Drucksache - DS/1432/VI
Das
Bezirksamt wurde ersucht, im Rahmen
einer Vorlage zur Kenntnisnahme der BVV mitzuteilen welche Fördermittel aus
welchen Quellen es für den Bereich Umwelt und Natur gibt. Die Strukturierung sollte dabei
erfolgen nach: ·
Quelle/Herkunft
(Land, Bund, Europa) ·
Verwendungszweck
(Naturschutz, Landschaftspflege, Landwirtschaft, Ausgleichsmaßnahmen, Tourismus
u.a.) ·
aus
welchen Haushaltstiteln erfolgten die Kofinanzierungen ·
Probleme
bei der Inanspruchnahme (Rahmenbedingungen, notwendige Kofinanzierungen,
„Kollisionen“ bzw. Überschneidungen mit anderen ·
Wie
viele Arbeitsplätze wurden zeitweilig oder dauerhaft geschaffen ·
Wie
viele Lichtenberger Unternehmen profitierten von diesen Zusätzlich
ist kurz und übersichtlich darzustellen welche Fördermittel in dieser (und der
vorhergehenden Wahlperiode) in welcher Höhe und mit welcher Kofinanzierung in
Anspruch genommen wurden und welche warum nicht. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Die
Fragestellung, welche Fördermittel aus welchen Quellen es für den Bereich
Umwelt und Natur gibt, kann nicht streng schematisch analog des BVV-Beschlusses
beantwortet werden, weil es sich um eine komplexe Materie handelt, die in der
Verwaltungspraxis anders strukturiert ist, als es der BVV-Beschluss anfragt.
Sowohl die Beantragung von Fördermitteln als auch die Planung, Baudurchführung
und Abrechnung von Maßnahmen unter Verwendung von Fördermitteln sind aufwändige
Prozesse, die über das geregelte Verwaltungshandeln hinausgehen. Alle
relevanten verfügbaren Informationen sind im Folgenden aufgeführt: Die
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen ist in Berlin
federführend zuständig für die Umsetzung der EU-Strukturfonds: EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung ESF - Europäischer Sozialfonds EAGFL Europäischer
Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft Für die
Förderperiode 2000 bis 2006 war die Programmierung eine grundlegende
Voraussetzung für die Umsetzung der EU- Strukturfonds. Für die östlichen
Bezirke Berlins erfolgte die Programmierung durch das Operationelle Programm
für das Ziel-1-Gebiet. Innerhalb
festgelegter Schwerpunkte wurden so im Land Berlin Förderkulissen bestimmt. Für die
Förderperiode 2007 - 2013 hat der Senat von Berlin eine Gesamtstrategie für die
Verwendung der Mittel der Europäischen Strukturfonds beschlossen. Diese Strategie fügt sich in den
Nationalen Rahmenplan (NSRP)ein. Der NSRP differenziert zum einen
zielspezifisch sowie zum anderen fondsspezifisch nach dem Europäischen Fonds
für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Die
Förderung aus den Strukturfonds erfolgt im Rahmen der festgelegten
Förderprogramme und ist für potenzielle
Fördermittelempfänger/innen an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Innerhalb
der Förderschwerpunkte wurden Handlungsansätze benannt, die gefördert werden.
Diese Handlungsansätze beinhalteten die Möglichkeit, im Bezirk Lichtenberg folgende Zielstellungen im
Bereich Umwelt und Natur in den vergangenen Jahren zu unterstützen:
Entsprechend
des Landschaftsrahmenplans und anderer bezirklicher Planungen zur Entwicklung
und Gestaltung von Grün- und Freiflächen sowie von landwirtschaftlichen Flächen
und weiteren Zielstellungen des Natur
-und Artenschutzes wurden ab dem Jahr
1999 die vorgegeben Förderkulissen durch die Mitarbeiter des Amtes für
Umwelt und Natur dahingehend intensiv
geprüft, ob eine Inanspruchnahme von EU-Mitteln möglich ist. Durch
UmNat wurden daraufhin mittels aufwändiger Beantragungsverfahren Fördermittel
aus folgenden Schwerpunktsetzungen akquiriert: EAGFL (2000 – 2006): Entwicklung des ländlichen Raums ·
Dorferneuerung und –entwicklung sowie Schutz und Erhaltung
des ländlichen Kulturerbes ·
Entwicklung und Verbesserung der mit der Entwicklung der
Landwirtschaft verbundenen Infrastruktur ·
Schutz der Umwelt im Zusammenhang mit der Landwirtschaft, der
Landschaftspflege und der Verbesserung des Tierschutzes EFRE (2000 - 2006) Förderung der Infrastruktur
Schutz und Verbesserung der Umwelt
EFRE: (2007 -2013) Förderung der betrieblichen
Wettbewerbsfähigkeit und von Gründungen
Integrierte
Stadtentwicklung
Umwelt ·
Naturschutz
und Natura 2000 mittels Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen durch die
Erhaltung und die Ausweitung bestehender Natur- und Landschaftsschutzgebiete (UEP) Die Förderung aus Mitteln der europäischen
Strukturfonds ist an die Bereitstellung von Eigenbeteiligungen des Bundes, des
Landes bzw. Bezirkes gebunden. Durch UmNat wurden folgende EU-Fonds in Anspruch
genommen:
Im
Zeitraum 2000 bis heute mussten aus dem
Bezirkshaushalt keine finanziellen Mittel als Eigenmittel für Maßnahmen des
Stadtumbau und der Wohnumfeldverbesserung bereitgestellt werden. Es ist dem Amt für Umwelt und Natur gelungen, für die
beantragten Projekte im Bezirk Lichtenberg die Bereitstellung der
erforderlichen Kofinanzierung aus Mitteln des Landes Berlin und Mitteln des
Bundes gemäß Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des
Bundes an die Länder (VV Städtebauförderung) zu organisieren und zu sichern. Der Bezirk
trug die Aufwendungen der Projektleitung und Koordinierung. Die vom
Bezirk geleisteten Kofinanzierungen in den Jahren 2000 bis 2006 erfolgten
überwiegend aus den Titeln: 52190
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens aus zweckgebundenen 52193 Verwendung der Ausgleichsabgabe nach dem
Naturschutzrecht 54194
sonstige sächliche Verwaltungsausgaben aus BSI- Mitteln 716.. Investitionsmaßnahmen Als Problem
bei der Sicherung der Kofinanzierung von Fördermaßnahmen ist seitens UmNat zu
benennen, dass nur die im jeweiligen Haushaltsjahr bereitgestellten Mittel
eingesetzt werden können. Ausgleichsmittel
können nicht geplant werden, da ihre Einzahlung von der Inanspruchnahme der
Genehmigung des jeweiligen Antragstellers abhängt. Bis 2006
bestand die Möglichkeit, zweckgebundene Einnahmen ins nachfolgende
Haushaltsjahr zu übertragen und somit für die Projektfinanzierung /
Antragstellung zu berücksichtigen. Dies ist zwar grundsätzlich weiterhin
möglich, jedoch sind gleichzeitig Deckungsmittel durch das Amt
bereitzustellen. Derartige
Deckungsmittel können aufgrund der seit Jahren angespannten Haushaltslage nicht
in den Planungen berücksichtigt werden. Dies
bedeutet, dass kurzfristige Antragstellungen nicht realisierbar sind. Geeignete
Kofinanzierungen sind nur aus
Investitionsmitteln zu leisten. Der entsprechende Anmeldungszeitraum beträgt
jedoch 5 Jahre. Die Förderzeiträume umfassen in der Regel sechs Jahre. Um dennoch
die Kofinanzierung zu ermöglichen, werden Kooperationen mit Einrichtungen
gesucht, die sich an der Finanzierung beteiligen (z.B. Träger von Maßnahmen zur
Förderung der Beschäftigung). Probleme
der Inanspruchnahme Die
Gewährung von Fördermitteln ist an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft, die
abhängig vom jeweiligen Förderzeitraum ist. Die Realisierung von bewilligten
Maßnahmen ist mit einem enormen zusätzlichen Arbeitsaufwand verbunden: Für die
Vorbereitung und Durchführung der
Baumaßnahmen sind kurzfristig vorliegende Entwürfe entsprechend den
Förderrichtlinien zu überarbeiten und Planungen zu erstellen. Diese Planungen
können jedoch nur im Förderzeitraum gefertigt werden, da sie sonst nicht
Bestandteil der Bewilligung sind. Dadurch fehlt ein ausreichender Vorlauf, um
konkrete Kosten zu ermitteln, die wiederum Ausgangspunkt eines Antrages sind
(keine Anerkennung einer Bauvorbereitung). Änderungen
in der Bauausführung, die zu Veränderungen des Mittelbedarfes führen, sind mit
wieder neuen Änderungsanträgen verknüpft. Die
bewilligende Behörde ist i.d.R. der Senat von Berlin, mit seinen jeweiligen
Senatsverwaltungen. Für die Kontrolle der Anträge, der Abwicklung, der
Abrechnung und der Nachweisführung ist in Abhängigkeit vom jeweiligen
Förderprogramm immer eine Servicestelle zwischengeschaltet. Stadtumbau: PSS UEP: B&Su Wirtschaftsdienstl.
Maßnahme: IBB In der
Regel treten dadurch leider auch Informationsverluste zwischen dem
Programmträger, dem Senat und dem Zuwendungsempfänger auf sowie sonstiger
verwaltungsinterner Abstimmungsbedarf. Es besteht umfangreicher zusätzlicher Aufwand
für die Erstellung von Kopien sämtlicher Auftragsvermerke und Rechnungen. Für diese
zusätzlichen Leistungen steht kein zusätzliches Personal im Bezirksamt zur
Verfügung. Bei UmNat sind jährlich ca .0,8
Stellenanteile (A10) allein für diese Tätigkeiten gebunden. Nach
Abschluss der Baumaßnahmen ist eine Abschlussvermessung von Grünflächen
notwendig. Diese Leistungen werden aus Mittel des UEP (EFRE) finanziert, nicht
jedoch bei Mitteln des Stadtumbau (EFRE). Ist
vorgesehen, die Baumaßnahme über einen externen Projektträger abzuwickeln, ist
es eine Voraussetzung, dass der Projektträger zwischenzeitlich Eigentümer des
Grundstückes wird. Die
Koordinierung von Maßnahmen unter Beteiligung Dritter ist daher ebenfalls mit
Abstimmungsaufwand verbunden und sehr personalintensiv. Weitere
zusätzliche Mittel: Neben den Fördermitteln der EU verfügte der Bezirk
über zusätzliche Mittel aus Ausgleichsmitteln der Deutschen Bahn und der GASAG. Diese Mittel wurden für Maßnahmen zur Gestaltung des
Landschaftsparks Barnim und für Baumpflanzungen eingesetzt. Gleichzeitig
dienten sie zur Kofinanzierung von EU- Fördermaßnahmen des Amtes für Umwelt und
Natur. Für den Einsatz der Ausgleichsmittel der Deutschen Bahn AG bestand eine
Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Senat und dem Bezirk, in der die
Verwendung der Mittel reguliert wurde. Die vorgenannten Mittel sind ausgeschöpft und stehen
in nachfolgenden Jahren nicht mehr zur Verfügung. Geschaffene
Arbeitsplätze Innerhalb
des Amtes für Umwelt und Natur wurden keine zusätzlichen Arbeitsplätze
dauerhaft geschaffen. Aus den
Ausgleichsmitteln der Deutschen Bahn AG konnten die Teilzeitstellen von zwei
Mitarbeitern befristet in
Vollzeitstellen umgewandelt werden. Der Einsatz
von Mitteln aus dem Programm „Beschäftigung schaffende
Infrastrukturmaßnahmen“ war gekoppelt an die Einstellung von insgesamt
ca. 25 zusätzlichen Arbeitskräften bei den auftragnehmenden Firmen während der
Ausführung der beauftragten Leistung. Aufträge an Lichtenberger Unternehmen Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Grundlage
der Vergabevorschriften des Landes Berlin. Dementsprechend waren die Aufträge
öffentlich bzw. beschränkt auszuschreiben. Bei mehreren Aufträgen konnten zwei Lichtenberger
Unternehmen mit der Ausführung von Leistungen des Garten und Landschaftsbaus
beauftragt werden. Im Zeitraum
vom Jahre 2000 bis 2008 wurden im Bereich Umwelt und Natur insgesamt
Fördermittel in Höhe von ca. 6,8 Millionen Euro akquiriert und die
Kofinanzierung durch Mittel außerhalb des bezirklichen Haushaltes in Höhe von
ca. 900.000 Euro abgesichert. Damit, so schätzt das Bezirksamt ein, ist es in
Lichtenberg durch Engagement und eine gewisse Risikobereitschaft gelungen, die
gegebenen Möglichkeiten zum Einsatz von Fördermitteln effektiv zu nutzen. Berlin, den
.06.2010 Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |