Drucksache - DS/1215/VI  

 
 
Betreff: Zielvereinbarung für das Jahr 2009 - JobCenter Berlin-Lichtenberg und Handlungsprogramm zur Umsetzung der Zielvereinbarung 2009 (Arbeitsmarktprogramm)
Erledigung der DS-Nr. 1145/VI der 26. Sitzung der BVV am 22.01.2009
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBmin 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.03.2009 
28. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
23.04.2009 
29. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, die durch die Trägervertretung am 23.02.2009 bestätigte Zielvereinbarung für das Jahr 2009 – JobCenter Berlin-Lichtenberg sowie das Handlungsprogramm zur Umsetzung der Zielvereinbarung 2009 (AMP) zur Kenntnis zu nehmen.

 

Das Bezirksamt wurde ersucht, in Zielvereinbarung und Handlungsprogramm Alphabetisierung als ‚kommunales Ziel’ des Lichtenberger JobCenters festzuschreiben.

Mit dem vorliegenden Handlungsprogramm, Seite 7, Abs. 2, Pkt. 9 ist diese Drucksache erfüllt.

 

(Anlagen)

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

__________________________                               

Emmrich                                                        

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zielvereinbarung für das Jahr 2009

 

Das Jahr 2008 stand im Zeichen der weiteren Erfahrungssammlung mit der ergebnisorientierten Steuerung der Geschäftsprozesse. Die gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse der Geschäftsprozessanalysen sollen den neuen Zielerreichungs- und Nachhaltungsprozess im Jahr 2009 begleiten.

 

Im Jahr 2009 wird das seit dem Jahr 2007 bekannte Zielsystem SGB II mit den Zielen

Ø      Verringerung der Hilfebedürftigkeit

Ø      Verbesserung der Integrationen in Erwerbsfähigkeit

Ø      Langzeitbezug vermeiden

verändert fortgeführt werden. Die bisherigen Ziele „Sicherung des Lebensunterhalts“, „Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit“ und „Verbesserung der Integration unter 25-jähriger“ werden in den Mindest- und Qualitätsstandards bzw. in den „Integrationen insgesamt“ abgebildet.

Neben dem Zielsystem SGB II wird es auch in 2009 lokale und kommunale Ziele geben. Grundlage der Umsetzung der Ziele ist neben der Einhaltung der zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Kommunalen Spitzenverbänden und der Bundesagentur für Arbeit abgestimmten Mindeststandards, vor allem auch ein ambitioniertes Handlungskonzept zur Umsetzung der Zielvereinbarung (Arbeitsmarktprogramm).

Die Zuordnung der Kunden in Betreuungsstufen wird maßgeblich bei der Planung für Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit berücksichtigt. Hierbei liegt ein Schwerpunkt auf Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen welche sich am Bedarf des Arbeitsmarkts orientieren. Nur so können die bereitgestellten Haushaltsmittel für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit auch zielgerichtet und effektiv eingesetzt werden. Neben den geplanten Maßnahmen wird das Handlungskonzept zur Umsetzung der Zielvereinbarung auch eine fachaufsichtliche Begleitung der Geschäftsprozesse beinhalten. Damit sollen die notwendigen Steuerungsmaßnahmen flankiert werden.

Wie in den letzten Jahren soll der intensive und regelmäßige Kontakt mit dem Kunden als auch die qualitative Verbesserung der Eingliederungsvereinbarungen die Strategie des „Forderns und Förderns“ unterstützen. Die Effekte der durch die gesetzlichen Neuregelungen im Jahr 2009 geschaffenen neuen Möglichkeiten für die Heranführung von arbeitsmarktfernen Kunden an die Integration in den ersten Arbeitsmarkt  bleiben abzuwarten. Gleiches gilt für die derzeit noch nicht absehbare personelle Ausstattung des JobCenters vor dem Hintergrund anhaltender Personalverluste, sowie einer zeitlich und quantitativ nicht planbaren Neubesetzung.

Das zusammengefasste Ziel muss es sein, unter den derzeit ungünstigen Rahmenbedingungen dem Hilfebedürftigen die für seine Person erforderliche Hilfe und Förderung zukommen zu lassen, welche es ihm ermöglicht, seinen Lebensunterhalt künftig aus eigenen Kräften und Mitteln zu bestreiten.


1.      Rahmenbedingungen

 

1.1.   Haushalt

 

In dem am 2. Juli 2008 verabschiedeten Entwurf der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2009 (Haushaltsgesetz), sind folgende Ansätze für die Grundsicherung für Arbeitsuchende veranschlagt:

 

Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2009 bei Kapitel 1112 –

Titelgruppe 01

 Titel

 

in Mio. €

 

Grundsicherung für Arbeitsuchende insgesamt

33.210,3

darunter

 

 

681 12

Arbeitslosengeld II

20.000

632 11

Beteiligung des Bundes an den LfU

3.200

685 11

Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

6.200

636 13

Verwaltungskosten

3.800

 

Grundlage für die regionale Planung bilden die Haushaltsmittel für die Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II (Kapitel 1112 Titel 685 11) auf Basis des Regierungsentwurfes. Im Rahmen der Mittelzuteilung wurden dem JobCenter eine Summe von  46.067.822,00 € für den Eingliederungstitel zugewiesen.

 

1.2.   Ökonomische Eckwerte des Bundesagentur für Arbeit

 

Die Bundesregierung geht im „Finanzplan des Bundes 2008 bis 2012“ (BT-Drucksache 16/9901) noch von einem Wirtschaftswachstum des realen Bruttoinlandsprodukts i. H. v. +1,2 %  im Jahr 2009 aus. Neuere Prognosen - denen sich die Bundesregierung soeben angeschlossen hat - berücksichtigen die aktuelle Finanzkrise und prognostizieren nur noch eine Steigerung des BIP um 0,2 % (Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2008). Legt man diese Erwartung bei der Prognose 2009 des IAB zugrunde (IAB Kurzbericht 13/2008) ist mit einer Stagnation auf dem Arbeitsmarkt zu rechnen bei dem sich der prozentuale Anteil der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II um 0,5% auf 69,2 % erhören wird. Trotz der zu erwarteten stabilen Entwicklung der im Eingliederungstitel zur Verfügung gestellten Mittel, stellen  die oben beschriebenen gesamtwirtschaftlichen und arbeitsmarktlichen Entwicklungen eine große Herausforderung für die Zielerreichung des JobCenters Berlin-Lichtenberg da.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.      Geschäftspolitische Ziele

 

2.1     Bundesweite Ziele

 

Das Zielsystem SGB II umfasst folgende Ziele, Indikatoren und Richtgrößen:

2.1.1.      Verringerung der Hilfebedürftigkeit

 

Der Zielindikator „Summe der passiven Leistungen“ beinhaltet die Summe der ausgezahlten Regelleistung des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes. Das gesamte Zielsystem SGB II ist in seiner Steuerung und Wirkung auf diesen Zielindikator hin ausgerichtet, um dem gesetzgeberischen Anspruch des SGB II, den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen dazu zu befähigen, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten (§ 1 SGB II), gerecht zu werden.

 

Als Orientierungswert für das Ziel „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wurde mit dem Planungsbrief 2009 für das JobCenter Berlin-Lichtenberg die Reduzierung der Summe der passiven Leistungen aus 2008 um - 5 % vorgeschlagen. Aus dem prognostizierten Endjahreswert für 2008 wurde deutlich, dass das JobCenter – trotz Annahme einer weiteren leicht positiven Entwicklung der Ausgaben - den für 2008 angestrebten Zielwert einer Reduzierung um - 4,0% auch mit großen Anstrengungen und kontinuierlicher Nachsteuerung wie auch in den vergangenen Jahren erneut nicht erreichen wird. Das prognostizierte Jahresendergebnis wurde mit Ladestand 13.02.09 erreicht.

 

Bisherige Entwicklungen

 

Senkung passiver Leistungen

 

Jahr

vereinbartes Ziel

Jahresendergebnis

Abweichung soll / ist

2006

- 3 %

+ 18,9 %*

* incl. KdU

2007

- 4 %

- 2,8 %

- 1,3 %

2008

- 4 %

- 2,3 % (Prognose)

- 1,7 % (Prognose)

2008

- 4 %

- 2,3 % (Stand 13.02.09)

- 1,7 % (Stand 13.02.09)

 

 

 

 

Einflussfaktoren auf die Senkung passiver Leistungen und deren Einsparpotentiale für 2009:

 

1.1  Entwicklung eHb im Bestand

 

Anhand der Eckdaten ist ersichtlich, dass die Zahl der durch das JC Lichtenberg betreuten erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (eHB) seit 2006 um einen statistischen Mittelwert von 33802 eHB schwankt. Die maximale Abweichung zwischen dem höchsten und niedrigsten Wert im Betrachtungszeitraum beträgt 10,1% oder 3503 eHB.

Im isolierten Jahresverlauf 2007 konnte die Anzahl der Betreuten eHB um ca. 2 % gesenkt werden, dieser Trend hat sich beschleunigt. In der Jahresbetrachtung 2008 ist die Zahl um weitere 7,3 % auf den bisher tiefsten Stand von 31224 gesunken.

 

Dieser positive Trend wird sich für das Jahr 2009 nicht fortsetzen. Eine erste gegenläufige Tendenz ist bereits im Januar 2009 erkennbar. Gleiches lässt sich auch auf Basis der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen prognostizieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.2  Entwicklung Bestand/Zugang/Abgang alo                                      

 

 

 

Die Entwicklung der für eine Vermittlung in den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Kunden war bis November 2008 für fast 10 Monate konstant rückläufig. Seit September 2007 konnte nahezu kontinuierlich ein Überhang an Abgängen aus Arbeitslosigkeit im Vergleich zu den monatlichen Zugängen verzeichnet werden. Besonders im September sind die positiven Auswirkungen der Steuerungsmaßnahmen (Eintritte in Maßnahmen des öffentlichen Beschäftigungssektors) bei den Abgängen und dem Bestand an Arbeitslosen deutlich erkennbar.

Entgegen der Erwartung, sind die sonstigen Integrationen ab Oktober 2008 deutlich zurückgegangen. Eine Ursache hierfür ist ein kontinuierlicher Rückgang der monatlichen Abgänge in Erwerbstätigkeit seit diesem Berichtsmonat um insgesamt 48,1 %. Durch die realisierten Eintritte in Beschäftigungsschaffende Maßnahmen konnte diese Entwicklung nicht kompensiert werden.

 

Seit Dezember und insbesondere im Januar 2009 nahm die Zahl der Arbeitslosen sprunghaft zu. Dies ist nicht mit dem Auslaufen von Maßnahmen zu begründen, sondern wurde durch deren Verlängerung noch deutlich abgemildert.

 

Auch vor diesem Hintergrund ist eine Senkung der passiven Leistungen in Höhe des Orientierungswertes nicht erreichbar.

Eine weitere Senkung der Passiven Leistungen ohne eine nachhaltige Senkung der Anzahl der Kunden mit Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist nicht zu erreichen.

 

 

2. Sozialgeld

 

Die Entwicklung der Ausgaben beim Sozialgeld ist unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen kaum zu beeinflussen. Aufgrund des geringen Anteils an den passiven Leistungen ist das Sozialgeld nicht als Einflussfaktor für passive Leistungen relevant.

 

3. Sanktionsquote

 

Im bisherigen Verlauf des Jahres 2008 ergab sich eine durchschnittliche Sanktionsquote in Höhe von 2,1%. Der Einfluss der Sanktionsquote auf passive Leistungen birgt aus Sicht des JobCenters Lichtenberg nur ein geringfügiges und nicht planbares Potential zur Senkung der passiven Leistungen.

 

 

4. Forderungseinzug

 

Tatsächlich zurückfließende Ausgaben (Rückflüsse aus Rückforderungen zu Unrecht bezogener Leistungen wegen z.B. Durchsetzung vorrangiger Unterhaltsansprüche, ggf. Rückforderungen resultierend aus Datenabgleich oder Tätigkeit des Prüf- und Ermittlungsdienstes etc.) können ab dem Berichtsmonat Januar 2009 erstmalig abgebildet werden. Eine Saldierung mit der „Summe passiver Leistungen“ erfolgt jedoch nicht. Erfahrungen mit dieser Kennzahl liegen naturgemäß noch nicht vor, so dass sich eine Analyse und Prognose derzeit erübrigt.

 

Weitere Einnahmen des Forderungseinzugs (Zahlungsrückflüsse aus FINAS, die parallel in A2LL gebucht wurden) werden nach wie vor nur anteilig in der Zielerreichung berücksichtigt, obwohl diese voll den Ausgabewert senken. Rückwirkende Aufhebungen von Leistungsansprüchen (ermittelte Überzahlungen) bewirken im Verfahren A2LL eine Korrektur der ursprünglichen Leistungsansprüche, sobald die Überzahlung verfahrenstechnisch korrekt im System erfasst wurde. Dies führt dazu, dass die festgestellten Überzahlungen / Rückforderungen das Volumen der passiven Leistungen entsprechend reduzieren, und zwar unabhängig davon, wann die tatsächlichen Zahlungseingänge durch Aufrechnung oder Rückzahlung als Einnahme verbucht werden. Dabei gilt jedoch, dass eine rückwirkende Korrektur nur innerhalb eines 3-monatigen Korridors berücksichtigt werden kann. Aktuell bearbeitete Rückforderungen wirken sich deshalb nur für die letzten 3 Berichtsmonate mindernd auf die Summe der passiven Leistungen aus.

 

 

5. Kinderzuschlag (KiZ) /Wohngeld / Wohngeldnovellierung 2009

 

Nach Auffassung des JobCenters Lichtenberg beinhalten alle 3 Instrumente kein Potential zur Senkung der passiven Leistungen. Abgesehen von der geringen Anzahl der Fälle habe diese ausschließlich Auswirkungen auf Leistungen für Unterbringung (KdU).

 

 

6. Interne Prozesse

 

Zur Senkung der Ausgaben werden auch im Jahr 2009 die Optimierung bei der Zugangssteuerung und die Bestandsaktivierung/Kundenkontaktdichte als wesentliche Hebel in den Focus genommen. Durch aktuelle organisatorische Veränderungen und eine weitere Prozessoptimierung werden Steigerungspotentiale erwartet die jedoch in Ihren Auswirkungen auf die passiven Leistungen nicht bezifferbar sind. Weiter beinhaltet die gezielte Aktivierung von Bedarfsgemeinschaften mit hohem Regelleistungssatz Steigerungspotentiale, die 2009 genutzt werden.

 

Aus der Steigerung der Integrationsquote (unter Berücksichtigung vorhandener großer Steigerungspotentiale des AG-S) unter Nutzung des Absolventenmanagements ergibt sich weiteres Einsparpotential, welches aber nicht weiter beziffert werden kann.

 

Selbstverständlich wird wie auch in den Vorjahren der EGT zur Umsetzung der Arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Senkung passiver Leistungen genutzt.

 

Zusammenfassung

 

Jahrendendwert 2008

Zielwert 2009

Veränderungen zum Vorjahr

103.292 TEUR

100.709 TEUR

-2,5 %

 

Innerhalb der Jahre 2006 bis 2008 wurde das Steuerungsinstrumentarium für die Erreichung des Zielindikatorwertes durch Geschäftsprozessanalysen kontinuierlich weiter ausgebaut und verfeinert. Hierdurch konnten in den letzten Jahren die passiven Leistungen -trotz einer weitgehend stabilen Anzahl an eHB und der Abnahme der zur Verfügung stehenden Arbeitslosen Kunden- seit 2006 weiter gesenkt werden. Dies ist nicht zuletzt auch auf die im Berliner Vergleich überdurchschnittliche Anrechnung  von Einkommen zurückzuführen. Die Weiterentwicklung der genannten Prozesse erreicht auch vor dem Hintergrund der personellen Ausstattung Grenzen. Insgesamt sieht die Geschäftsführung des JobCenters Berlin-Lichtenberg daher derzeit keine Reserven, ein höheres Ziel anzubieten.

 

Unter Berücksichtigung der genannten Einflussfaktoren geht die Geschäftsführung des JobCenters Berlin-Lichtenberg bei einer ambitionierten Zielstellung für den Indikator „Summe der passiven Leistungen“ von einer Senkung gegenüber dem Jahr 2008 um 2,5 % Prozent aus. Auf Basis des für 2008 prognostizierten Jahresendwertes der Bundesagentur ergäbe dies einen Einsparwert in Höhe von über 2.000.000 €. Insgesamt betrachtet ist ein höherer Angebotswert nicht realistisch.

 


 

2.1.2.      Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

 

Das Ziel „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ sieht als Zielindikator den Anteil der in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, Selbständigkeit, schulische und betriebliche Ausbildungen abgegangenen Kunden an der Anzahl der kumulierten Kundenkontakte am Bestand (Integrationsquote) vor.

 

Jahresendwert 2008

Zielwert 2009

Veränderungen zum Vorjahr

20,7%

21,1%

+  2 %

 

 

 

 

 

 

 

Der im Planungsbrief vorgesehen Orientierungswert für das JobCenter Berlin-Lichtenberg entspricht einer Steigerung der Integrationsquote um + 2 % im Vergleich zu 2008.

 

Trotz der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung und den sich dadurch verschlechterten Chancen für Arbeitslose im SGB II Bereich wird das Ziel durch die GF des JC als realistisch angesehen und angenommen. Hierbei wurden die zu erwartenden Integrationen durch das Instrument BEZ vor dem Hintergrund der Anrechnung als geförderte Integration bei gleichzeitiger Unterbrechung des Kundenkontakts für die Annahme des Orientierungswertes als ausschlaggebend angesehen.

 

Ab 2009 sind Antragsteller bereits ab Datum der rechtlichen Antragstellung im IT-Verfahren Verbis dem Rechtskreis SGB II zu zuordnen. Dies führt dazu, dass auch Antragsteller, deren Antrag abgelehnt wurde, für die Steuerung als Kunden im Kundenkontakt zählen. Mit der Änderung des Verfahrens erhöhen diese Ablehnungen die Anzahl der Kunden im Kundenkontakt, ohne das Potential für Integrationen entsprechend zu erhöhen.

 

Die Erfüllung des Zielwertes wird wesentlich durch die Qualität der Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Arbeitgeberservice (AGS) der Agentur für Arbeit Berlin-Mitte / Geschäftseinheit Lichtenberg beeinflusst. Hierzu wird die gerade erschienene HEGA 10/08 - 10 – „Wirkungsorientierte Planung und Umsetzung der Eingliederungsleistungen SGB II“ beitragen, in deren Umsetzung sich das JobCenter aktiv einbringen wird.

 

Die Zielerreichung soll weiterhin durch die bedarfsgemeinschaftsorientierte Beratung aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft unterstützt werden („Beratung aus einer Hand“). Hierbei sollen sich die zu unterbreitenden Angebote an der Betreuungsstufe des Kunden und der Gesamtsituation der Bedarfsgemeinschaft orientieren. Durch die „Beratung aus einer Hand“ und die bedarfsgerechte Nutzung des Förderinstrumentariums sollen der zielgerichtete und effektive Einsatz der Haushaltsmittel des Eingliederungstitels sichergestellt und gleichzeitig die Integrationsmöglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt besser genutzt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1.3.      Bestand Kunden im Kundenkontakt mit Dauer > 24 Monate

 

Der Orientierungswert zum Zielindikator „Bestand Kunden im Kundenkontakt mit Dauer > 24 Monaten“ gibt an, wie sich der Bestand an Kunden, die sich bereits länger als 24 Monate im Kundenkontakt befinden, im Vergleich zum Vorjahr verändern soll.

Die Zahlen für Ziel 3 stehen erstmals zur Verfügung; es existieren keine Erfahrungswerte. Zielsetzung für 2009 ist, dass der Bestand an Kunden im Kundenkontakt mit einer Dauer > 24 Monate nicht weiter anwachsen soll. Das Ziel wird durch die GF des JC Lichtenberg angenommen.

 

 

2.2              Lokale Ziele

 

Auch im Jahr 2009 wird in die lokale Zielvereinbarung die angestrebte Bestandsveränderung bei den Arbeitslosen und nichtdeutschen Arbeitslosen einbezogen. Jedoch kann als Ziel nicht wie in den Vorjahren eine konkrete Senkung des jahresdurchschnittlichen Bestandes vereinbart werden, sondern aufgrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen nur eine Begrenzung des jahresdurchschnittlichen Anstiegs der Arbeitslosigkeit.

 

In Berlin wie auch in anderen Ballungsgebieten ist eine größere Arbeitslosigkeit festzustellen. Außerdem liegt der Anteil erwerbsfähiger Hilfebedürftiger an der Bevölkerung im Alter von 15 – 64 Jahren in Ballungsgebieten über dem Bundesdurchschnitt (Berlin 17,5 %, Bund 8,4 %). Damit ist der Rechtskreis SGB II in Berlin stärker als im Durchschnitt an der gesamten Arbeitslosigkeit in Berlin vertreten. Auf der anderen Seite wäre es möglich, dass die bei der Senkung der Arbeitslosigkeit geringere Veränderung in Berlin gegenüber dem Bundesgebiet auch beim Anstieg der Arbeitslosigkeit gilt.

 

Aus den genannten Gründen bietet das JobCenter Berlin-Lichtenberg an, den Anstieg des Bestandes der Arbeitslosen auf 5 % zu begrenzen.

 

Anhaltspunkte für eine stärkere oder weniger stärkere Betroffenheit vom Anstieg der Arbeitslosigkeit von Deutschen/Nichtdeutschen liegen nicht vor. Folglich würde sich die Zielvereinbarung zur Entwicklung des Bestandes der Arbeitslosigkeit von Ausländern nicht von der der Arbeitslosen insgesamt unterscheiden, so dass der analoge Wert von + 5 % angeboten wird.

 

 

Zielwert 2008

Jahresergebnis 2008

Angebotswert 2009

- 5 %

- 5,8%

+  5 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.      Kommunale Ziele

 

2.1.   Leistungen für die Wohnung gemäß § 22 SGB II - Allgemein

 

Die qualitative und quantitative Umsetzung erfordert die konsequente Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen einschließlich der Ausführungsvorschrift - Wohnen.

Die zu erreichenden Zielwerte fließen bereits in die Punkte 2.1.1. bis 2.1.5. ein, da die Leistungen für Unterkunft Bestandteil der Hilfe zum Lebensunterhalt sind.

 

2.2.   Miet- und Energieschulden

 

Das Team „Sicherung der Unterkunft“ hat sich als fester Ansprechpartner für Vermieter und weitere mit dem Thema Wohnen und Obdachlosigkeit befasste externe Partner etabliert. Hierdurch wird bereits im Vorfeld die Gefahr von möglichen Mietschulden erkannt und abgewendet. 

Die in den vorangegangenen Zielvereinbarungen prognostizierten Synergieeffekte zur Erhöhung der inhaltlichen Qualität der Entscheidungen sowie zum effektiven und sparsamen Einsatz der Mittel sind eingetroffen und konnten die Zahl der Neufälle signifikant senken.

Ziel des JobCenters ist es, die absolute Summe der Anträge auf Übernahme von Schulden bei den Kosten der Unterkunft im Vergleich zum Jahr 2008 um weitere 3% zu senken. Diese soll durch die weiterhin konsequente Umsetzung der AV – Wohnen Punkt 11.1. (3) erreicht werden. Eine noch engere Zusammenarbeit mit der Fachstelle des Sozialamtes auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung ist beabsichtigt. Eine größere Steigerung wird unter Berücksichtigung der hohen Anzahl an Neukunden mit Mietschulden als nicht realistisch angesehen.

 

Nachfolgende Zielstellungen sind Grundlage für die Tätigkeit des JobCenters auf diesem Rechtsgebiet:

·         Vermeidung von Mietschulden durch präventive Tätigkeit

·         Frühzeitiges Erkennen von Miet- und Energieschulden und zeitnahes Reagieren

·         Verhinderung von wiederholt auftretenden Miet- und Energieschulden

·         Verhinderung von Wohnungslosigkeit und Energiesperrungen

 

 

Zielindikatoren

Erwartungswert 2008

Ziel für 2009

1. Zahl der Anträge auf Übernahme von 

    Miet- und Energieschulden (insgesamt)

1.912

 - 2%

2. davon im Wiederholungsfall

140

 

 

 

2.3.   Reduzierung der Unterbringungszeiten in Obdachlosenunterkünften - Senkung der passiven Leistung der KdU

 

Die Vermeidung einer Obdachlosenunterbringung bzw. insbesondere die Verminderung der Verweildauer dieser Form der kostenintensiven Unterbringung dient neben der Senkung der Fallkosten auch der Verbesserung der Integrationschancen.

 

·         Unterbringung in Obdachlosenunterkünften

durch rechtzeitige Bereitstellung von Wohnung des geschützten Marktsegmentes für Familien zu vermeiden

·         Unterbringungsdauer in Obdachloseneinrichtungen auf ein Mindestmaß zu beschränken.

·         Diesem Ziel soll eine enge Zusammenarbeit und regelmäßige Kontaktierung mit den Bereuungsstellen in den Obdachloseneinrichtungen dienen. Die regelmäßige Anforderung und Auswertung von Verlaufsberichten soll einer reellen Einschätzung der erforderlichen Verweildauer in den Einrichtungen dienen.

 

 

Zielindikator

2008

2009

Durchschnittliche Verweildauer in einer Unterkunft für Obdachlose

13,3 Monate

Durchschnittlich

6 Monate

 

 

Das Ziel soll für alle wohnfähigen Erwerbsfähigen erreicht werden. Liegt die Fähigkeit nicht vor bzw. bestehen Zweifel, auch an der Erwerbsfähigkeit,  ist der ÄD frühzeitig einzuschalten. Die Zielstellung erfordert die enge und kontinuierliche Kooperation der Clearingstelle mit der Fachstelle des Sozialamtes.

Die durchschnittliche Verweildauer wird derzeit durch einen Anteil von weit mehr als der Hälfte aller Fälle von als nicht wohnungsfähig eingestufte Kunden negativ beeinflusst. Die Prüfung der Zuordnung des Personenkreises zum SGB II gem. § 8(1) durch den ÄD bzw. Rentenversicherungsträger nimmt einen längeren Zeitraum in Anspruch.

 

2.4.   Projekt zur Eingliederung benachteiligter Jugendlicher in Kooperation mit dem bezirklichen Jugendamt

 

In Fortführung des Projektes „ LIGA“ der überbetrieblichen Ausbildung benachteiligter Jugendlicher gemeinsam mit dem Jugendamt des Bezirkes mit

 

·         im Jahr 2006 – 80 Ausbildungsplätze

·         im Jahr 2007 – 85 Ausbildungsplätze

·         im Jahr 2008 – 71 Ausbildungsplätze

 

werden im Jahr 2009   65  Ausbildungsplätze geschaffen und zu 100 % belegt.

 

 

 

 

 

 


Berlin, den ________________ 2009

 

 

 

 

 

______________________________

Dr. Ramona Schröder

Vorsitzende der Geschäftsführung

der Agentur für Arbeit

 

 

 

 

 

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Christina Emmrich

Bezirksbürgermeisterin Lichtenberg von Berlin

 

 

 

 

 

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Hannelore Mouton

Geschäftsführerin JobCenter Berlin-Lichtenberg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

JobCenter Berlin-Lichtenberg                                                              Berlin, Februar 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Handlungsprogramm

zur Umsetzung und Erreichung der Bundesziele

(Arbeitsmarktprogramm)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Gliederung

 

 

 

 

 

 

1. Vorwort

 

2. Bewerberstruktur im JobCenter Berlin-Lichtenberg

 

3. Verringerung der Hilfebedürftigkeit

 


4. Verbesserung der Integration

 

 

5. Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden

 

 

6. Senkung der Arbeitslosigkeit – Lokales Ziel

 

 

7. Kommunale Ziele zur Erhaltung und Sicherung der Unterkunft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorwort

 

Auf der Grundlage des Planungsbriefes für das Jahr 2009 wurden mit der Zielvereinbarung für das Jahr 2009 die Zielindikatoren

 

·        Verringerung der Hilfebedürftigkeit (Senkung der passiven Leistungen)

·        Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

·        Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit (länger als 24 Monate)

 

festgelegt.

 

Mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und der konsequenten Einhaltung von Mindest- u. Qualitätsstandards sollen alle Chancen für die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ergriffen werden, um kostengünstig so viele Menschen wie möglich in Arbeit und Ausbildung zu bringen, um damit ihre Hilfebedürftigkeit zu beseitigen, wenigstens aber zu senken.

Für die Umsetzung dieses Ziels werden alle notwendigen Instrumente differenziert eingesetzt.

Einen wesentlichen Schwerpunkt wird im Jahr 2009 die Erhöhung der Qualität in der Dokumentation der Bewerberangebote liegen. Insbesondere die Schlüssigkeit von Betreuungsstufen, Eingliederungsvereinbarungen und eingesetzter Instrumente soll dazu beitragen, den Erfolg bei der Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt, aber auch bei der Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit, durch das schrittweise Heranführen an den Arbeitsmarkt erreicht werden.

 

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass, trotz der sich schrittweise verschlechternden Situation auf dem ersten Arbeitsmarkt, durch die verbesserte Koordinierung der Prozesse innerhalb des JobCenters, die Erhöhung der Qualität bei der Dokumentation der Bewerberangebote, sowie durch die engere Koordinierung der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberservice (AGS) die Erreichung der geplanten Ziele in der Dreieinigkeit gewährleistet wird.

 

Der Schwerpunkt der Integrationen liegt bei Kleinst- und Kleinunternehmen, wie Handwerksbetrieben, gastronomischen Einrichtungen etc., im Dienstleistungssektor, insbesondere  in der Gastronomie, sowie bei den Zeitarbeitsfirmen. Entsprechend dem Konjunkturtest für Dienstleistungen des IFO-Instituts für Wirtschaftsforschung München vom Januar 2009 (Dienstleistungen im Vergleich) ist für das Jahr 2009 ein gravierender Abschwung in allen Bereichen des Dienstleistungsgewerbes festzustellen. Auch die Entwicklung der Handwerksbetriebe im Bezirk Lichtenberg, sowie der gastronomischen Einrichtungen, ist rückläufig.

Gerade vor diesem Hintergrund spielt eine wesentliche Erhöhung der Qualität bei der Erfassung der Kundendaten, insbesondere hinsichtlich der Festlegung der Betreuungsstufen, eine wesentliche Rolle.

Im Ergebnis der Gespräche mit Arbeitgebern wurde immer wieder deutlich, dass den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (eHb) Schlüsselqualifikationen und Kenntnisse über neueste Standards fehlen. Diese Erkenntnisse wurden im Handlungsplan berücksichtigt und die Summe der für den Bereich der Förderung der beruflichen Weiterbildung gegenüber dem Jahr 2008 wesentlich erhöht.

 

 

 

 

 


2. Bewerberstruktur im JobCenter Berlin-Lichtenberg

                                                

Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) erhielten im Jahr 2008 vom JobCenter Berlin-Lichtenberg im Jahresdurchschnitt 32.059 erwerbsfähige Hilfebedürftige (eHb), darunter 6275 Jungendliche unter 25 Jahren.

Aufgrund des für das Jahr 2009 prognostizierten Wirtschaftswachstums in Höhe von ca.

0,2 %, welches unterhalb der Beschäftigungsschwelle liegt, wird für das Jahr 2009 ein Zugang im Bestand arbeitsloser Bewerber/Bewerberinnen erwartet.

 

Zur Umsetzung der Orientierungen der Zentrale werden für das JobCenter Berlin-Lichtenberg folgende Annahmen zu Grunde gelegt:

 

·        die Zahl der Kunden von insgesamt 32.059 wird als konstante Größe betrachtet

·        die Arbeitslosenquote in Berlin bleibt konstant

·        die im Eingliederungstitel zur Verfügung stehenden Mittel werden wie geplant zur

Verfügung gestellt    

·        kein weiterer Abbau an Industrie- und Gewerbearbeitsplätzen (im Berliner Maßstab)

 

Struktur der arbeitslosen Bewerber (Stand 31.12.09)

 

 

Erwerbsfähige Hilfebedürftige

Erwerbsfähige Hilfebedürftige  unter 25 Jahren

insgesamt

31.224

5.854

darunter Frauen

15.464

3.128

darunter Ausländer

4.270

 

darunter Ältere (50 Jahre und älter)

6.800

 

darunter Arbeitslose

14.884

1.461

 

davon Frauen

6.420

672

 

davon Ausländer

1.915

91

 

davon Ältere (50 Jahre und älter)

3.015

 

 

davon Schwerbehinderte

704

40

 

davon ohne Schulabschluss

2.213

334

 

davon 1 Jahr und länger arbeitslos

6.837

138

 

 

Die Auswahl der zu planenden Maßnahmen richtet sich sowohl nach der Struktur des vorhandenen Bewerberbestandes (persönliche und Qualifikationsmerkmale etc.), als auch nach den Rahmenbedingungen des regionalen und überregionalen Arbeitsmarktes, aber auch nach kommunalen Förderungsschwerpunkten.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stellt sich die Bewerberstruktur nach Betreuungsstufen wie folgt dar (Stand 31.01.09):

 

 

I

IN

IK

IG

IF

Z

N

Alo

288

550

6933

6703

1643

169

528

Asu

4925

395

2742

2777

622

4825

1198

 

Insgesamt machen die Zahlen deutlich, dass im Rahmen des internen Kontrollsystems sowie des Qualitätsmanagements die Plausibilitätsprüfung, Anpassung und Überarbeitung der Betreuungsstufen ein Hauptschwerpunkt der Vermittlungsfachkräfte auch im Jahr 2009 darstellt.

 

Unter Berücksichtigung der gegebenen Möglichkeiten des Haushaltes (vgl. Anlage 1) und der gegebenen arbeitsmarktlichen Situation werden die Haushaltmittel entsprechend den Bedarfen der Kunden zur Sicherung einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt eingesetzt, wobei den integrationsnahen Kunden, IN, ein besonderes Augenmerk gewidmet wird. (Die konkrete monatliche Eintrittsplanung ist der Anlage 2 zu entnehmen.)

Bei den IK- u. IG-Kunden werden verstärkt Haushaltsmittel für die Förderung der beruflichen Weiterbildung eingesetzt. Dabei wird angestrebt, durch zielgerichtete Anpassungsqualifizierungen, den Bedarf des Arbeitsmarktes gerecht zu werden.

Gemeinsam mit dem Arbeitgeberservice sollen besonders Beschäftigungsmöglichkeiten auch für gering qualifizierte und langzeitarbeitslose Arbeitnehmer auch verstärkt unter Nutzung des BEZ akquiriert werden. Die Bewerber sollen durch geeignete Maßnahmen bei der Suche nach solchen Beschäftigungsmöglichkeiten noch besser unterstützt werden.

 

 

3. Verringerung der Hilfebedürftigkeit

 

Vorrangiges Ziel der Gewährung der Leistungen nach dem SGB II, insbesondere nach § 16, ist die nachhaltige Beendigung der Hilfebedürftigkeit. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen insbesondere die eHb aktiviert und an den Arbeitsmarkt herangeführt werden, die in den Betreuungsstufen IN und IK geführt werden. Ein weiteres Augenmerk wird auf die Kundengruppe gelegt, die sich bereits in einer Teilzeit- oder geringfügigen Beschäftigung befindet.

 

Mit den Maßnahmen mit Mehraufwandsentschädigungen soll ebenfalls die Kundengruppe IG - aus dem Bereich des Fallmanagements auch IF Kunden - ihren Einsatz finden. Gemeinsam mit den Trägern soll die Integrationsquote bei diesen Maßnahmen auf den Stand von 2006  (10 %) gesteigert werden.

 

Durch weitere Anpassung der Geschäftsprozesse soll die Einhaltung der Mindeststandards konsequent umgesetzt werden. Dabei wird ein Augenmerk darauf gelegt, Neukunden möglichst zeitnah eine Arbeit anzubieten.

 

Die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sollen durch weitere Aktivitäten des Leistungsbereiches ergänzt werden, so dass eine Verminderung der passiven Leistungen insgesamt um 2 % erreicht werden kann.

 

Folgende Handlungen sollen zu dieser Zielerreichung beitragen:

 

·        Bei begründetem Zweifel an der Erwerbsfähigkeit der Antragsteller konsequentes Einleiten des Verfahrens zur Prüfung der Erwerbsfähigkeit.

 

·        Konsequente Geltendmachung und Durchsetzung aller Unterhaltsansprüche.

 

·        Bei Verdacht von Leistungsmissbrauch erfolgt eine Überprüfung durch den Prüf- und Ermittlungsdienst.

 

·        Die Abarbeitung des Datenabgleichs wird im Focus stehen.

 

·        Bei Bestätigung von Leistungsmissbrauch erfolgt eine Ahndung im Rahmen des OWiG bzw. ggf. Abgabe an die Verfolgungsbehörde.

 

·        Das Steuerungsinstrument „ Sanktionen nach § 31 SGB II“ wird weiterhin konsequent eingesetzt.

 

·        Die Geltendmachung von Kostenersatz, Kostenerstattung und Ersatzansprüchen wird weiterhin betrieben.

 

Alle aufgeführten Maßnahmen können zur Senkung der passiven Leistungen nur dann beitragen können, wenn auch die hieraus erzielten Mittelrückflüsse auf die Senkung der passiven Leistungen angerechnet werden.

 

Mehr präventiven Charakter haben nachfolgende Handlungen, die beitragen sollen, die passiven Leistungen unmittelbar zu senken:

 

·        Korrekte und zeitnahe Anrechnung von Einkommen.

 

·        Konsequente Umsetzung des § 9 Abs. 5 SGB II bei allen Antragstellern, die mit Verwandten und Verschwägerten in einer Haushaltsgemeinschaft leben.

 

·        Abklärung aller vorrangigen Leistungen bereits bei der persönlichen Antragstellung bzw. Antragsabgabe

 

·        Schulung der Mitarbeiter und damit Steigerung der Qualität der Arbeitsergebnisse im Leistungsbereich, um fehlerhafte Arbeitsergebnisse zu vermeiden.

 

Weiterhin werden im JobCenter Berlin-Lichtenberg im Jahre 2008 die bereits zum Internen Kontrollsystem bestehenden Weisungen überarbeitet und ein komplettes Kontrollsystem eingeführt, welches die Fachaufsicht aller Führungskräfte standardisiert und damit beiträgt, die Geschäftsprozesse zu überwachen, um die zweckmäßige und wirtschaftliche Ausführung, die Qualität sowie die Einhaltung der Gesetze und sonstiger Vorschriften sicherzustellen. Hierbei werden alle vorhandenen Hilfsmittel - wie z. B. der „Operative Datensatz“ ihren Einsatz finden.

 

 

4. Verbesserung der Integration

 

Durch eine enge Zusammenarbeit mit dem AGS, sowie der Verbesserung der Beratungs- und Integrationsarbeit der Vermittlungsfachkräfte, sollen die Integrationen weiter gesteigert werden. Einen Schwerpunkt stellen dabei die Kundengruppen IN dar, sowie die Kunden, die bereits in Teilzeit bzw. in einem Mini-Job beschäftigt sind.

Insofern ist auch vorgesehen, den Anteil der Eingliederungszuschüsse gegenüber dem Jahr 2008 um 12 % zu steigern.

 

Weiterhin ist vorgesehen:

 

·        erforderliche Schulungen für alle Mitarbeiter/innen des Bereiches Markt und Integration zur weiteren Verbesserung der berufskundlichen Kenntnisse, insbesondere für die neuen Kolleginnen und Kollegen, durch individuelle Erläuterungen und Inaugenscheinnahme der Berufsbilder und beruflichen Anforderungen bei zertifizierten Trägern der beruflichen Weiterbildung durchzuführen.

Diese Maßnahme soll insbesondere in den stark nachgefragten Arbeitsmarktsegmenten angeboten werden.

 

·        besonders gut vermittelbare Bewerber/innen, z.B. Absolventen in einem entsprechenden Bewerberpool zu erfassen, um dem AGS die Möglichkeit zu geben, diese Personen in den Vermittlungsprozess einbeziehen zu können.

 

·        ein besonderes Augenmerk auf die Verbesserung der Datenqualität zu legen.

Im Rahmen der ganzheitlichen Fachaufsicht und ständiger Konsultation mit den Mitarbeitern, werden sich die Teamleiter der Verbesserung der Datenqualität, einschließlich der Nachvollziehbarkeit zwischen Eingliederungsvereinbarung und Betreuungsstufen, widmen.

 

·        die regelmäßigen Kontakte zu den aktivierbaren eHB weiter auszubauen. Dabei wird jedem Bewerber das vielschichtige Dienstleistungsangebot des JobCenters Berlin-Lichtenberg in Form von Beratung, Vermittlung, Qualifizierung, Training, Fallmanagement und weiterer sozial integrativer Leistungen unterbreitet.

Dabei werden die Hilfebedürftigen durch eine passgenaue Anwendung der umfangreichen Bandbreite fördernder Maßnahmen unterstützt.

So u. a.:

 

o        Beratung

o        Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung

o        Berufsvorbereitenden Maßnahmen

o        Benachteiligtenausbildung

o        Vermittlungsbudget

o        Mobilitätsprämien

o        Förderung der beruflichen Weiterbildung

o        Deutschkurse

o        Sensibilisierung der Fallmanager/innen und verstärkte Vernetzung zwischen JC, VHS und auf dem Gebiet der Alphabetisierung tätigen freien Träger

o        Maßnahmen der Aktivierung und der beruflichen Eingliederung

o        Gewährung von Einstiegsgeld

o        Lohnkostenzuschüsse

o        Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung

o        Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante

o        Unterstützung der Beratung durch Dritte

o        Sucht- und Schuldnerberatung

o        Psychosoziale Betreuung

 

·        Bei der Auswahl der geeigneten Maßnahmen werden die Grundsätze der Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet.

 

·        Die Förderung der beruflichen Weiterbildung erfolgt vermittlungsorientiert, individuell und in der Regel in Form notwendiger beruflicher Anpassungsqualifizierung, wenn eine nachhaltige Integration zu erwarten ist. In enger Zusammenarbeit der Teams mit dem Arbeitgeberteam erfolgt eine ständige Überprüfung aktueller Stellenangebote und der darin geforderten Kenntnisse. Auf dieser Grundlage werden zielorientierte Weiterbildungsangebote gesucht und unterbreitet.

 

·        Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung mit anerkannten Kammer-abschlüssen, einschließlich kammergeprüften Teilabschlüssen, konzentriert sich das JobCenter Berlin-Lichtenberg insbesondere auf die Personengruppen zwischen 25 und 40 Jahren ohne Berufsabschluss. Dabei bildet ein Schwerpunkt die eHb mit der Betreuungsstufe IK und unter besonderer persönlicher Berücksichtigung die mit der Betreuungsstufe IG.

 

·        Insgesamt sollen 1.800 Eintritte - über das Jahr verteilt - realisiert werden, davon 180 Eintritte in ESF-geförderte Maßnahmen. Aus den Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung mit einer durchschnittlichen Integrationsquote von 60 % gerechnet wird.

 

Mit den insgesamt 1.620 Eintritten in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sollen mehr als 30 % Integrationen erreicht werden. Nachteilig wirkt sich dabei aus, dass durch das regionale Einkaufszentrum in den standardisierten Maßnahmen keinerlei Änderungen zugelassen werden. Das betrifft vornehmlich die Ganzil-Maßnahmen, wo durch die Integrationsprämie zwar ein gewisser Anreiz für die Träger geschaffen wird, jedoch durch die fehlende Manusregelung - die eine Rückzahlung bei nicht erreichter Integrationsquote verlangt - der Anreiz auf einem relativ niedrigem Level gehalten wird. Ebenso unverständlich ist es, dass bei den Trainingszentren Integrationsquoten völlig ausgeschlossen sind.

Für diese Maßnahmen sind insbesondere die Kundengruppen mit der Betreuungsstufe IK vorgesehen. In Ausnahmefällen können auch Kunden mit der Betreuungsstufe IG einbezogen werden, wenn es um die Feststellung bestimmter Fertigkeiten geht.

 

Zur Unterstützung von eHb, die eine geringfügige- oder Teilzeitbeschäftigung ausüben, werden, ausgehend von den individuellen zeitlichen Möglichkeiten, entsprechende Coachings eingerichtet. Hierzu werden die erforderlichen Ausschreibungsverfahren veranlasst.

Ziel ist es, die passiven Leistungen dadurch zu senken, dass die eHb entweder eine weitere ergänzende Teilzeitbeschäftigung erhalten oder in eine Vollzeitbeschäftigung vermittelt werden. Ein besonderes Augenmerk wird nach wie vor auf die Verbesserung der Integration der unter 25 Jährigen gelegt. Dazu wird eine entsprechende integrationsorientierte Maßnahme für unter 25 Jährigen mit einem relativ guten Schulabschluss nach § 46 SGB III (neues Recht) ausgeschrieben. Bei dieser Maßnahme wird eine Integrationsquote von 70 % erwartet.

 

Einen weiteren Schwerpunkt zur Erhöhung der Integrationsquote stellen die eHb mit Migrationshintergrund dar. Hierzu sind entsprechende Maßnahmen bereits ausgeschrieben worden.

Im Rahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung soll für diesen Personenkreis eine möglichst dauerhafte Integration vorbereitet werden.

 

Durch entsprechende Arbeitsgruppen „Förderung der beruflichen Weiterbildung und Trainings“ sowie „öffentlich geförderte Beschäftigung“ wird eine regelmäßige Einschätzung der Inanspruchnahme der Haushaltsmittel durchgeführt und entsprechende Steuerungsmaßnahmen zur Sicherung einer 100 % Inanspruchnahme festgelegt.

 

Ein besonderes Augenmerk wird in den Teams U 25 auf die Umsetzung der Mindeststandards gelegt. Dazu werden bei den U25-jährigen regelmäßige Kontakte (mindestens einmal monatlich) durchgesetzt.

 

Gemeinsam mit dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin und der Senatsveraltung für Jugend, werden auch 2009 wieder zusätzliche Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche im Rahmen des „LIGA“ Angebotes vorgesehen.  Auf Grund der haushalterischen Situation ist für 2009 eine Reduzierung auf 56 Plätze in 14 Ausbildungsberufen geplant.

 

Um den spezifischen Anforderungen an die Aktivierung und Qualifizierung Jugendlicher Rechnung zu tragen, werden für diesen Personenkreis gesondert 400 Plätze im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigungsverhältnisse eingerichtet.

Bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung werden für den Bereich U 25 insgesamt 200 Eintritte vorgesehen.

Für die Eingliederung Jugendlicher unter 25 Jahren werden insgesamt 100 Förderfälle bei EGZ  vorgesehen.

 

Nach wie vor besteht im allgemeinen Arbeitsmarkt ein sehr hohes Stellendefizit, so dass ein öffentlich geförderter Beschäftigungssektor auch in den kommenden Jahren unverzichtbar bleibt.

 

Seit der Einführung des § 16a SGB II - jetzt 16e SGB II - besteht die Möglichkeit, auch Bewerbern die gar keine bzw. nur sehr geringe Chancen auf Integration auf dem 1. Arbeitsmarkt hätten, eine längerfristige Beschäftigung zu organisieren. Für das Jahr 2009 werden mit diesem Instrument 168 Integrationen geplant.

 

Grundsätzlich besteht das Ziel darin, dass geförderte Beschäftigung vor allem dem Erhalt und dem Aufbau individueller fachlicher und besonders sozialer Kompetenzen dienen soll.

 

Bei den Maßnahmen im öffentlich geförderten Beschäftigungssektor – Schwerpunktmäßig Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung und in Entgelt – werden im wesentlichen seit 2005 bewährte Maßnahmen in Anlehnung an den § 267 SGB III gefördert.

Entsprechend dem vorhandenen Haushaltvolumen ist vorgesehen, eine annähernd gleiche Platzkapazität von mindestens ca. 1240 Plätzen je Monat bei Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung für die Zuweisung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen vorzuhalten. Auf dem Gebiet der Arbeitsgelegenheiten mit Entgelt wird der Schwerpunkt der einzurichtenden 300 Plätze in dem Monaten Februar, März, April und Mai liegen.

Für diese Maßnahmen ist insbesondere die Kundengruppe IG aus allen Teams, bei denen klare Integrationschancen erkennbar sind, vorgesehen.

 

Für die Kundengruppe des Fallmanagements werden in 2009 50 Plätze mehr vorgesehen.  

 

Das Ziel besteht darin, dass bei Maßnahmen mit Mehraufwandsentschädigung und den Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante eine durchschnittliche Integrationsquote von 10 % erreicht werden soll.
Die Schwerpunkte liegen dabei in berufsnahen Tätigkeiten aus dem technisch-gewerblichen, dem kaufmännischen und dem Dienstleistungsbereichen.

 

 

5. Langzeitarbeitslosigkeit (über 24 Monate) vermeiden

In Anlehnung an die Erfahrung anderer westeuropäischer Länder bei der Integration von Langzeitarbeitslosen wie z. B. Niederlanden, Dänemark und den Skandinavischen Ländern wird durch das JobCenter Berlin-Lichtenberg in Kofinanzierung mit der Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales ein innovatives Projekt gefördert, dass durch einen sehr hohen sozialpädagogischen Einsatz und die Sicherung einer Nachhaltigkeit in der Betreuung anspruchsvolle Integrationserfolge auch unter  Berücksichtigung des sich gegenwärtig negativ entwickelnden Arbeitsmarktes realisieren wird. 

 

Durch den regelmäßigen Kontakt zu den Kunden – gestaffelt nach den prognostizierten Erfolgsaussichten auf eine nachhaltige Integration – und die Einbeziehung der Arbeitsmarktpartner und zielgerichteten Nutzung der Möglichkeiten des EGT, soll auch 2009 eine hohe Aktivierungsquote erreicht werden, um so den Anstieg der Arbeitslosenzahlen – besonders der Langzeitarbeitslosen mit mehr als 24 Monaten Arbeitslosigkeit im SGB II – zu vermeiden.

 

 

6. Lokales Ziel – Senkung der Arbeitslosigkeit

 

Mit der Umsetzung einer ganzheitlichen Betreuung der Bedarfsgemeinschaften – ein näheres Aneinanderrücken der Teams aus dem Bereich Markt & Integration und des Bearbeitungsservices – soll eine positive Entwicklung bei der Integration erreicht und die Fehlerquote bei der Bewerberführung möglichst gering gehalten werden.

Weiterhin sollen die Schnittstellen zwischen der Eingangszone, den Leistungsteams und den Teams des Bereiches Markt & Integration optimiert werden.

Darüber hinaus sollen u. a. folgende Aktivitäten dazu beitragen, den Anteil der Arbeitslosen zu senken:

 

  • Erhöhung des Anteils der Integrationen. (vgl. hierzu Punkt 4.)

 

  • Konsequenter und zielorientierter Einsatz der Mittel aus dem EGT, insbesondere durch die Erhöhung der durchschnittlichen Auslastung bei öffentlich geförderten Beschäftigungen von  ca. 95 %  Hierzu zählen solche Maßnahmen wie,

 

o        Verbesserung der Kommunikation zwischen den Teams,

 

o        schnellere Nachbesetzung freigewordener Stellen,

 

o        engere Zusammenarbeit mit den Trägern der öffentlichen Beschäftigung.

 

  • Nutzung von ESF-Angeboten der Senatsverwaltung und der freien Träger, wie z. B. „Ausbildung in Sicht“.

 

  • In speziell für Migranten und ausländische Bewerber eingerichteten Maßnahmen werden zusätzliche Beratungsangebote im Rahmen der regelmäßigen Hospitation unterbreitet.

 

  • Zielgerichtete Weiterbildung für eine nachhaltige Integration.

 

  • Verbesserung der Datenqualität, u. a.

 

o        durch Plausibilitätsprüfungen

 

o        Datenabgleich zwischen A2LL und VerBIS.

 

 

Mit diesen Maßnahmen soll der Anstieg der Arbeitslosigkeit auf 5 % begrenzt werden.

Dieses gilt auch gleichfalls für die Entwicklung der Arbeitslosigkeit von Ausländern.

 

 

 

 

7.                           Verwirklichung der kommunalen Ziele

 

 

7.1.                  Leistungen für die Wohnung gemäß § 22 SGB II

 

Die qualitative und quantitative Sicherung der Unterkünfte (Wohnungen und andere Unterbringungsmöglichkeiten) der Leistungsempfänger  erfordert die konsequente Umsetzung der im § 22 SGB II festgeschriebenen gesetzlichen Grundlagen einschließlich der Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II (AV Wohnen).

 

7.2.            Miet- und Energieschulden

 

Die zur qualitativen Optimierung des schwierigen Entscheidungsfeldes „Miet- und Energieschulden“ im Jahr 2006 gegründete gesonderte Stelle (Clearingstelle) mit dem Aufgabenspektrum von der Entgegennahme der Anträge bis zur abschließenden Entscheidung hat sich dem Grunde nach bewährt.

In dieser Stelle ist die Bearbeitung und Entscheidung aller Fälle von Miet- und Energieschulden sowie die leistungsrechtliche Betreuung von obdachlosen Personen konzentriert.

Somit können Synergieeffekte zur Erhöhung der inhaltlichen Qualität der Entscheidungen sowie zum effektiven und sparsamen Einsatz der Mittel erreicht werden.

Diese Stelle fungiert als fester Ansprechpartner für Vermieter und weitere mit dem Thema Wohnen und Obdachlosigkeit befasste externe Partner. Dies ist notwendig für die präventive Arbeit mit den Vermietern  sowie zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit: Hier wird bereits im Vorfeld die Gefahr von möglichen Mietschulden erkannt und abgewendet. 

Ziel des JobCenters ist es, die absolute Summe der Anträge auf Übernahme von Schulden bei den Kosten der Unterkunft um 5% zum Jahr 2007 zu senken. Diese soll durch die konsequente Umsetzung der „AV Wohnen“, Punkt 11.1. (3) erreicht werden. Eine enge Zusammenarbeit mit der Fachstelle des Sozialamtes auf der Grundlage einer zu aktualisierenden Kooperationsvereinbarung ist weiter zu realisieren.

Nachfolgende Zielstellungen sind Grundlage für die Tätigkeit des JobCenters auf diesem Rechtsgebiet:

Ø      Vermeidung von Mietschulden durch präventive Tätigkeit

Ø      Frühzeitiges Erkennen von Miet- und Energieschulden und zeitnahes Reagieren

Ø      Verhinderung von wiederholt auftretenden Miet- und Energieschulden

Ø      Verhinderung von Wohnungslosigkeit und Energiesperrungen


Durch folgende Maßnahmen sollen die Zielstellungen erreicht werden:

 

Ø      Vorrangige Bearbeitung von Direktanweisungen von Mieten bzw. Energieraten an den Vermieter oder Energieversorger, um Neu- oder auch höhere Weiterverschuldungen zu vermeiden.

Ø      Initiierung und verstärkte Inanspruchnahme der Betreuung der Kunden durch die Fachstelle des Sozialamtes, insbesondere in Fällen, bei denen der Alg II-Leistungsanspruch geringer ist als der Bedarf an Kosten der Unterkunft oder für Energie.

 

Ø      Regelmäßige Kontrolle der vorgenommenen Mieteinzahlungen bei Selbstzahlern. Bei Versäumnissen der Nachweise erfolgen präventive Erinnerungen.

 

Ø      Konzentration auf die präventive Tätigkeit durch enge Zusammenarbeit mit den Vermietern, der Abforderung von Mietkontenauszügen bei Hinweisen der nicht zweckentsprechenden Verwendungen der ausgezahlten KdU-Leistungen etc.

 

Ø      Direktanweisung von Mitteln zur Schuldenübernahme an die Gläubiger zur Sicherung der Unterkunft oder der Energieversorgung.

 

Erwartete Wirkung:

 

Ø      Vermeidung einer Zunahme der Anträge bzw. Einflussnahme auf einen Rückgang durch verstärkte Prävention

Ø      Kontrollzeitraum quartalsweise.

 

7.3.                  Reduzierung der Unterbringungszeiten in Obdachlosenunterkünften - Senkung der passiven Leistung der KdU

 

Die Vermeidung einer Obdachlosenunterbringung bzw. insbesondere die Verminderung der Verweildauer dieser Form der kostenintensiven Unterbringung dient neben der Senkung der Fallkosten auch der Verbesserung der Integrationschancen.

 

Ø      Unterbringung in Obdachlosenunterkünften durch rechtzeitige Bereitstellung von Wohnung des geschützten Marktsegmentes für Familien zu vermeiden.

Ø      Unterbringungsdauer in Obdachloseneinrichtungen auf ein für die Betreuung und Integration erforderliches Mindestmaß, im Durchschnitt jedoch auf maximal 6 Monate zu beschränken.

 

Ø      Diesem Ziel soll eine enge Zusammenarbeit und regelmäßige Kontaktierung mit den Bereuungsstellen in den Obdachloseneinrichtungen sowie der zuständigen Fachstelle des Sozialamtes gerecht werden. Die regelmäßige Anforderung und Auswertung von Verlaufsberichten soll einer reellen Einschätzung der erforderlichen Verweildauer in den Einrichtungen dienen.

 

Das Ziel soll für alle wohnfähigen Erwerbsfähigen erreicht werden. Liegt die Fähigkeit nicht vor bzw. bestehen Zweifel, auch an der Erwerbsfähigkeit,  ist der ÄD frühzeitig einzuschalten.

 

Durch folgende Maßnahmen sollen die Zielstellungen erreicht werden:

 

Ø      Präzisierung und Festlegung verbesserter Verfahrensweisen auf Grund der Analyse der Verlaufsberichte zur Unterbringung von Obdachlosen im Ergebnis von spezifischen Gesprächen mit der Fachstelle des Sozialamtes.

Ø      Anforderung von Kurzeinschätzungen zur Vermittelbarkeit der obdachlosen der Kunden in eine eigene Wohnung bei Erteilung einer jeden Kostenübernahme für eine Unterbringung.

Ø      Einschaltung des Ärztlichen Dienstes bei Verneinung der Wohnfähigkeit mit dem Ziel der Begutachtung und Prüfung der Zugehörigkeit des Kunden zum Rechtskreis des SBG II oder des SGB XII.

Ø      Kontrolle der regelmäßigen Bemühungen von wohnfähigen Kunden  um eigenen Wohnraum.

 

Erwartete Wirkung:

 

Ø      Versorgung aller wohnfähigen Kunden mit eigenem Wohnraum

Ø      Nachhaltige Verringerung der Verweildauer in Obdachloseneinrichtungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                           

 

 

 

 

 
 

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