Drucksache - DS/1176/VI  

 
 
Betreff: Fußgänger-, Radfahrer- und Behindertenfreundlichkeit bei Supermärkten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.02.2009 
27. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.04.2009 
29. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B'90/Die Grünen PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wurde ersucht, gegenüber Bauträgern von Supermärkten dahingehend zu wirken, dass

 

-          die Wegebeziehungen zwischen den öffentlichen Gehwegen und den Eingangsbereichen der Supermärkte entsprechend den Bedürfnissen der Fußgänger, Rollstuhlfahrer sowie Personen mit Rollator gestaltet werden sowie

-          in unmittelbarer Nähe der Abstellflächen von Einkaufswagen jeweils mindestens 5 Fahrradständer in Bügelbauweise errichtet werden.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Begründung zum Beschluss vermittelt den Eindruck, dass die Wegebeziehungen von und zu Supermärkten in Lichtenberg grundsätzlich „…durch zu schmale PKW- Zu- und Abfahrten, verwinkelte Wegeführungen, Begrenzungen mit hohen Bordsteinkanten, schmale Pfade, zusätzliche Barrieren u. ä. … sowie ungeeignete Fahrradständer“ gekennzeichnet wären. Das ist in der Realität zwar in einigen Fällen, aber nicht immer so.

 

Zur  Einschätzung der beanstandeten Verhältnisse fanden dazu durch das BWA in der 11. und 12. KW an 28 Standorten in allen Ortsteilen des Bezirks Besichtigungen zu den betreffenden Schwerpunkten statt.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass

 

  1. in keinem Fall zu schmale PKW Zu– und Abfahrten existieren,

1.2.z.B. im Fall des Kaiser’s Marktes Frankfurter Allee 144 verwinkelte Wege für Fußgänger und z.B. im Falle des Kaiser’s Marktes Ribnitzer Str. 26 hohe Bordsteinkanten vom Parkplatz zum Gehweg vorhanden sind und

1.3.bei fast allen Supermärkten zumindest einige Fahrradstellplätze in unmittelbarer Nähe der Eingänge oder der Wagenstellplätze liegen;

1.4.wirklich unzumutbare Verhältnisse für die Fußgänger, Fahrradfahrer oder Rollstuhlfahrer nicht vorgefunden wurden.

Die Notwendigkeit einer behördlichen Einflussnahme an den stichprobenhaft aufgesuchten vorhandenen Standorten ergibt sich demnach nicht.

 

 

Die Verkaufsflächen der Mehrzahl derzeit errichteter Supermärkte überschreiten die Grenze von 800 m² nicht. Daher erfolgt das bauaufsichtliche Genehmigungsverfahren auf der Grundlage der §§ 63 oder 64 BauO Bln.

Im Falle des § 63 (im Geltungsbereich eines qualifizierten B-Planes) kommt es bei Übereinstimmung mit den Festlegungen des B-Planes nur zu einem Anzeigeverfahren des Vorhabens; anderenfalls werden im Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gem. § 64 nur die §§ 4 - 6 der Bau O Bln geprüft.

Die Regelungen des § 50 „Stellplätze, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder“ gehören also in diesem Verfahren nicht dazu. Sie sind nur in den Fällen des § 65 im Prüfumfang enthalten.

 

Die Einhaltung öffentlich–rechtlicher materieller Anforderungen kann daher in der Mehrzahl der Vorhaben gegenwärtig nicht präventiv, sondern nur im Nachgang auf repressivem Wege durchgesetzt werden. Das von der BVV gewünschte Einwirken auf die Bauherren von Verbrauchermärkten findet also seine rechtlichen Grenzen sowohl in den materiellen als auch den Verfahrensregelungen in der BauO Bln.

 

Unabhängig von den hier aufgezeigten rechtlichen Grenzen übt das Bezirksamt aber seinen Einfluss auf die Bauherren in angemessener Weise aus, um dem berechtigten Anliegen der BVV zukünftig noch umfassender zu entsprechen.

 

 

 

Berlin, den           04.2009

 

 

 

                                                                      

Emmrich                                                        Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen,

                                                                       Umwelt und Verkehr

 

 

                                                                           

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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