Drucksache - DS/1418/VI  

 
 
Betreff: Schulbesuch für alle Lichtenberger Schülerinnen und Schüler gewährleisten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBildung
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungÄnderungsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
33. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung JHA PDF-Dokument
Änderungsantrag Bildung PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird ersucht eine Arbeitsgruppe „Schulpflicht“ zu bilden

Das Bezirksamt wird ersucht eine Arbeitsgruppe „Schulpflicht“ zu bilden. In der Arbeitsgruppe sollte der Bedarf für das schulische und außerschulische Unterstützungssystem zur Sicherung des Schulbesuchs sowie die dazu notwendigen Maßnahmen und Akteure benannt werden.

Ziel der Arbeitsgruppe sollte die Entwicklung eines ganzheitlichen bezirklichen Konzepts zur schulartübergreifenden Reduzierung von Schuldistanz in unserem Bezirk sein.

Der AG Schulpflicht sollten angehören:

- ein/e Vertreter/in des Schulamtes

- ein/e Vertreter/in der Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und
   Forschung

- ein/e Vertreter/in des Jugendamtes

- ein/e Vertreter/in der Schulen

Erste Überlegungen und Ergebnisse sollten der BVV im 1. Quartal 2010 zur weiteren Diskussion zur Kenntnis gegeben werden.

 

Begründung:

Das Wesentliche ist die Zusammensetzung der AG. Ihr sollten Teilnehmer/innen angehören, die auch entscheiden können und dürfen (oder die bei ihren Vorgesetzten tatsächliche Unterstützung bekommen). Wenn erst alle möglichen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Vorgesetzten konsultiert werden müssen, dann werden sich nur schwerfällig oder keine Änderungen ergeben.

Diese AG sollte unabhängig arbeiten können von den Profilierungen der Parteien und Ämter. Ein Aufnahmekriterium für die Vertreter der AG Schulpflicht ist Freiwilligkeit. Dazu gehört der Wunsch der Teilnehmer/innen Probleme kreativ gemeinsam lösen zu wollen. 

Die Vertreter/innen der AG haben u. a. folgende Punkte zu klären:

Allgemeine Bestimmung der Handlungsfelder der AG, z. B.:

Geht es um präventive Maßnahmen oder sind es akute Konflikte?

Geht es um Einzelschicksale, die in den Focus gerückt werden oder sind es Aktivitäten, deren Lösungen sich auf ganze Gruppen beziehen?

            Wie wird ein schlankes und effektives Kommunikationsnetz aufgebaut?

Ziel ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Vertreter/innen der AG zur Steigerung der Effizienz im Umgang mit dem Problem Schulpflicht.

Beispiel:

Ein/e 13-Jährige/r geht nur selten zur Schule und verdient anderswo Geld. Aufgabe der AG:

Klärung der möglichen Schullaufbahn durch die Außenstelle.

Klärung der häuslichen Umgebung durch das Jugendamt.

Klärung eines passenden Schulplatzes durch das Schulamt.

Klärung eines konkreten passenden Platzes in einer Klasse durch die Schulleitung.

Die Klärung führt zur Beantwortung der folgenden Fragen:

Welches sind die Bedingungen, warum der/die Schüler/in nicht mehr in die Schule geht.

Unter welchen Bedingungen geht der/die Schüler/in wieder in die Schule.

Schließlich wird festgelegt:

Welchen Maßnahmen durch die Mitglieder eingeleitet werden, um die Situation zu
            verändern.

 

Abstimmungsergebnis:        Dafür: 9                      Dagegen: 0                   Enthaltung: 0

 

 
 

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