Drucksache - DS/1336/VI  

 
 
Betreff: Bereichsentwicklungsplanung Hohenschönhausen-Landschaftsraum (Entwurf)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.06.2009 
31. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr Entscheidung
14.07.2009 
37. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr erledigt   
Umwelt/Gesundheit Entscheidung
23.09.2009 
37. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Gesundheit erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument
Anlage 1  
Anlage 2  
Anlage 3  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat den Entwurf der Bereichsentwicklungsplanung Hohenschönhausen-Landschaftsraum (siehe Anlage), die Zuleitung der Entwurfsfassung an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Stellungnahme und die Durchführung der Bürgerinformation auf der Grundlage der Entwurfsfassung beschlossen.

 

Die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) ist eine teilräumlicher Planungsebene zwischen der übergeordneten, gesamtstädtischen und der detaillierten kleinräumigen Planung. Es werden insbesondere die anzustrebende Nutzungsverteilung sowie der Flächenbedarf für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, für Grün- und Erholungsflächen, für gewerblich genutzte Flächen, für die verkehrliche Infrastruktur sowie für das Wohnen dargestellt.

 

Erst die Schlussfassung der Bereichsentwicklungsplanung wird nach Einholung der Stellungnahme bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Bürgerinformation vom Bezirksamt und der BVV beschlossen und entspricht einer sonstigen Planung i.S. von § 1 Abs 6 Nr. 11 BauGB. Sie ist auf Grundlage des § 4 Abs. 2 AGBauGB verwaltungsintern bindend und in der verbindlichen Bauleitplanung bei der Abwägung zu berücksichtigen.

 

 

 

 

Berlin, den           06.2009

 

Emmrich                                                        Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

                                                                       Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 

 

 

 
 

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