Drucksache - DS/1431/VI  

 
 
Betreff: Landwirtschaftliche Nutzung bezirklicher Flächen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
33. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.12.2009 
36. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Wirtschaft und Arbeit Entscheidung
14.01.2010 
38. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft/Arbeit vertagt   
11.02.2010 
39. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft/Arbeit mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Umwelt/Gesundheit Entscheidung
27.01.2010 
41. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Gesundheit erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

über gegenwärtige und geplante landwirtschaftliche Nutzungen von Brach- und anderen geeigneten Flächen in einer Vorlage zur Kenntnisnahme zu informieren. Dieser Bericht sollte folgende Schwerpunkte enthalten bzw. Fragen beantworten:

  • Welche Flächen des Bezirksamtes sind gegenwärtig an Landwirtschaftsbetriebe verpachtet?
  • Wie viele Arbeitsplätze sind mit der landwirtschaftlichen Nutzung bezirkseigener Flächen verbunden?
  • Welche Vorteile (gegebenenfalls auch Nachteile) ergeben sich für den Bezirk und für die Natur und Landschaft aus der landwirtschaftlichen Nutzung von Freiflächen?
  • Sollen weitere Flächen einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden? Wenn ja, welche und für welche Nutzung? Wenn nein, warum nicht?
  • Wie groß ist im Übrigen das Interesse potenzieller Pächter/Nutzer?

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Der anschließenden Übersicht können Sie entnehmen, welche Flächen des Bezirksamtes gegenwärtig an Landwirtschaftsbetriebe/Fördervereine verpachtet sind.

 


Gemarkung

Flur

Flurkarte

Flurstück

Lage

Flurstücks -größe m²

dav. Pachtfläche m²

110583

2

43212

433/373

Wartenberger Feldmark Am Umspannwerk / B2

7.782

7.782

110583

2

43211

        440/385

Wartenberger Feldmark An der B 2

110.276

110.276

110583

2

43111

        442/395

Wartenberger Feldmark Am Umspannwerk / B2

19.953

9.043

110583

2

43311

380

Wartenberger Feldmark nördl. Malchow / B2

15.009

13.704

110583

2

43311

381

Wartenberger Feldmark nördl. Malchow / B2

1.616

93

110583

2

43212

434/373

Wartenberger Feldmark nördl. Malchow / B2

18.145

18.145

110583

2

43211

389

Wartenberger Feldmark nördl. Malchow / B2

200.183

160.662

110583

2

43211

390

Wartenberger Feldmark nördl. Malchow / B2

2.444

2.366

110583

2

43211

392

Wartenberger Feldmark nördl. Malchow / B2

34.831

26.210

110586

1

43211

36

Wartenberger Feldmark nördl. Malchow / B2

3.244

472

110583

2

43112

436/376

Wartenberger Feldmark nördl. KGA "Margaretenhöhe N."

