Drucksache - DS/1418/VI
Das Bezirksamt wird ersucht eine
Arbeitsgruppe „Schulpflicht“ zu bilden. In der Arbeitsgruppe sollte
der Bedarf für das schulische und außerschulische Unterstützungssystem zur
Sicherung des Schulbesuchs sowie die dazu notwendigen Maßnahmen und Akteure
benannt werden. Ziel der Arbeitsgruppe sollte die
Entwicklung eines ganzheitlichen bezirklichen Konzepts zur schulartübergreifenden
Reduzierung von Schuldistanz in unserem Bezirk sein. Der AG Schulpflicht sollten
angehören: - ein/e
Vertreter/in des Schulamtes - ein/e
Vertreter/in der Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und - ein/e
Vertreter/in des Jugendamtes -
ein/e Vertreter/in der Schulen Erste Überlegungen und Ergebnisse sollten der BVV im 1.
Quartal 2010 zur weiteren Diskussion zur Kenntnis gegeben werden. Begründung: Das
Wesentliche ist die Zusammensetzung der AG. Ihr sollten Teilnehmer/innen
angehören, die auch entscheiden können und dürfen (oder die bei ihren
Vorgesetzten tatsächliche Unterstützung bekommen). Wenn erst alle möglichen
anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Vorgesetzten konsultiert werden
müssen, dann werden sich nur schwerfällig oder keine Änderungen ergeben. Diese
AG sollte unabhängig arbeiten können von den Profilierungen der Parteien und
Ämter. Ein Aufnahmekriterium für die Vertreter der AG Schulpflicht ist
Freiwilligkeit. Dazu gehört der Wunsch der Teilnehmer/innen Probleme kreativ
gemeinsam lösen zu wollen. Die
Vertreter/innen der AG haben u. a. folgende Punkte zu klären: Allgemeine
Bestimmung der Handlungsfelder der AG, z. B.: Geht es um präventive Maßnahmen oder sind es akute Konflikte? Geht es um Einzelschicksale, die in
den Focus gerückt werden oder sind es Aktivitäten, deren Lösungen sich auf
ganze Gruppen beziehen? Wie wird ein schlankes und
effektives Kommunikationsnetz aufgebaut? Ziel
ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Vertreter/innen der AG zur
Steigerung der Effizienz im Umgang mit dem Problem Schulpflicht. Beispiel:
Ein/e
13-Jährige/r geht nur selten zur Schule und verdient anderswo Geld. Aufgabe der
AG: Klärung
der möglichen Schullaufbahn durch die Außenstelle. Klärung
der häuslichen Umgebung durch das Jugendamt. Klärung
eines passenden Schulplatzes durch das Schulamt. Klärung eines konkreten passenden Platzes in einer Klasse
durch die Schulleitung. Die
Klärung führt zur Beantwortung der folgenden Fragen: Welches
sind die Bedingungen, warum der/die Schüler/in nicht mehr in die Schule geht. Unter welchen Bedingungen geht der/die Schüler/in wieder in
die Schule. Schließlich
wird festgelegt: Welchen
Maßnahmen durch die Mitglieder eingeleitet werden, um die Situation zu Abstimmungsergebnis: Dafür: 9 Dagegen:
0 Enthaltung: 0 |
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