff: Fördermittel im Bereich Umwelt und Natur
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKE., B'90/Die GrünenBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
33. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.06.2010 
42. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE., B'90/Die Grünen PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht,

im Rahmen einer Vorlage zur Kenntnisnahme der BVV mitzuteilen welche Fördermittel aus welchen Quellen es für den Bereich Umwelt und Natur gibt.

Die Strukturierung sollte dabei erfolgen nach:

·         Quelle/Herkunft (Land, Bund, Europa)

·         Verwendungszweck (Naturschutz, Landschaftspflege, Landwirtschaft, Ausgleichsmaßnahmen, Tourismus u.a.)

·         aus welchen Haushaltstiteln erfolgten die Kofinanzierungen

·         Probleme bei der Inanspruchnahme (Rahmenbedingungen, notwendige Kofinanzierungen, „Kollisionen“ bzw. Überschneidungen mit anderen
Programmen, andere zu erfüllende Voraussetzungen)

·         Wie viele Arbeitsplätze wurden zeitweilig oder dauerhaft geschaffen

·         Wie viele Lichtenberger Unternehmen profitierten von diesen
Fördermitteln

      

Zusätzlich ist kurz und übersichtlich darzustellen welche Fördermittel in dieser (und der vorhergehenden Wahlperiode) in welcher Höhe und mit welcher Kofinanzierung in Anspruch genommen wurden und welche warum nicht.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Fragestellung, welche Fördermittel aus welchen Quellen es für den Bereich Umwelt und Natur gibt, kann nicht streng schematisch analog des BVV-Beschlusses beantwortet werden, weil es sich um eine komplexe Materie handelt, die in der Verwaltungspraxis anders strukturiert ist, als es der BVV-Beschluss anfragt. Sowohl die Beantragung von Fördermitteln als auch die Planung, Baudurchführung und Abrechnung von Maßnahmen unter Verwendung von Fördermitteln sind aufwändige Prozesse, die über das geregelte Verwaltungshandeln hinausgehen. Alle relevanten verfügbaren Informationen sind im Folgenden aufgeführt:

 

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen ist in Berlin federführend zuständig für die Umsetzung der EU-Strukturfonds:

 

EFRE         -    Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

ESF            -    Europäischer Sozialfonds

EAGFL            Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft

 

Für die Förderperiode 2000 bis 2006 war die Programmierung eine grundlegende Voraussetzung für die Umsetzung der EU- Strukturfonds. Für die östlichen Bezirke Berlins erfolgte die Programmierung durch das Operationelle Programm für das Ziel-1-Gebiet.

Innerhalb festgelegter Schwerpunkte wurden so im Land Berlin Förderkulissen bestimmt.

 

Für die Förderperiode 2007 - 2013 hat der Senat von Berlin eine Gesamtstrategie für die Verwendung der Mittel der Europäischen Strukturfonds  beschlossen. Diese Strategie fügt sich in den Nationalen Rahmenplan (NSRP)ein. Der NSRP differenziert zum einen zielspezifisch sowie zum anderen fondsspezifisch nach dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF).

 

Die Förderung aus den Strukturfonds erfolgt im Rahmen der festgelegten Förderprogramme  und ist für potenzielle Fördermittelempfänger/innen an eine Reihe von Bedingungen geknüpft.

Innerhalb der Förderschwerpunkte wurden Handlungsansätze benannt, die gefördert werden. Diese Handlungsansätze beinhalteten die Möglichkeit, im Bezirk  Lichtenberg folgende Zielstellungen im Bereich Umwelt und Natur in den vergangenen Jahren zu unterstützen:

 

  • die Entwicklung des Landschaftsparks Barnim
  • die Entwicklung der stillgelegten Flächen der ehemaligen Gärtnerei Herzberge
  • die Umgestaltung nicht mehr genutzter Standorte ehemaliger Schulen , Kita`s und sonstiger  Freiflächen in Grünanlagen und Spielflächen
  • Sanierung von Gewässern im LP Barnim
  • Instandsetzung/ Erneuerung der Ausbildungsstätte Gotlindestr.46

 

Entsprechend des Landschaftsrahmenplans und anderer bezirklicher Planungen zur Entwicklung und Gestaltung von Grün- und Freiflächen sowie von landwirtschaftlichen Flächen und  weiteren Zielstellungen des Natur -und Artenschutzes wurden ab dem Jahr  1999 die vorgegeben Förderkulissen durch die Mitarbeiter des Amtes für Umwelt und Natur dahingehend  intensiv geprüft, ob eine Inanspruchnahme von EU-Mitteln möglich ist.

 

Durch UmNat wurden daraufhin mittels aufwändiger Beantragungsverfahren Fördermittel aus folgenden Schwerpunktsetzungen akquiriert:

 

EAGFL (2000 – 2006):

 

Entwicklung des ländlichen Raums

·         Dorferneuerung und –entwicklung sowie Schutz und Erhaltung des ländlichen Kulturerbes

·         Entwicklung und Verbesserung der mit der Entwicklung der Landwirtschaft verbundenen Infrastruktur

·         Schutz der Umwelt im Zusammenhang mit der Landwirtschaft, der Landschaftspflege und der Verbesserung des Tierschutzes

 

EFRE (2000 - 2006)

 Förderung der Infrastruktur

  • Infrastrukturen im Bereich Aus-, Fort- und Weiterbildung
    Ausbau von berufsbildenden Oberstufenzentren
    Ausstattung mit bzw. Modernisierung der Informations- und Kommunikationstechnik an Schulen (Computer in die Schulen)
    (GA- Maßnahmen)

 Schutz und Verbesserung der Umwelt

 

EFRE: (2007 -2013)

 

     Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und von Gründungen

  • Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturen:
    Kulturinvestitionsprogramm zur Nutzbarmachung von Kultur als Motor wirtschaftlicher Entwicklung, z.B. durch die gezielte Stärkung innovationsorientierter und gründungsorientierter Standorte im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GA), sowie durch die Aufwertung des Berliner kulturellen Erbes als Potenzial für die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus. (GA)

Integrierte Stadtentwicklung

  • Gebietsaufwertung und nachhaltige Stadtentwicklung im Rahmen der Zukunftsinitiative Stadtteil, (ZIS- Stadtumbau, Stadterneuerung)
  • Unterstützung der lokalen wirtschaftlichen Entwicklung im Rahmen wirtschaftsdienlicher Maßnahmen in bezirklichen Bündnissen für Beschäftigung
    (WDM)

     Umwelt

·         Naturschutz und Natura 2000 mittels Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen durch die Erhaltung und die Ausweitung bestehender Natur- und Landschaftsschutzgebiete (UEP)

Die Förderung aus Mitteln der europäischen Strukturfonds ist an die Bereitstellung von Eigenbeteiligungen des Bundes, des Landes bzw. Bezirkes gebunden.

Durch UmNat wurden folgende EU-Fonds in Anspruch genommen:

 

 

Fonds

Förderzeitraum

Fördermittel in €

Eigenmittelanteil in €

Herkunft

EAGFL

2000 - 2006

1.036.620

440.303,23

davon:

 

 

 

 

141.670,37

Ausgleichsmittel des Amtes für Umwelt und Natur

 

 

 

247.242,63

Ausgleichsmittel Senat (DB AG)

 

 

 

51.390,48

Agentur für Arbeit, Senat (BSI)

 

 

 

 

 

EFRE

2000 - 2006

1.717.426

462.965,72

davon

 

 

 

301.554

Ausgleichsmittel des Amtes für Umwelt und Natur

 

 

 

7.600

Geldwerte Leistungen des BA Libg. (Miete)

 

 

 

161.411,79

Bundesanstalt für Arbeit ; Sen Wirtschaft

EFRE (Stadtumbau, Wohnumfeldverbesserung)

2000 - 2006

2.080.800

            0

 

EFRE (Stadtumbau )

2007- 2013

1.486.900

            0

 

Radwegeprogramm

2007 - 2013

   537.700

            0

 

insgesamt

2000-2013

6.859.446

     903.268,95

 

 

Im Zeitraum  2000 bis heute mussten aus dem Bezirkshaushalt keine finanziellen Mittel als Eigenmittel für Maßnahmen des Stadtumbau und der Wohnumfeldverbesserung bereitgestellt werden.