92.127

90.927

110584

1

42812

1092

Südl. HSH - Weg

14.402

14.377

110584

1

42712

1608

Borner Straße 32

134.996

97.000

110584

1

42713

1597

nördl. Darßer Straße

30

30

110586

1

43211

37

Wartenberger Feldmark östl. Margaretenhöhe

40.705

27.269

110586

1

43111

40

Wartenberger Feldmark östl. Margaretenhöhe 

112.504

96.002

110586

1

43110

57

Wartenberger Feldmark östl. Margaretenhöhe 

3.596

2.605

110586

1

43011

43

Wartenberger Feldmark nördl. d. Hechtgrabens

139.197

130.385

110586

1

43011

42

Wartenberger Feldmark nördl. d. Hechtgrabens

4.767

810

110586

1

43210

51

Wartenberger Feldmark südl. d. Stadtgrenze

51.269

46.646

110586

1

43110

56

Wartenberger Feldmark östl. Margaretenhöhe

88.753

76.131

110586

1

43010

60

Wartenberger Feldmark nördl. d. Hechtgrabens

50.332

41.235

110583

3

42911

458

Landschaftspark            Wartenberger Feldmark

38.498

8.564

110583

3

42911

459

Landschaftspark            Wartenberger Feldmark

5.401

3.774

110583

3

43011

456

Landschaftspark            Wartenberger Feldmark

187.874

99.068

110583

2

43111

406

Landschaftspark            Wartenberger Feldmark

155.300

70.131

110583

2

43111

404

Landschaftspark            Wartenberger Feldmark

481

481

110583

2

43111

401

Landschaftspark            Wartenberger Feldmark

27.046

2.289

110586

1

42911

45

Landschaftspark            Wartenberger Feldmark

2.483

578

110586

1

42911

46

Landschaftspark            Wartenberger Feldmark

132.194

10.016

110586

1

43010

61

Landschaftspark            Wartenberger Feldmark

3.568

2.899

110586

1

3110

58

Landschaftspark Wartenberger Feldmark

308.039

90.971

110581

1

42907

507

Falkenberger Feldmark

153.998

 

110580

33

43007

25

Falkenberger Feldmark

172.325

(FS 507 + 25 gesamt)

        159.698

110581

1

42907

356

Falkenberger Feldmark

3.622

 

110581

1

42807

367

Falkenberger Feldmark

3.491

(FS 356 + 367 gesamt)

           5.638

110581

1

42807

368

Falkenberger Feldmark "Große Weite"

2.923

21

110581

1

42908

495

Falkenberger Feldmark "Große Weite"

4.160

539

110581

1

42907

503

Falkenberger Feldmark "Große Weite"

1.993

86

110581

2

42908

66

Falkenberger Feldmark "Große Weite"

11.460

5.894

110581

2

42808

372

Falkenberger Feldmark "Große Weite"

31.830

21.685

110581

2

42808

373

Falkenberger Feldmark "Große Weite"

677

406

110581

2

42807

375

Falkenberger Feldmark "Große Weite"

158.432

31.231

110582

2

42808

277

Falkenberger Feldmark "Große Weite"

949

499

110582

2

42807

278

Falkenberger Feldmark "Große Weite"

6.602

2.546

110582

2

42808

280

Falkenberger Feldmark "Große Weite"

82.117

9.140

110586

1

43210

53

nördlich Landschaftspark Wartenberg

169.068

114.773

110586

1

43209

71

nördlich Landschaftspark Wartenberg

4.288

748

110586

1

43010

62

südlich Landschaftspark 'Wartenberg

216.667

95.613

110530

910

41910

21

Landschaftspark Herzberge

90.382

47.795

110530

910

41910

51

Landschaftspark Herzberge

21.965

19.900

110530

911

41911

52

Landschaftspark Herzberge

22.303

14.797

110530

911

41911

54

Landschaftspark Herzberge

6.234

6.234

110530

911

41911

56

Landschaftspark Herzberge

1.660

1.660

110530

10

42010

76

Landschaftspark Herzberge

6.957

6.957

 

Insgesamt ist eine Fläche von 1.806.801 m² (180,6801 ha) an Landwirtschaftsbetriebe/ Fördervereine verpachtet.

 

Es ist uns von drei Pächtern nicht bekannt, wie viele Arbeitsplätze mit der landwirtschaftlichen Nutzung ihrer gepachteten Flächen verbunden sind. Für alle anderen Pächter können wir mitteilen, dass insgesamt 6 Arbeitsplätze (zzgl. ein Auszubildender und zwei Saisonkräfte) mit der landwirtschaftlichen Nutzung bezirkseigener Flächen verbunden sind. 

 

Aus der Verpachtung landwirtschaftlich nutzbarer Flächen ergeben sich für den Bezirk folgende Vorteile:

 

-                     Für Landwirtschaftsflächen entfällt die Entrichtung der Straßenreinigungsgebühr.

-                     Für Landwirtschaftsflächen entstehen keine Unterhaltskosten für die Verwalter. Dagegen ist in der Regel mit einer Einnahme zu rechnen.

-                     Die Ziele des Landschaftsprogramms Berlin und der meisten Landschaftspläne des Bezirkes werden mit einer landwirtschaftlichen Nutzung bestimmter Flächen erreicht. Landwirtschaftsflächen haben hier auch eine Bedeutung für den Klimaschutz und für das Stadtklima.

-                     Landwirtschaftsbetriebe erhalten eine Förderung der Europäischen Kommission, die auf diese Art und Weise auch einen Beitrag zur Finanzierung von Arbeitsplätzen bzw. zur Erhaltung der Kulturlandschaft im Bezirk Lichtenberg leistet.

-                     Die Landwirtschaftsflächen sind wichtige Bestandteile der Landschaftsparks und beleben das Landschaftsbild. Vor allem die Weidetierhaltung erlaubt den Besuchern wichtige Naturerlebnisse. Die Attraktivität der Erholungsflächen wird damit deutlich verbessert – es ist ja auch ein primäres Ziel, dass eine möglichst hohe Anzahl von Besuchern diese Flächen für die Erholung aufsucht.

-                     Im Falle der Bewirtschaftung nach Kriterien des ökologischen Landbaus können diese Flächen einen hohen Beitrag für den Artenschutz leisten (z.B. Grünland- und Weideflächen).

 

 

Es bestehen nur geringe Nachteile:

 

-                     Bei konventionell genutzten Landwirtschaftsflächen werden auch Düngemittel und Pflanzenschutzmittel eingesetzt, die bei Nichteinhaltung der guten fachlichen Praxis zu Umweltschäden führen. Eine Kontrolle der Einhaltung der guten fachlichen Praxis ist personalaufwendig und vom Amt für Umwelt und Natur kaum zu leisten.

-                     Die Besucher der Landschaftsparks nutzen teilweise die Landwirtschaftsflächen für Erholungszwecke (z.B. nicht eingezäuntes Grünland), es kommt zu Konflikten mit den Pächtern, da diese Ertragseinbußen hinnehmen müssen.

 

Im Bezirk Lichtenberg besteht ein Potenzial von etwa 20 - 50 Hektar weiterer Landwirtschaftsflächen. Grundsätzlich sind alle Brachflächen, die der Bezirk verwaltet, für eine Landwirtschaftsnutzung, zumindest als Weidefläche, geeignet. Darüber hinaus sollen auch kleinere Gewässer und Feuchtbiotope als Weidefläche genutzt werden, um eine naturverträglichere und kostengünstige Unterhaltung durchzuführen. Das Vorbild dafür ist das Weideprojekt im NSG Falkenberger Rieselfelder vom Verein Naturschutz Malchow e.V.. Die Beweidung des Gehrensees wird aktuell vorbereitet; geprüft werden darüber hinaus z.B. Teile vom LSG Falkenberger Krugwiesen und der Grünanlage Rohrpfuhl.

 

Wünschenswert ist in einigen Fällen auch eine Bodensanierung, um die geplanten landwirtschaftlichen Nutzungen überhaupt realisieren zu können (z.B. Brachfläche nördlich des Hechtgrabens, Flächen um das Tierheim). Das Amt für Umwelt und Natur hat hier teilweise durch die Förderung aus dem UEP, z.B. Standorte wie den ehemaligen Rangierbahnhof Röder im Landschaftspark Herzberge, für die Landwirtschaft nutzbar machen können.

 

Die Nachfrage nach gärtnerisch oder ackerbaulich nutzbaren Flächen ist etwa vier bis fünfmal höher als das Angebot des Bezirkes. Für die Nutzung der Sonderstandorte wie Brachflächen oder Feuchtgebiete/Kleingewässer befinden sich in den Landwirtschaftsbetrieben des Bezirkes die Strukturen im Aufbau. Für Weidenutzungen müssen auch bestimmte Mindestanforderungen, wie Einzäunung oder Unterstand, vorhanden sein. Der Aufbau eines geeigneten Tierbestandes ist ebenfalls nicht kurzfristig zu realisieren.

 

 

 

Berlin, den           .11.2009

 

 

 

 

                                                                      

Emmrich                                                        Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen,

                                                                       Umwelt und Verkehr

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen