Drucksache - DS/1407/VI
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen: a) für die Grundstücke
Hansastraße 215/239, Feldtmannstraße 85 und Kyllburger Weg 2/26 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen
einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-48 aufzustellen. Die
wesentlichen Planungsziele sind: -
Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zumindest teilweise Umnutzung
des Wohngebietes in ein Mischgebiet, -
Sicherung
der öffentlichen Straßenverkehrsflächen. Anlage 1: räumlicher
Geltungsbereich Für die Aufstellung des Bebauungsplanes 11-48 wird das
beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB angewendet. b) für den
Bebauungsplanvorentwurf 11-48 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des
Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die
Behörden sowie die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs.
1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und
zur Äußerung aufzufordern. c) mit der
Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) das Amt für Planen und Vermessen zu
beauftragen. Anlage
2: Begründung zur Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens
Berlin, den
.07. 2009
Geisel Stellv. Bezirksbürgermeister Anlage 1 Räumlicher Geltungsbereich
des Bebauungsplanes 11-48 für Grundstücke Hansastraße 215/239, Feldtmannstraße 85 und Kyllburger Weg 2/26, im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil
Alt-Hohenschönhausen Ziel des Bebauungsplanes
Festsetzung eines Mischgebietes bzw. eines Mischgebietes entlang der Hansastraße und eines allgemeinen Wohngebietes entlang des Kyllburger Wegs sowie Sicherung der öffentlichen Verkehrsflächen Begründung zum Bebauungsplan
11-48 für die Grundstücke Hansastraße
215/239, Feldtmannstraße 85 und Kyllburger Weg 2/26, im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen Stand: Juli 2009/Einleitung des
B-Planverfahrens Inhaltsverzeichnis I. Planungsgegenstand ………………………………………………………. 3 I.1. Veranlassung
und Erforderlichkeit ……………………………………………… 3 I.2. Plangebiet ……………………………………………………………………………. 3 I.2.1 Lage und räumlicher Geltungsbereich …………………………………………. 3 I.2.2 Bestandssituation ………………………………………………………………….. 3 I.2.3 Eigentumsverhältnisse ……………………………………………………………. 4 I.2.4 Erschließung ………………………………………………………………………… 4 I.2.5 Altlasten ……………………………………………………………………………… 4 I.2.6 Denkmalschutz ……………………………………………………………………… 4 I.3. Planerische
Ausgangssituation …………………………………………………. 4 I.3.1 Landesentwicklungsplan/Landesentwicklungsprogramm …………………. 4 I.3.2 Flächennutzungsplan ……………………………………………………………… 4 I.3.3 Landschafts- und Artenschutzprogramm ……………………………………… 4 I.3.4 Bereichsentwicklungsplanung …………………………………………………… 5 I.3.5 Bestehendes Planungsrecht ……………………………………………………… 5 I.3.6 Angrenzende Bebauungspläne ………………………………………………….. 5 I.3.7 Sonstiges …………………………………………………………………………….. 5 II. Planinhalt …………………………………………………………………….. 6 II.1. Entwicklung der Planungsüberlegungen ………………………………………. 6 II.2. Intention des Plans ………………………………………………………………… 6 II.3. Wesentlicher Planinhalt …………………………………………………………… 6
I.1. Veranlassung und
Erforderlichkeit Anlass für die Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens ist der permanente gewerbliche Investitionsdruck auf
Grundstücke entlang der Hansastraße. In erster Linie sind davon die Grundstücke
Hansastraße 215 und 217 betroffen. Aufgrund der Lage des Plangebietes
an einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße erscheinen zumindest die an der
Hansastraße gelegenen Grundstücke besser für eine nicht wesentlich störende
gewerbliche Nutzung geeignet zu sein als für die bisher vorhandene Nutzung im
Sinne des § 4 Baunutzungsverordnung (allgemeines Wohngebiet). Der Lage- und Erschließungsgunst in
diesem Bereich soll durch die Zulässigkeit gemischter Nutzungen, die auch mit
einer höheren Nutzungsdichte einhergehen soll, Rechnung getragen werden. Der B-Plan ist erforderlich, um eine
geordnete städtebauliche Entwicklung insbesondere im Hinblick auf die
vorhandene Wohnnutzung im Plangebiet und in unmittelbarer Nachbarschaft
sicherzustellen. I.2. Plangebiet I.2.1 Lage und räumlicher
Geltungsbereich Das ca. 2,7 ha große Plangebiet
liegt im Norden des Bezirkes Lichtenberg, im Ortsteil Alt-Hohenschönhausen und
wird wie folgt begrenzt: - im
Norden vom Kyllburger Weg, - im
Osten vom Fußweg in Verlängerung der Bitburger Straße zur Hansastraße, - im
Süden von der Hansastraße, - im
Westen von der Feldtmannstraße. I.2.2 Bestandssituation Das Plangebiet befindet sich in
einem Bereich, der sich nördlich der Hansastraße zwischen der Darßer Straße,
dem Schwarzen Weg und der Feldtmannstraße bis hin zur Perler Straße erstreckt
und durch 1- bis 2-geschossige Wohnhäuser, die als Einzel- bzw. Doppelhäuser in
offener Bauweise errichtet wurden, geprägt wird. Wohnverträgliche gewerbliche
Nutzungen befinden sich in Randlage des Gebietes entlang der Hansastraße. Der
Hauptnutzung zugeordnet sind Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen. Die Häuser
befinden sich teilweise am Blockrand, in der Mitte sowie auch im hinteren
Grundstücksteil. Die Vorgärten sind frei von baulichen Anlagen und bis auf
notwendige Zufahrten und Gehwege gärtnerisch gestaltet. Im Wesentlichen ergibt
sich für das Maß der baulichen Nutzung eine GRZ von 0,2. Durch den hier
vorhandenen hohen Grünflächenanteil erhält das Gesamtgebiet eine
landschaftliche Prägung. Das Plangebiet entspricht einem
fiktiven allgemeinen Wohngebiet im Sinne des § 4 BauNVO. Die Grundstücke im
Geltungsbereich sind durch eine heterogene Bebauungsstruktur gekennzeichnet.
Sie werden entlang der Hansastraße sowohl gewerblich (u.a. Motorradhandel,
Autopflege) als auch zum Wohnen genutzt oder liegen brach. Entlang des
Kyllburger Weges werden die Grundstücke zum Wohnen genutzt. Auf dem Grundstück
Kyllburger Weg 24/26 befinden sich eine Pension und eine Werbefirma. Westlich an die Feldtmannstraße
grenzen ein Umspannwerk und ein Autohaus mit Werkstatt, das als großflächiger
Einzelhandelsbetrieb geführt wird. Nördlich des Kyllburger Weges liegt
ein Wohngebiet, das als allgemeines Wohngebiet bereits planungsrechtlich
gesichert wurde. In östlicher Nachbarschaft befindet
sich ein Gebiet, das ähnlich heterogen wie das Plangebiet erscheint. Entlang
der Hansastraße und der Darßer Straße sind gewerbliche Nutzungen (u.a.
Caravanhandel, Imbiss) vorhanden. Die Grundstücke am Kyllburger Weg dienen dem
Wohnen. I.2.3 Eigentumsverhältnisse Die Grundstücke befinden sich im
privaten Eigentum. Die vorhandenen Straßenverkehrsflächen gehören dem Land
Berlin. I.2.4 Erschließung Die Erschließung ist über die das
Plangebiet umgebenden Straßen Hansastraße, Feldtmannstraße und Kyllburger Weg
gesichert. Die Hansastraße wird
durch einen Mittelstreifen, der von der Straßenbahn genutzt wird, in zwei
2-spurige Richtungsfahrbahnen getrennt. Eine Ausfahrt von den Grundstücken an
der Hansastraße ist daher nur in westlicher Richtung und ein Richtungswechsel
in Höhe der Feldtmannstraße möglich I.2.5 Altlasten Es sind keine Altlasten bekannt. I.2.6 Denkmalschutz Denkmäler sind im Plangebiet nicht
vorhanden. I.3. Planerische Ausgangssituation I.3.1
Landesentwicklungsplan/Landesentwicklungsprogramm Entsprechend dem Grundsatz der
Raumordnung aus § 5 Landesentwicklungsprogramm soll die Innenentwicklung
Vorrang vor der Außenentwicklung haben. Dabei sollen die Erhaltung und
Umgestaltung des baulichen Bestandes in vorhandenen Siedlungsbereichen und die
Reaktivierung von Siedlungsbrachflächen Priorität haben. In der Festlegungskarte1 des
Landesentwicklungsplanes Berlin-Brandenburg (LEP B-B) wird das Plangebiet als
Gestaltungsraum Siedlung dargestellt, in dem eine Entwicklung von
Siedlungsflächen, in denen auch Wohnnutzungen zulässig sein sollen, möglich
ist. I.3.2 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan (FNP) von
Berlin ist der Bereich des Plangebietes als gemischte Baufläche M2 dargestellt.
