Drucksache - DS/1411/VI
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu beschließen: Das Bezirksamt bittet um Entsperrung bei Kapitel 40 10,
Titel 672 03 in Höhe von 160 T€. Begründung: Die BVV hat
im Rahmen des Ergänzungsplans 2009 bei Kapitel 40 10, Titel 672 03 im
Haushaltsjahr 2009 einen Sperrvermerk gemäß § 22 LHO in Höhe von 300 T€
angebracht. Eine Umsetzung dieser Einsparvorgabe war nur einvernehmlich mit den
freien Trägern als Vertragspartner möglich, weil Leistungsverträge mit einer
Laufzeit von zwei Jahren geschlossen worden waren. Die Abt. FamJugGes hat
daraufhin mit den Trägern nachverhandelt. Im Ergebnis haben sich diverse Träger
zu einer Reduzierung der Angebotsstunden mit einem Einsparvolumen von ca.
140.000 € bereit erklärt. Vertraglich gebunden sind somit 3.544.982,04
€, bei o. g. Titel verfügbar sind jedoch nur 3.385.000 €, d.h.
160.000 € hätten entsperrt werden müssen. Eine
Bezirksamtsvorlage zur Entsperrung dieser Mittel wurde in der BVV abgelehnt
(DS-Nr. 1154/VI vom 22.01.2009). Dieser Beschluss wurde durch das Bezirksamt
unverzüglich beanstandet. Um in
dieser Situation den Bezirkshaushalt wenigstens um die genannten 140.000
€ entlasten zu können, wurden die veränderten Verträge unterzeichnet und
zum Ausgleich Mittel im Umfang von 160.000 € bei anderen Titeln nach
Maßgabe des § 41 LHO gesperrt. Die von der
BVV angerufene Bezirksaufsichtsbehörde hat die durch das Bezirksamt erfolgte
Beanstandung bestätigt und den BVV-Beschluss (DS. 1154/VI) gem. § 18 Satz 2 BezVG als rechtswidrig
erkannt. Aus Gründen
der Haushaltsklarheit wird die BVV erneut gebeten, der Entsperrung zuzustimmen.
Als
Ausgleich für die Entsperrung erhalten folgende Buchungsstellen eine
haushaltswirtschaftliche Verfügungsbeschränkung: · Kapitel 40 00, Titel 672 06 Hilfen
an freie Träger für fallunspezifische Arbeit in Höhe von 50 T€ · Kapitel 40 11, Titel 517 01
Bewirtschaftungsausgaben in Höhe von 55 T€ · Kapitel 40 11, Titel 519 00
Hochbauunterhaltung in Höhe von 25 T€ · Kapitel 40 10, Titel 684 25
Zuschüsse für freie Jugendarbeit (Erholungsmaßnahmen) in Höhe von 30 T€ Emmrich |
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