Es ist dem Amt für Umwelt und Natur gelungen, für die beantragten Projekte im Bezirk Lichtenberg die Bereitstellung der erforderlichen Kofinanzierung aus Mitteln des Landes Berlin und Mitteln des Bundes gemäß Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder (VV Städtebauförderung) zu organisieren und zu sichern.

Der Bezirk trug die Aufwendungen der Projektleitung und Koordinierung.

 

Die vom Bezirk geleisteten Kofinanzierungen in den Jahren 2000 bis 2006 erfolgten überwiegend aus den Titeln:

52190 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens aus zweckgebundenen
            Einnahmen

52193  Verwendung der Ausgleichsabgabe nach dem Naturschutzrecht

54194 sonstige sächliche Verwaltungsausgaben aus BSI- Mitteln

716..   Investitionsmaßnahmen

Als Problem bei der Sicherung der Kofinanzierung von Fördermaßnahmen ist seitens UmNat zu benennen, dass nur die im jeweiligen Haushaltsjahr bereitgestellten Mittel eingesetzt werden können.

Ausgleichsmittel können nicht geplant werden, da ihre Einzahlung von der Inanspruchnahme der Genehmigung des jeweiligen Antragstellers abhängt.

Bis 2006 bestand die Möglichkeit, zweckgebundene Einnahmen ins nachfolgende Haushaltsjahr zu übertragen und somit für die Projektfinanzierung / Antragstellung zu berücksichtigen. Dies ist zwar grundsätzlich weiterhin möglich, jedoch sind gleichzeitig Deckungsmittel durch das Amt bereitzustellen.  Derartige Deckungsmittel können aufgrund der seit Jahren angespannten Haushaltslage nicht in den Planungen berücksichtigt werden.

 

Dies bedeutet, dass kurzfristige Antragstellungen nicht realisierbar sind. Geeignete Kofinanzierungen  sind nur aus Investitionsmitteln zu leisten. Der entsprechende Anmeldungszeitraum beträgt jedoch 5 Jahre. Die Förderzeiträume umfassen in der Regel sechs Jahre.

Um dennoch die Kofinanzierung zu ermöglichen, werden Kooperationen mit Einrichtungen gesucht, die sich an der Finanzierung beteiligen (z.B. Träger von Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung).

 

 

Probleme der Inanspruchnahme

 

Die Gewährung von Fördermitteln ist an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft, die abhängig vom jeweiligen Förderzeitraum ist. Die Realisierung von bewilligten Maßnahmen ist mit einem enormen zusätzlichen Arbeitsaufwand verbunden:

 

Für die Vorbereitung  und Durchführung der Baumaßnahmen sind kurzfristig vorliegende Entwürfe entsprechend den Förderrichtlinien zu überarbeiten und Planungen zu erstellen. Diese Planungen können jedoch nur im Förderzeitraum gefertigt werden, da sie sonst nicht Bestandteil der Bewilligung sind. Dadurch fehlt ein ausreichender Vorlauf, um konkrete Kosten zu ermitteln, die wiederum Ausgangspunkt eines Antrages sind (keine Anerkennung einer Bauvorbereitung).

Änderungen in der Bauausführung, die zu Veränderungen des Mittelbedarfes führen, sind mit wieder neuen Änderungsanträgen verknüpft.

 

Die bewilligende Behörde ist i.d.R. der Senat von Berlin, mit seinen jeweiligen Senatsverwaltungen. Für die Kontrolle der Anträge, der Abwicklung, der Abrechnung und der Nachweisführung ist in Abhängigkeit vom jeweiligen Förderprogramm immer eine Servicestelle zwischengeschaltet.