Die Hansastraße ist als
übergeordnete Hauptverkehrsstraße dargestellt. I.3.3 Landschafts- und
Artenschutzprogramm Im Landschaftsprogramm
für Berlin wird der Geltungsbereich als Obstbaumsiedlungsbereich eingestuft.
Aus den grundsätzlichen Zielen zu den Bereichen Naturhaushalt/Umweltschutz,
Biotop- und Artenschutz, Erholung und Freiraumnutzung sowie Landschaftsbild
lassen sich bezüglich des Plangebietes insbesondere folgende Forderungen
entnehmen: - Erhalt, Pflege und
Wiederherstellung der kulturlandschaftlichen Elemente (z.B. Hecken,
Feldgehölze); Erhalt und Ergänzung des Obstbaumbestandes und Verwendung
traditioneller Nutz- und Zierpflanzen in Gärten; Erhalt von gebietstypischen
Vegetationsbeständen, artenschutzrelevanten Strukturelementen, - Erhalt klimatisch wirksamer Freiräume und Erhöhung der
Nutzungsmöglichkeiten und Aufenthaltsqualität; Sicherung und Verbesserung des
Luftaustausches (Lage innerhalb des Vorranggebietes Klimaschutz), - kompensatorische Maßnahmen bei Verdichtung; Erhöhung des Anteils
natur-haushaltswirksamer Flächen (Entsiegelung, Dach-, Hof- und Wandbegrünung), - Vermeidung bzw. Ausgleich von Bodenversiegelung; Begrenzung der
Versiegelung bei Siedlungsverdichtungen, - Erhalt und Entwicklung prägender Straßenbaumbestände und
unbefestigter Straßenrandstreifen; Verbesserung der Aufenthaltsqualität im
Straßenraum. I.3.4 Bereichsentwicklungsplanung Die Bereichsentwicklungsplanung
Hohenschönhausen-Süd weist für das Plangebiet entlang der Hansastraße ein
Mischgebiet und entlang des Kyllburger Weges ein Wohngebiet W4 (GFZ bis 0,4)
mit landschaftlicher Prägung aus. Die Hansastraße ist eine
übergeordnete und sonstige Hauptverkehrsstraße mit einer Straßenbahn sowie
einer Haltestelle in Höhe der Feldtmannstraße. I.3.5 Bestehendes Planungsrecht Das Plangebiet liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles. Infolgedessen ist für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Vorhabens § 34 BauGB maßgeblich. I.3.6 Angrenzende Bebauungspläne An das Plangebiet grenzen folgende
Bebauungspläne: - Im
Norden festgesetzter B-Plan XXII-42 Planungsrechtlich gesichert wurden ein
allgemeines Wohngebiet (GRZ 0,2, zweigeschossig, offene Bauweise), eine private
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten und öffentliche
Verkehrsflächen. - Im Osten festgesetzter B-Plan XXII-25 Festgesetzt wurde entlang der Hansastraße/Darßer
Straße ein Mischgebiet (Baukörperausweisung, OK Gebäude 13 m) und entlang des
Kyllburger Weges ein allgemeines Wohngebiet (zweigeschossig, GRZ 0,2). - Im Westen Aufstellungsbeschluss für den
B-Plan XXII-32 Ziel der Planung ist die Sicherung einer
Verbreiterung für die Feldtmannstraße und damit das Ermöglichen der
durchgängigen Befahrbarkeit. Außerdem soll das Umspannwerk gesichert werden.
