Drucksache - DS/1409/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-50
Arbeitstitel: "Treskowallee"
Verfahrensstand: Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
33. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)  für die Grundstücke Treskowallee 75-103, 78-110, Bopparder Straße 4, Godesberger Straße 1 und 7, Rheinsteinstraße 1-3, Dönhoff­straße 1-2 sowie für Abschnitte der Treskowallee, Bopparder-, Godesberger-, Rheinstein-, und Dönhoffstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-50 aufzustellen.

 

     Die wesentlichen Planungsziele sind:

     -    Festsetzung von Kern- und Mischgebieten sowie

     -    öffentlicher Straßenverkehrsflächen.

 

     Anlage 1:    Räumlicher Geltungsbereich

 

b)  für den Bebauungsplan-Entwurf 11-50 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Absatz 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)  mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

     Anlage 2:    Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Geisel                                                               

Stellv. Bezirksbürgermeister                             

                                                                           

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

Amt für Planen und Vermessen

Fachbereich Stadtplanung

 

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-50

 

für die Grundstücke Treskowallee 75-103, 78-110, Bopparder

 Straße 4, Godesberger Straße 1 und 7, Rheinsteinstraße 1-3, Dönhoff­straße 1-2

sowie für Abschnitte der Treskowallee, Bopparder-,

Godesberger-, Rheinstein-, und Dönhoffstraße

im Bezirk Lichtenberg,

 

Ortsteil Karlshorst

 

 

                                                                                                                                                                       unmaßstäblich


 

Planungsziele des Bebauungsplanes 11-50

 

-    Festsetzung von Kern- und Mischgebieten sowie

-    Festsetzung öffentlicher Straßenverkehrsflächen.


 

Anlage 2

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Veranlassung und Erforderlichkeit

Der Lichtenberger Ortsteil Karlshorst hat sich in den vergangenen Jahren wieder zu einem bevorzugten innenstadtnahen Wohnquartier entwickelt. Mit der Umsetzung der Wohnungsbauprojekte „Carlsgarten“, „Karlshorst-Ost“ und „Karlshorst-West/Blockdammweg“ wird diese Entwicklung fortgesetzt, die eine Zunahme der Bevölkerungszahl bewirken wird. Gegenüber der bestehenden Struktur sind die neuen Wohnquartiere durch einen kleinteiligen Charakter gekennzeichnet, der sich überwiegend aus Einfamilienhäusern und Reihenhäusern zusammensetzt.

Das Funktions- und Identifikationszentrum des Ortsteils ist der Bereich um den Bahnhof Karlshorst, der jedoch in städtebaulicher, funktionaler und gestalterischer Hinsicht deutliche Defizite aufweist. Die aktuellen Planungen zur Erneuerung der Bahnunterführung, zum Neubau des Kulturhauses und Umbau des Theaters sind der Auftakt zu Aufwertungsmaßnahmen und die Chance des Ortsteilzentrums.

 

Leitgedanke für die zukünftige Entwicklung des Ortsteilzentrums Karlshorst ist die Schaffung eines urbanen Zentrums im Kreuzungspunkt Treskowallee - Bahntrasse. Durch die Neugestaltung und Stärkung soll ein Ortsteilzentrum entstehen, das die umliegenden Bereiche mit sozialen und kulturellen Angeboten sowie Einkaufsmöglichkeiten versorgt und sich zu einem funktionierenden Mittelpunkt im sonst konsolidierten Karlshorst entwickelt.

 

Für Gebiete innerhalb des OTZ (zentraler Versorgungsbereich) deren städtebauliche Ziele und Nutzungsarten noch nicht über einen Bebauungsplan gesichert wurden, läuft bereits die Aufstellung von Bebauungsplänen bzw. sind weitere Bebauungsplanverfahren zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung vorgesehen.

