Drucksache - DS/1336/VI
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das
Bezirksamt hat den Entwurf der Bereichsentwicklungsplanung
Hohenschönhausen-Landschaftsraum (siehe Anlage), die Zuleitung der
Entwurfsfassung an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Stellungnahme
und die Durchführung der Bürgerinformation auf der Grundlage der
Entwurfsfassung beschlossen. Die Bereichsentwicklungsplanung
(BEP) ist eine teilräumlicher Planungsebene zwischen der übergeordneten,
gesamtstädtischen und der detaillierten kleinräumigen Planung. Es werden
insbesondere die anzustrebende Nutzungsverteilung sowie der Flächenbedarf für
Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, für Grün- und Erholungsflächen, für
gewerblich genutzte Flächen, für die verkehrliche Infrastruktur sowie für das
Wohnen dargestellt. Erst die Schlussfassung der
Bereichsentwicklungsplanung wird nach Einholung der Stellungnahme bei der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Bürgerinformation vom Bezirksamt
und der BVV beschlossen und entspricht einer sonstigen Planung i.S. von § 1 Abs
6 Nr. 11 BauGB. Sie ist auf Grundlage des § 4 Abs. 2 AGBauGB verwaltungsintern
bindend und in der verbindlichen Bauleitplanung bei der Abwägung zu
berücksichtigen. Berlin, den
06.2009
Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen,
Umwelt und Verkehr |
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