Drucksache - DS/1168/VI  

 
 
Betreff: Negative Auswirkungen der Wohngeldnovelle für bisherige Leistungsbezieher/innen entsprechend SGB II bzw. XII mindern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Soziales/MieterinteressenBezirksamt
  BzStRin SchulSportSoz,
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.01.2009 
26. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.04.2009 
29. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.11.2009 
35. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. Beschlussempfehlung Soz/Miet PDF-Dokument
Schreiben BA v. 03.03.2009 (Zwb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument
Anlage  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wurde ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen,

 

-          dass der Berechtigtenkreis für den Berlin-Pass um die Personen erweitert wird, die jetzt infolge der Wohngeldnovelle aus dem Leistungsbezug nach SGB II bzw. SGB XII herausfallen;

-          dass der Senat gegenüber der Bundesregierung initiativ wird, denselben Personen­kreis auch weiterhin von der GEZ zu befreien.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Zur DS 1168/VI wurde der BVV am 26.02.2009 und am 23.04.2009 jeweils ein Zwischen­bericht zur Kenntnis gegeben, in dem u.a. die Antwort der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wiedergegeben wurde.

Auf Bitte der BVV hat sich das Bezirksamt bezüglich des zweiten Anliegens der Drucksache – eine entsprechende Initiative gegenüber der Bundesregierung – mit einem Schreiben im Mai 2009 erneut an die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales gewandt. Daraufhin wurde dem Bezirksamt von der Senatsverwaltung mitgeteilt, dass für dieses Anliegen die Senatskanzlei zuständig sei. Deshalb hat das Bezirksamt im August 2009 das Anliegen dort nochmals dargelegt und um Umsetzung gebeten.

Das Antwortschreiben der Senatskanzlei auf eine Ausweitung des Berechtigtenkreises für eine GEZ-Befreiung auf Bezieher von Wohngeld ist in der Anlage beigefügt.

 

 

 

 

                                                                                         

Emmrich                                                                           Beurich

Bezirksbürgermeisterin                                                    Bezirksstadträtin für

                                                                                          Schule, Sport, Soziales

 
 

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