Stadtumbau:                                       PSS

UEP:                                                    B&Su

Wirtschaftsdienstl. Maßnahme:          IBB

 

In der Regel treten dadurch leider auch Informationsverluste zwischen dem Programmträger, dem Senat und dem Zuwendungsempfänger auf sowie sonstiger verwaltungsinterner Abstimmungsbedarf.

Es  besteht umfangreicher zusätzlicher Aufwand für die Erstellung von Kopien sämtlicher Auftragsvermerke und Rechnungen.

Für diese zusätzlichen Leistungen steht kein zusätzliches Personal im Bezirksamt zur Verfügung. Bei UmNat sind jährlich ca .0,8  Stellenanteile (A10) allein für diese Tätigkeiten gebunden.

 

Nach Abschluss der Baumaßnahmen ist eine Abschlussvermessung von Grünflächen notwendig. Diese Leistungen werden aus Mittel des UEP (EFRE) finanziert, nicht jedoch bei Mitteln des Stadtumbau (EFRE).

 

Ist vorgesehen, die Baumaßnahme über einen externen Projektträger abzuwickeln, ist es eine Voraussetzung, dass der Projektträger zwischenzeitlich Eigentümer des Grundstückes wird.

Die Koordinierung von Maßnahmen unter Beteiligung Dritter ist daher ebenfalls mit Abstimmungsaufwand verbunden und sehr personalintensiv. 

 

 

Weitere zusätzliche Mittel:

 

Neben den Fördermitteln der EU verfügte der Bezirk über zusätzliche Mittel aus Ausgleichsmitteln der Deutschen Bahn und der GASAG.

Diese Mittel wurden für Maßnahmen zur Gestaltung des Landschaftsparks Barnim und für Baumpflanzungen eingesetzt. Gleichzeitig dienten sie zur Kofinanzierung von EU- Fördermaßnahmen des Amtes für Umwelt und Natur.

Für den Einsatz der Ausgleichsmittel der  Deutschen Bahn AG bestand eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Senat und dem Bezirk, in der die Verwendung der Mittel reguliert wurde.

Die vorgenannten Mittel sind ausgeschöpft und stehen in nachfolgenden Jahren nicht mehr zur Verfügung.

 

Geschaffene Arbeitsplätze

 

Innerhalb des Amtes für Umwelt und Natur wurden keine zusätzlichen Arbeitsplätze dauerhaft geschaffen.

Aus den Ausgleichsmitteln der Deutschen Bahn AG konnten die Teilzeitstellen von zwei Mitarbeitern befristet  in Vollzeitstellen umgewandelt werden.

 

Der Einsatz von Mitteln aus dem Programm „Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahmen“ war gekoppelt an die Einstellung von insgesamt ca. 25 zusätzlichen Arbeitskräften bei den auftragnehmenden Firmen während der Ausführung der beauftragten Leistung.

 

Aufträge an Lichtenberger Unternehmen

 

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Grundlage der Vergabevorschriften des Landes Berlin. Dementsprechend waren die Aufträge öffentlich bzw. beschränkt auszuschreiben.

Bei mehreren Aufträgen konnten zwei Lichtenberger Unternehmen mit der Ausführung von Leistungen des Garten und Landschaftsbaus beauftragt werden.

 

 

 

Im Zeitraum vom Jahre 2000 bis 2008 wurden im Bereich Umwelt und Natur insgesamt Fördermittel in Höhe von ca. 6,8 Millionen Euro akquiriert und die Kofinanzierung durch Mittel außerhalb des bezirklichen Haushaltes in Höhe von ca. 900.000 Euro abgesichert.  

Damit, so schätzt das Bezirksamt ein, ist es in Lichtenberg durch Engagement und eine gewisse Risikobereitschaft gelungen, die gegebenen Möglichkeiten zum Einsatz von Fördermitteln effektiv zu nutzen.

 

Berlin, den          .06.2010

 

 

 

 

Emmrich                                                                 Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 
 

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