 

Dies betrifft insbesondere den nördlichen Abschnitt des Kernbereiches zwischen Rheinsteinstraße und Dorothea- bzw. Godesberger Straße. Hier gilt es, bauleitplanerisch den bestehenden Einzelhandel zu sichern und zu strukturieren (räumliche Eingrenzung großflächiger Einzelhandelsbetriebe). Des Weiteren sind bestehende Gemengelagenkonflikte mit der angrenzenden Wohnnutzung planerisch zu bewältigen

 


 

Plangebiet und Planungskonzept

 

Das Plangebiet erstreckt sich beiderseits der Treskowallee zwischen Dönhoffstraße bzw. Rheinsteinstraße im Süden bis zur Bopparder Straße im Norden und schließt jeweils die an der Treskowallee gelegenen Grundstücke ein.

 

Aufbauend auf den städtebaulichen Leitlinien zum OTZ Karlshorst (BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH, März 2009) formuliert der Bebauungsplan die Rahmenbedingungen und Ziele der weiteren baulichen und nutzungsstrukturellen Entwicklung in dem vorgesehenen Geltungsbereich. Die Ausweisung von zwei Misch- (entlang der übergeordneten Hauptverkehrsstraße Treskowallee) sowie zwei Kerngebieten (um den „Marktplatz“ im Kreuzungsbereich Treskowallee/Rheinstein- und Ehrenfelsstraße) hat die Sicherung vorhandener Gebäudestrukturen und Entwicklung einer Nutzungsmischung aus Einzelhandel, Kultur und Dienstleistungen zum Ziel.

 

 

Planerische Ausgangssituation

 

Der Flächennutzungsplan (FNP, Neubekanntmachung vom 8. Januar 2004, zuletzt geändert am 23. und 25. September 2008) stellt die Flächen beiderseits der Treskowallee als gemischte Baufläche M 2, im Bereich zwischen Dönhoff- und Rheinsteinstraße mit Einzelhandelskonzentration, nördlich der Treskowallee 74 und 75 als Wohnbaufläche W 2 dar.

Für das gesamte Plangebiet ist ein Wasserschutzgebiet (Zone III A) ausgewiesen. Die Treskowallee wird als übergeordnete Hauptverkehrsstraße dargestellt.

 

In der aktuellen Bereichsentwicklungsplanung Alt-Lichtenberg (Stand: Juli 2004, aktualisiert Mai 2005) wird der Bereich als Wohnbaufläche W 2 mit Einzelhandelskonzentration bis zur Dorothea- bzw. Godesberger Straße und Bopparder Straße dargestellt.

 

 

Verfahren

 

Mit Schreiben vom 15. Mai 2009 wurden die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. I B und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, Abt. GL 5.3 über die Absicht des Bezirksamtes Lichtenberg, den Bebauungsplan 11-50 aufzustellen, informiert.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. I B äußerte mit Schreiben vom 11. Juni 2009, keine Bedenken gegen die Planungsabsicht des Bezirkes. Die Ziele des Bebauungsplanes sind aus dem FNP entwickelbar. Aufgrund der Lage der Treskowallee als Straße des übergeordneten Straßennetzes, Stufe II (übergeordnete Verbindung) innerhalb des Geltungsbereiches sind dringende Gesamtinteressen Berlins berührt.

 

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, Abt. GL 5.3 hat mit Schreiben vom 15. Juni 2009 bestätigt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes 11-50 mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist, wenn unter Berücksichtigung der Vorgaben aus Grundsatz 4.8 Abs. 5 LEP B-B großflächige Einzelhandelseinrichtungen - die nicht überwiegend der Nahversorgung dienen - im Plangebiet ausgeschlossen werden. Das Plangebiet ist nach der Festlegungskarte 2 des LEP B-B keinem städtischen Kernbereich zugeordnet.

Mit den Zielen nach Festlegungskarte 1 des LEP B-B (Gestaltungsraum Siedlung) und dem Grundsatz aus § 5 Absatz 2 LEPro 2007 besteht Übereinstimmung.

 

 

 
 

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