Drucksache - DS/1411/VI  

 
 
Betreff: Aufhebung der Sperre bei Kapitel 40 10, Titel 672 03 gem. § 22 LHO
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBmin 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
33. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Beschlussfassung BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu beschließen:

 

Das Bezirksamt bittet um Entsperrung bei Kapitel 40 10, Titel 672 03 in Höhe von 160 T€.

 

Begründung:

 

Die BVV hat im Rahmen des Ergänzungsplans 2009 bei Kapitel 40 10, Titel 672 03 im Haushaltsjahr 2009 einen Sperrvermerk gemäß § 22 LHO in Höhe von 300 T€ angebracht. Eine Umsetzung dieser Einsparvorgabe war nur einvernehmlich mit den freien Trägern als Vertragspartner möglich, weil Leistungsverträge mit einer Laufzeit von zwei Jahren geschlossen worden waren. Die Abt. FamJugGes hat daraufhin mit den Trägern nachverhandelt. Im Ergebnis haben sich diverse Träger zu einer Reduzierung der Angebotsstunden mit einem Einsparvolumen von ca. 140.000 € bereit erklärt. Vertraglich gebunden sind somit 3.544.982,04 €, bei o. g. Titel verfügbar sind jedoch nur 3.385.000 €, d.h. 160.000 € hätten entsperrt werden müssen.

Eine Bezirksamtsvorlage zur Entsperrung dieser Mittel wurde in der BVV abgelehnt (DS-Nr. 1154/VI vom 22.01.2009). Dieser Beschluss wurde durch das Bezirksamt unverzüglich beanstandet.

Um in dieser Situation den Bezirkshaushalt wenigstens um die genannten 140.000 € entlasten zu können, wurden die veränderten Verträge unterzeichnet und zum Ausgleich Mittel im Umfang von 160.000 € bei anderen Titeln nach Maßgabe des § 41 LHO gesperrt. 

Die von der BVV angerufene Bezirksaufsichtsbehörde hat die durch das Bezirksamt erfolgte Beanstandung bestätigt und den BVV-Beschluss (DS. 1154/VI)  gem. § 18 Satz 2 BezVG als rechtswidrig erkannt.

Aus Gründen der Haushaltsklarheit wird die BVV erneut gebeten, der Entsperrung zuzustimmen.

 

Als Ausgleich für die Entsperrung erhalten folgende Buchungsstellen eine haushaltswirtschaftliche Verfügungsbeschränkung:

 

·   Kapitel 40 00, Titel 672 06 Hilfen an freie Träger für fallunspezifische Arbeit in Höhe von 50 T€

·   Kapitel 40 11, Titel 517 01 Bewirtschaftungsausgaben in Höhe von 55 T€

·   Kapitel 40 11, Titel 519 00 Hochbauunterhaltung in Höhe von 25 T€

·   Kapitel 40 10, Titel 684 25 Zuschüsse für freie Jugendarbeit (Erholungsmaßnahmen) in Höhe von 30 T€

 

 

 

 

Emmrich

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen