Drucksache - DS/1119/VI  

 
 
Betreff: Erarbeitung eines transparenten Verfahrens zur Vergabe von Sportflächen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStRin SchulSportSoz,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.12.2008 
25. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Sport Entscheidung
07.01.2009 
23. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Sport vertagt   
04.02.2009 
24. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Sport erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.03.2009 
28. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.05.2009 
30. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
25.06.2009 
31. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Sport PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument
Anlage  

Der Ausschuss für Sport empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der DS/1119/VI in folgender geänderter Fassung:

Das Bezirksamt wird ersucht in einer Vorlage zur Kenntnisnahme im Mai darzustellen, wie das Vergabeverfahren von Sporthallen und Sportflächen erfolgt.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Die Drucksache wurde im Ausschuss Sport am 04.02.2009 ausführlich behandelt.

In § 14 des Gesetzes über die Förderung des Sports im Lande Berlin (SportFG) vom 06. Januar 1989 (GVBl. S. 122), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 10. Mai 2007 (GVBl. S. 195) sind die Vergabe- und Nutzungsgrundsätze öffentlicher Sportanlagen geregelt. Nach § 14 Abs. 5 SportFG sind die Einzelheiten der Nutzung in dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften verankert. Bei diesen Verwaltungsvorschriften handelt es sich um die Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen, Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) vom 28. April 1998 in der Fassung vom 15. März 2006.

Mit Ausnahme des Sportforums und der Bäder erfolgt die Vergabe aller bezirkseigenen Sporthallen und Sportplätze (gedeckte und ungedeckte Sportanlagen), die sich im Fachver­mögen Sport oder Schule befinden, sowie die Vergabe der an Oberstufenzentren befindlichen Sportanlagen durch das Bezirksamt Lichtenberg und hier durch das Amt für Schule und Sport, Fachbereich Sport. Das alle Sportanlagen umfassende Vergabeverfahren wird, abweichend von der SPAN, in Lichtenberg turnusmäßig einmal jährlich durchgeführt. Der Vergabezeitraum ist identisch mit dem Schuljahreszeitraum.

Ende Januar erhalten die Sportvereine und alle anderen bisherigen Nutzer von Sport­anlagen, in diesem Jahr auch erstmalig alle Kitas, ein Informationsschreiben zur Abgabe der alljährlichen „Anträge auf Überlassung der Sportanlage“ (s. Anlage). Für die Eruierung des Schulsportbedarfs ergeht Ende Februar ein diesbezügliches Rundschreiben an die Schulen.

Für jede Sportanlage, gedeckt oder ungedeckt, ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Bis Mitte April, in diesem Jahr bis zum 16.04.2009, sollten die Anträge für die Sporthallen eingereicht werden. Für die Sportplätze gilt ein späterer Abgabetermin, da mit den Nutzungsanträgen die Trainingspläne der Sportvereine und Meldebögen des Berliner Fußballverbands eingereicht werden müssen. Die Anträge für die Sportplätze sind bis ca. Ende Mai, in diesem Jahr bis zum 26.05.2009, abzugeben.

Danach erfolgen die Sichtung der Anträge und die Erarbeitung der Belegungspläne. Schulsportanlagen und Sportanlagen an Oberstufenzentren werden, aufgrund der erforderlichen Absicherung des Schulsports, in der Regel wochentags erst ab 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr vergeben. An den Wochenenden und den Feiertagen erfolgt die Vergabe ganztägig von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Alle anderen Sportanlagen werden ohne jede Einschränkung ganztägig zur Verfügung gestellt. Bei der Vergabe werden sportartbezogene Ausstattungen und Größe der Sportanlage sowie das Alter und die Anzahl der Teilnehmer sowie die Sportart berücksichtigt.

Treten im Vergabeverfahren in Einzelfällen Kollisionen bzw. Interessenskonflikte auf, erfolgen gemeinsame Gespräche mit den Vereinen und/oder der Schule unter Hinzuziehung des Bezirkssportbundes. Der Bezirkssportbund erhält alle Belegungspläne zur Einsichtnahme und Mitsprache. Ist die Sportstättenvergabe zwischen dem Bezirksamt Lichtenberg und Bezirkssportbund abgestimmt, werden die Einzelanträge genehmigt und ca. 14 Tage vor Beginn der Sommerferien den Antragstellern übersandt. Besteht für einige Sportvereine des Freizeit- und Breitensports ein Bedarf im Sportforum, werden kooperative Gespräche mit der Verwaltung des Sportforums geführt.

Die Vergabe für Einzelveranstaltungen erfolgt auf Grundlage von Einzelanträgen zu jedem Zeitpunkt.

Mit der SPAN gilt für die Berliner Verwaltung ein einheitlicher Handlungsmaßstab, der jedoch Ermessenspielräume und bezirkliche Besonderheiten zulässt. Grundsätze zur Sport­stättenvergabe sind, wie nachfolgend dargestellt, in Nr. 5 wie folgt geregelt:

„ … 5 – Vergabegrundsätze

(1)          Für die Überlassung von Sportanlagen für die in § 14 Abs. 2 Satz 1 des Sport­förderungsgesetzes geregelte unentgeltliche Nutzung schließen die Vergabestellen der Sportanlagen mit den Nutzern Vereinbarungen.

(2)          Alle Sportanlagen, die von den Bezirken verwaltet werden, sind von einer zentralen Stelle zu vergeben, die bei der für den Sport zuständigen Abteilung eingerichtet werden sollte.

(3)          Für die Vergabe der übrigen Sportanlagen sind die Behörden zuständig, die sie verwalten oder sich die Vergabe vorbehalten haben.

(4)          Bei der Vergabe von Sportanlagen ist eine möglichst vollständige Auslastung anzu­streben.

(5)          Die Nutzung nach Absatz 1 kann in geeigneten Fällen durch die Übertragung der Schlüsselverantwortung an den Nutzer sichergestellt werden. Die Rechte und Pflichten bei der Übertragung der Schlüsselverantwortung sind durch den Abschluss von Verträgen zu regeln, die entsprechend den als Anlagen 2 und 3 beigefügten Musterverträgen gestaltet werden sollen.

(6)          Die Sportanlagen sollen es den Sportorganisationen, den Schulen und Hochschulen des Landes Berlin und weiteren mit der Durchführung von sportlichen Maßnahmen beauftragten Behörden des Landes Berlin ermöglichen, ihren sportlichen Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb durchzuführen.

(7)          Darüber hinaus stehen die Sportanlagen für die freie sportliche Betätigung zur Verfügung.

(8)          Die Sportanlagen sind grundsätzlich unter Berücksichtigung der sportartspezifischen Bedürfnisse zu vergeben.

(9)          Bei den laufenden Vergaben der Sportanlagen sind die Belange der in Nummer 5 Abs. 6 genannten Nutzer (Sportorganisationen, Schulen und Hochschulen des Landes Berlin) gegenüber anderen Gruppen und Einzelpersonen vorrangig zu berücksichti­gen.

Darüber hinaus soll beachtet werden, dass

a)        der notwendige Lehr-, Übungs- und Wettkampfbetrieb bisheriger Nutzer durch die zusätzliche Berücksichtigung neuer Nutzer nicht unangemessen beeinträchtigt wird,

b)        Kinder- und Jugendabteilungen zu für sie vertretbaren Tageszeiten Vorrang erhalten,

c)        die Belange des Behindertensports in besonderer Weise Beachtung finden,

d)        eine angemessene Auslastung der überlassenen Sportanlagen gewährleistet erscheint,

e)        die Nutzungszeiten an Wochenenden vorrangig für den Wettkampfbetrieb bereitgestellt werden.

(10)      Die Sportanlagen auf Schulstandorten sollen im Hinblick auf die Mehrfachnutzung durch Schulen, Sportorganisationen und andere Nutzer grundsätzlich montags bis freitags ab 16 Uhr sonnabends ab 13 Uhr (Anm.: in Lichtenberg ist das nicht relevant) sonn- und feiertags sowie innerhalb der gesetzlichen Ferien ganztägig in die laufende Vergabe durch die Vergabestellen mit einbezogen werden und sind dabei in erster Linie den Sportorganisationen zur Verfügung zu stellen. Abweichend von diesem Grundsatz können die Schulen in diesen Zeiträumen Nutzungszeiten für

a)        nach den geltenden Stundentafeln zu erteilenden Unterricht,

b)        Grund-, Profil- und Leistungskurse der gymnasialen Oberstufe,

c)        Unterricht, der zur Vorbereitung auf Veranstaltungen des Schulsport-Wettkampf­programms notwendig ist,

d)        Schulsportfeste

vorrangig in Anspruch nehmen, wenn sie der Vergabestelle unter Beteiligung der Schulaufsicht nachweisen, dass diese Maßnahmen nicht außerhalb der oben genannten Zeiträume durchgeführt werden können. Nutzungszeiten für weitere schul­sportliche Aktivitäten können nach Maßgabe freier Kapazitäten von der Vergabestelle bereitgestellt werden, wenn dadurch der Sportbetrieb der Sportorganisationen nicht beeinträchtigt wird.

(11)      Die übrigen Sportanlagen sind, soweit sie nicht nach Nummer 9 vorrangig vergeben sind, grundsätzlich montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr, sonnabends von 8 bis 13 Uhr (Anm.: in Lichtenberg ist das nicht relevant) vorrangig den Schulen und Hochschulen für den Unterricht bzw. den ausbildungsbezogenen Lehrbetrieb zu überlassen.

(12)      Die Nutzungszeiten der Schulen werden unter Berücksichtigung der Absätze 10 und 11 grundsätzlich vor Aufstellung des Nutzungsplans für den jeweiligen Vergabe­zeitraum (Nummer 6 Abs. 2) festgelegt. …“

 

 

 

 

 

Emmrich                                                                           Beurich

Bezirksbürgermeisterin                                                    Bezirksstadträtin für

                                                                                          Schule, Sport, Soziales

 

 
 

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