Drucksache - DS/1323/VI
Der Ausschuss für Gleichstellung/Integration empfiehlt der
Bezirksverordnetenver- sammlung: Das Bezirksamt wird ersucht sich beim Senat von Berlin dafür
einzusetzen, dass folgende Kriterien in die Ausschreibung für das
„Programm zur Stärkung der Fraueninfrastruktur in Berlin“
aufgenommen werden: -
Sicherung
vielfältiger niedrigschwelliger Angebote für Frauen unter Berücksichtigung
besonderer Bedarfe entsprechend des Sozialstrukturatlas, Monitoring u. a. -
Sicherung
spezialisierter Angebote für Frauen wie o
Beratung
zu schwierigen Lebenslagen, insbesondere ALG II o
Angebote
für Frauen mit Migrationshintergrund o
Unterstützung
bei der organisatorischen Vorbereitung von Maßnahmen der Arbeitsförderung,
Weiterbildung und des Wiedereinstiegs in den Arbeitsmarkt o
Unterstützung
bei der Anpassung der vorhandenen Instrumente der Arbeitsmarktförderung an die
besonderen Erfordernisse der Zielgruppen (z. B. Alleinerziehende, junge Mütter,
arbeitslose Akademikerinnen) aber auch Coaching und Berufslaufbahnberatung -
Besetzung
der Fraueninfrastrukturstellen mit Frauen, die über langjährige Erfahrung in
der frauenspezifischen Arbeit und vielfältige Fähigkeiten in Bezug auf
Organisation und Koordinierung verfügen. Dabei dürfen Langzeitarbeitslosigkeit
und/oder Vermittlungshemmnisse keine zwingenden Zugangskriterien sein. Die
Stelleninhaberinnen haben zwingend in landes- und/oder bezirklichen Netzwerken
aktiv tätig zu sein. Die Projektverwaltung und –abwicklung soll
grundsätzlich möglich sein. Des Weiteren bittet die BVV das Bezirksamt sich beim Senat
von Berlin dafür einzusetzen, dass die Bezirke bei der Auswahl der Projekte
beteiligt werden. Begründung: Das Land
Berlin hatte Anfang der 90er Jahre in seinem Arbeitsmarktpolitischen
Rahmenprogramm (ARP) unter anderem die Einrichtung und Finanzierung von
Fraueninfrastrukturstellen festgelegt. Der Förderzweck zielte auf den Aufbau
und die Sicherstellung notwendiger frauenspezifischer Angebote in den
Ostbezirken der Stadt. Mit Hilfe der Stellen sollten weitere
arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Entwicklung von Informations-,
Beratungs- und Hilfsangeboten für Frauen akquiriert werden. Zugangsbedingungen
für die Stellen waren Arbeitslosigkeit oder die Beschäftigung in einer
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, die Stelleninhaberinnen sollten qualifiziert im
Sinne eines Hoch- oder Fachschulabschlusses und älter als 45 Jahre sein. Der
Vorteil dieses Programms bestand darin, dass bei Neubewilligung des Projektes
die Stellen wieder mit denselben Frauen besetzt werden konnten und so zum
Vorteil für die Qualität der Arbeit Wissen, Erfahrungen, regionale Kontakte
erhalten blieben. Im
Zusammenhang mit einer Kritik des Rechnungshofes zu den ARP-Stellen und den
Anforderungen des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms von Berlin werden
die bisherigen ARP-Stellen wegfallen und ab 2010 durch das Programm zur
Stärkung der Fraueninfrastruktur in Berlin ersetzt werden. Die
niedrigschwelligen Angebote für Frauen im Bezirk Lichtenberg, die durch
ARP-Stelleninhaberinnen getragen werden - Projekte und Einrichtungen mit
unterschiedlichen Angeboten für Frauen und Familien, einschließlich der in den
Frauenzentren und Frauentreffs sowie die
Struktur an frauenpolitischen Projekten und Maßnahmen, die in jahrelanger
erfolgreicher Arbeit auch um Träger im Allgemeinen entwickelt werden konnte,
sind für den Bezirk von großer Bedeutung. Damit diese auch weiterhin Bestand
haben können und nicht über viele Jahre engagiert Entwickeltes, Notwendiges und
Bewährtes vernichtet wird, sollen in die Ausschreibung die aus der Sicht des
Bezirkes Lichtenberg notwendigen Kriterien aufgenommen werden. Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung |
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