Beide Planungsziele bedürfen einer Überprüfung hinsichtlich der Erforderlichkeit. I.3.7 Sonstiges Für das B-Planverfahren liegen die
Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a
BauGB vor, da der B-Plan der Nachverdichtung dient. Es wurden zwei städtebauliche
Entwürfe erarbeitet. Bei beiden Entwürfen liegt die geplante Grundfläche
deutlich unter 20.000 m². Es wird keine Zulässigkeit von
Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Die Erhaltungsziele und der
Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen
Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind nicht betroffen
und werden damit nicht beeinträchtigt. Sofern ein erheblicher Eingriff in
Natur und Landschaft entsteht, ist dieser nicht auszugleichen. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung und vom
Umweltbericht abgesehen. II. PlaninhaltII.1. Entwicklung der
Planungsüberlegungen Das Plangebiet liegt an einer übergeordneten
Hauptverkehrsstraße und wird entlang der Hansastraße nur gering baulich
genutzt. Aufgrund der Belastungen des Gebietes, die von dem Verkehr auf der
Hansastraße ausgehen, besteht seit vielen Jahren das Bestreben insbesondere
brachliegende Grundstücke einer gewerblichen Nutzung zuzuführen bzw. auf
bereits gewerblich genutzten Grundstücken diese zu intensivieren. Dabei handelt
es sich im Regelfall nicht um Nutzungen, die in einem allgemeinen Wohngebiet
zulässig sind bzw. die sich hinsichtlich des Anteils des Grundstücks, der
überbaut werden darf, einfügen. Es gibt keinerlei Intentionen die
brachliegenden Grundstücke für Wohnzwecke zu nutzen. Entsprechend den
übergeordneten Planungen des Flächennutzungsplans und der
Bereichsentwicklungsplanung ist es deshalb Ziel, entlang der Hansastraße im
Bezirk Lichtenberg Mischgebiete zu entwickeln, um auf den Grundstücken auch
eine nicht wesentlich störende gewerbliche Nutzung und damit eine kleinteilige,
vielfältige Entwicklung zu ermöglichen. II.2. Intention des Plans Wesentliches Ziel des Bebauungsplans
ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zumindest
teilweise Umnutzung des Wohngebietes in ein Mischgebiet. II.3. Wesentlicher Planinhalt Es wurden 2 städtebauliche Entwürfe erarbeitet. In einer Variante ist die
Festsetzung der Baugebietsflächen vollständig als Mischgebiet geplant. Dabei
soll den Grundstücken an der Hansastraße eine Ausnutzung hinsichtlich der GRZ
entsprechend den Obergrenzen der BauNVO von 0,6 ermöglicht werden. Die Höhe der
Gebäude soll auf 10 m begrenzt werden, was der maximalen Firsthöhe der Gebäude
in dem nördlich angrenzenden Gebiet entspricht und andererseits aber eine
höhere Ausnutzung ermöglicht und damit der Lagegunst Rechnung trägt. Für die
Grundstücke am Kyllburger Weg soll eine GRZ von 0,3 festgesetzt werden und
damit ein Übergang zu dem nördlich angrenzenden Wohngebiet, für das eine GRZ
von 0,2 festgesetzt wurde, geschaffen werden. Die Gebäudehöhe soll auch hier 10
m betragen. Insgesamt soll die vorhandene offene Bauweise beibehalten werden. In der zweiten Variante ist die Festsetzung eines Mischgebietes entlang der Hansastraße mit den gleichen Nutzungsmaßen wie in der bereits genannten Variante beabsichtigt. Entlang des Kyllburger Weges soll
die bestehende Nutzung als allgemeines Wohngebiet gesichert werden. Analog dem Bestand und dem nördlich
angrenzenden Gebiet werden hier eine GRZ von 0,2 und eine maximal
zweigeschossige Bebauung in offener Bauweise festgesetzt. |
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