Drucksache - DS/1127/VI
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die DS/1127/VI – Antrag zur
Beschlussfassung der Bezirksverordneten der FDP - abzulehnen. Begründung: Das Bezirksamt hat in seiner Stellungnahme darauf verwiesen,
dass es von Seiten des Eigentümers eher ein deutliches Interesse am Bau von
Einfamilienhäusern gibt, für die es aber keine Notwendigkeit eines
Bebauungsplanes gibt. Nutzungsabsichten in Richtung eines Discounters sind
zurzeit überhaupt nicht zu erkennen und wären auch mit den Möglichkeiten des
Zentren- und Einzelhandelskonzeptes gut zu beherrschen. Des weiteren sieht das Bezirksamt den im Antrag
hergestellten Bezug zur Rummelsburger Bucht nicht und verweist darauf, dass es
im Land Berlin bestimmte rechtliche Möglichkeiten anderer Bundesländer nicht
gibt. Text des Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird ersucht für die Rheinpfalzallee ein
Bebauungsplan mit der Festlegung zum Allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 der
BauNVO zu erstellen. Bei dem Bebauungsplanentwurf ist darauf zu achten, dass
durch die Festlegung von Baugrenzen ein Discounter nicht genehmigungsfähig ist. In dem Bebauungsplan ist eine Gestaltungssatzung mit
folgenden Kriterien einzuarbeiten: ·
Farb,-
und Materialwahl ·
Fenster ·
Dachformen ·
Firsthöhe ·
Einfriedungen Abstimmungsergebnis: 8
/ 1 / 4 |
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