Drucksache - DS/1317/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Wir sind erschüttert über das Ausmaß an Gewalt, Brutalität
und linksautonomer Radikalität, das Berlin in diesem Jahr rund um den 1. Mai
erleben musste. Es ist nicht akzeptabel, dass das Demonstrationsrecht
– ein hohes Verfassungsgut des Grundgesetzes – dazu missbraucht
wird Krawall-Demos durchzuführen, die durch Randale, gewalttätige
Ausschreitungen und Gefahr für Gesundheit und Menschenleben begleitet sind.
Eine Auseinandersetzung zwischen unterschiedlichen politischen Zielen muss in
unserem demokratischen Gemeinwesen immer mit friedlichen Mitteln erfolgen. Wer eine Demonstration im Jahr 2009 in die Nähe des Blutmai
von 1929 rückt, wer Gewalt gegen Menschen duldet, legitimiert oder gar fordert,
ist für die Opfer dieser sinnlosen Gewalt mitverantwortlich. Die BVV-Lichtenberg distanziert sich entschieden von der
Äußerung desjenigen Verordneten der BVV-Lichtenberg, der die Berliner Polizei
bezichtigt hat in Teilen einen faschistischen Korpsgeist zu besitzen. Eine
derartige Äußerung stellt nicht nur eine Verunglimpfung der Berliner Polizei
dar sondern bedeutet zugleich eine Relativierung und Verharmlosung des
Faschismus. Sie ist mit der durch Artikel 5 des Grundgesetzes garantierten
Meinungsfreiheit nicht vereinbar. Mit dieser Äußerung hat sich dieser
Bezirksverordnete außerhalb der Lichtenberger BVV gestellt. |
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