Drucksache - DS/1167/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-30b
Bebauungsplan XVII-30c
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Vorberatung
26.02.2009 
27. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

 

Verfahrensstand: Einstellung der Bebauungsplanverfahren

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Verfahren zur Aufstellung der Bebauungsplanverfahren

Bebauungsplan XVII-30b für die Grundstücke Bornitzstraße 102, Siegfriedstraße 183-191 und Gotlindestraße 40/42 im Bezirk Lichtenberg

 

Bebauungsplan XVII-30c

für das Grundstück Bornitzstraße 92 und die westlich angrenzende Fläche Gemarkung 110530, Flur 912, Flurstück 94 sowie das Grundstück Gotlindestraße 44 im Bezirk Lichtenberg

einzustellen und den Bezirksamtsbeschluss vom 18.05.1999 zur Aufstellung der Bebauungspläne aufzuheben.

 

     Anlage 1:    räumliche Geltungsbereiche

 

 

b)   mit der Durchführung des Beschlusses das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

 

Begründung:

Das Bezirksamt beschloss in seiner Sitzung am 02.11.1993 die Aufstellung des Bebauungsplanes XVII-30.

Als Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVII-30 in die Bebauungspläne XVII-30a, XVII-30b und XVII-30c geteilt.

Der Bebauungsplan XVII-30 a wurde im Jahre 2000 festgesetzt.

 

Die Bebauungspläne XVII-30 b und XVII-30c beinhalteten folgende Ziele:

 

Bebauungsplan XVII-30b

Sicherung eines MI-Gebietes an der Siegfriedstraße und Sicherung der Kleingartenanlage „Müllers Ruh“ sowie die dazugehörigen Straßenverkehrsflächen der Bornitzstraße, Siegfriedstraße und Gotlindestraße

 

 

 

 

 

 

 

 

Bebauungsplan XVII-30c

Sicherung von Gemeinbedarfseinrichtungen auf landeseigenen Flächen sowie die dazugehörigen Straßenverkehrsflächen der Gotlindestraße

 

Seit der Aufstellung der in Rede stehenden Bebauungsplanverfahren haben sich die Rahmenbedingungen wesentlich verändert.

Auch die aktuellen Erkenntnisse der Stadtentwicklungsplanung für den Gemeinbedarf sowie die geänderten Planungsabsichten der Grundstückseigentümer in diesen Bereichen sprechen dafür, dass mit der Umsetzung der Planungsziele, in absehbarer Zeit, nicht zu rechnen ist.

 

Ein Planerfordernis für die Bebauungspläne XVII-30 b und XVI-30 c besteht nicht mehr.

 

 

 

 

 

Berlin, den                        20.01.2009

 

 

 

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

                                                                           


                                                                                                                                           Anlage 1

 

Räumliche Geltungsbereiche

der Bebauungspläne

 

 

Bebauungsplan XVII-30b

für die Grundstücke Bornitzstraße 102, Siegfriedstraße 183-191 und Gotlindestraße 40/42 im Bezirk Lichtenberg

 

Bebauungsplan XVII-30c

für das Grundstück Bornitzstraße 92 und die westlich angrenzende Fläche Gemarkung 110530, Flur 912, Flurstück 94 sowie das Grundstück Gotlindestraße 44

im Bezirk Lichtenberg

 

 

 

 

Ziele der Bebauungspläne

Bebauungsplan XVII-30b

Sicherung eines MI-Gebietes, der Kleingartenanlage „Müllers Ruh“ sowie der Straßenverkehrsflächen

 

Bebauungsplan XVII-30c

Sicherung von Gemeinbedarfseinrichtungen und Straßenverkehrsflächen

 
 

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