Drucksache - DS/1167/VI
Verfahrensstand: Einstellung der
Bebauungsplanverfahren Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen: a) das Verfahren zur Aufstellung der
Bebauungsplanverfahren Bebauungsplan XVII-30b für die Grundstücke Bornitzstraße 102,
Siegfriedstraße 183-191 und Gotlindestraße 40/42 im Bezirk Lichtenberg Bebauungsplan XVII-30c für das Grundstück Bornitzstraße 92 und die westlich
angrenzende Fläche Gemarkung 110530, Flur 912, Flurstück 94 sowie das
Grundstück Gotlindestraße 44 im Bezirk Lichtenberg einzustellen und den Bezirksamtsbeschluss
vom 18.05.1999 zur Aufstellung der Bebauungspläne aufzuheben. Anlage 1: räumliche
Geltungsbereiche b)
mit
der Durchführung des Beschlusses das Amt für Planen und Vermessen zu
beauftragen. Begründung:
Das Bezirksamt beschloss in seiner Sitzung am 02.11.1993 die
Aufstellung des Bebauungsplanes XVII-30. Als
Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes XVII-30 in die Bebauungspläne XVII-30a, XVII-30b und XVII-30c
geteilt. Der Bebauungsplan XVII-30 a wurde im Jahre 2000 festgesetzt. Die Bebauungspläne XVII-30 b und
XVII-30c beinhalteten folgende Ziele: Bebauungsplan XVII-30b Sicherung
eines MI-Gebietes an der Siegfriedstraße und Sicherung der Kleingartenanlage
„Müllers Ruh“ sowie die dazugehörigen Straßenverkehrsflächen der
Bornitzstraße, Siegfriedstraße und Gotlindestraße Bebauungsplan XVII-30c Sicherung von Gemeinbedarfseinrichtungen auf landeseigenen
Flächen sowie die dazugehörigen Straßenverkehrsflächen der Gotlindestraße Seit der Aufstellung der in Rede stehenden
Bebauungsplanverfahren haben sich die Rahmenbedingungen wesentlich verändert. Auch die aktuellen Erkenntnisse der Stadtentwicklungsplanung
für den Gemeinbedarf sowie die geänderten Planungsabsichten der
Grundstückseigentümer in diesen Bereichen sprechen dafür, dass mit der
Umsetzung der Planungsziele, in absehbarer Zeit, nicht zu rechnen ist. Ein Planerfordernis für die Bebauungspläne XVII-30 b und
XVI-30 c besteht nicht mehr. Berlin, den 20.01.2009
Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr Anlage 1 Räumliche Geltungsbereicheder Bebauungspläne Bebauungsplan
XVII-30b für die
Grundstücke Bornitzstraße 102, Siegfriedstraße 183-191 und Gotlindestraße 40/42
im Bezirk Lichtenberg Bebauungsplan XVII-30c für das Grundstück Bornitzstraße 92 und die westlich
angrenzende Fläche Gemarkung 110530, Flur 912, Flurstück 94 sowie das
Grundstück Gotlindestraße 44 im Bezirk Lichtenberg Ziele
der Bebauungspläne
Bebauungsplan XVII-30b Sicherung
eines MI-Gebietes, der Kleingartenanlage „Müllers Ruh“ sowie der
Straßenverkehrsflächen Bebauungsplan XVII-30c Sicherung von Gemeinbedarfseinrichtungen und
Straßenverkehrsflächen |
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