Drucksache - DS/1127/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Rheinpfalzallee 83
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO FDPStadtentwicklung/Bauen und Verkehr
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.12.2008 
25. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr Entscheidung
13.01.2009 
30. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.02.2009 
27. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BVO FDP PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Stadt/Bau/Verkehr PDF-Dokument

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die DS/1127/VI – Antrag zur Beschlussfassung der Bezirksverordneten der FDP - abzulehnen

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die DS/1127/VI – Antrag zur Beschlussfassung der Bezirksverordneten der FDP - abzulehnen.

 

Begründung:

Das Bezirksamt hat in seiner Stellungnahme darauf verwiesen, dass es von Seiten des Eigentümers eher ein deutliches Interesse am Bau von Einfamilienhäusern gibt, für die es aber keine Notwendigkeit eines Bebauungsplanes gibt. Nutzungsabsichten in Richtung eines Discounters sind zurzeit überhaupt nicht zu erkennen und wären auch mit den Möglichkeiten des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes gut zu beherrschen.

Des weiteren sieht das Bezirksamt den im Antrag hergestellten Bezug zur Rummelsburger Bucht nicht und verweist darauf, dass es im Land Berlin bestimmte rechtliche Möglichkeiten anderer Bundesländer nicht gibt.

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht für die Rheinpfalzallee ein Bebauungsplan mit der Festlegung zum Allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 der BauNVO zu erstellen.

Bei dem Bebauungsplanentwurf ist darauf zu achten, dass durch die Festlegung von Baugrenzen ein Discounter nicht genehmigungsfähig ist.

In dem Bebauungsplan ist eine Gestaltungssatzung mit folgenden Kriterien einzuarbeiten:

·         Farb,- und Materialwahl

·         Fenster

·         Dachformen

·         Firsthöhe

·         Einfriedungen

 

Abstimmungsergebnis:                    8 / 1 / 4

 

 
 

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