Drucksache - DS/0994/VI
Das Bezirksamt wurde
ersucht, halbjährlich einen Plan für die Nutzung der Ausstellungsfläche im
Rathaus der Bezirksverordnetenversammlung vorzulegen, in dem
·
der
Bezug zu Beschlüssen der BVV als Kriterien
dargelegt werden. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Die
Ausstellungen im Rathaus werden vom Büro der BzStR´in für Kultur und
Bürgerdienste koordiniert. Die Ausstellungsarbeit wird mit dem Bereich
Wirtschaft und Immobilien abgestimmt, der die Ausstellungsfläche bereitstellt. Für all
diese Aufgaben stehen keine personellen oder finanziellen Ressourcen bereit, so
dass keine Jahresplanung betrieben werden kann. Ausstellungen im Rathaus
entstehen meist durch aktuelle Angebote, Anregungen und Anfragen aus den
Organisationseinheiten des Bezirksamtes, durch Vereine und Institutionen des
Bezirks oder infolge andere externer Ausstellungsangebote. Für Ausstellungen
können sich außerdem Organisationen, Initiativen, private Personen
(professionelle und Hobby-Künstler) bewerben. Ein erster Aufruf für die
Beteiligung an den Rathausausstellungen ist von der Pressestelle des
Bezirksamtens Lichtenberg im September 2008, ein erneuter im Oktober 2008
verbreitet worden. Themen und Zeitpunkt von Ausstellungen richten sich sowohl
nach den vorgeschlagenen Inhalten der Bewerber als auch nach thematischen
Anforderungen des Bezirksamtes. Grundsätzlich können im Rathaus nur
Ausstellungen gezeigt werden, die keine zusätzlichen Kosten verursachen. Daher
entstehen dem Bezirksamt durch die Ausstellungen außer internen
Verrechnungskosten keine gesonderten Kosten. Die Dauer
von Ausstellungen soll vier Wochen nicht überschreiten. Der Zeitpunkt bemisst
sich u. a. nach aktuellen Anlässen, die mit vorgeschlagenen Themen verbunden
sind und Ereignisse wie Gedenk- oder Aktionstage zum Gegenstand haben. Mit den
Ausstellungen wird zugleich die Durchführung von Veranstaltungen zum
dargestellten Thema angestrebt, um deren Öffentlichkeitswirksamkeit zu verstärken. Die Flächen
werden den Ausstellungsgebern entgeltfrei überlassen. Externe Ausstellungen
werden nicht durch Mitarbeiter des Bezirksamtes betreut. Zur
organisatorisch-technischen Unterstützung steht der Hausmeister des Rathauses
zur Verfügung. Für die
Ausstellungen stehen folgende Flächen bereit: Ratssaal mit 2 x 4 Metern
Hängefläche, Flur auf der Bürgermeisterinnenetage mit 4 x 2 Metern Hängefläche,
Beratungsräume 223 und 224 mit ca. mit 10 laufenden Metern an Aufstellwänden
(keine Hängelaufleisten installiert). Direkt zugänglich ist der Bereich der 1.
Etage vor dem Bürgermeisterinnenbüro. Für diese Fläche besteht eine
Ausnahmegenehmigung der Denkmalschutzbehörde, da alle Flächen auf den Fluren
des Rathauses unter Denkmalschutz stehen. Jederzeit begehbar während der
Öffnungszeiten des Rathauses ist der Bereich des Flures in der 1. Etage.
Ratssaal und die Beratungsräume 223/224 sind zeitlich begrenzt durch die
Raumvergabe begehbar. Damit stehen für Ausstellungen mit uneingeschränkter
Zugänglichkeit während der Öffnungszeiten des Rathauses lediglich acht laufende
Meter Hängefläche bzw. ca. 16 Quadratmeter zur Verfügung. Die Flächen
werden an Aussteller mit vertraglichen Optionen überlassen (Vertrag zu
Überlassung von Flächen), die den Aussteller u. a. binden, für den Aufbau/
Abbau, für die Rahmung, für die Versicherung der Ausstellungsobjekte, für
Schäden an der Immobilie durch Nutzer oder Besucher, für den Brandschutz und
für den vorbeugenden Schutz von Besuchern selber aufzukommen bzw. Sorge zu
tragen. Für Werbung und
Öffentlichkeitsarbeit ist der Aussteller in eigener Verantwortung zuständig. Die Auswahl
der Themen erfolgt entsprechend der Interessen- und Anforderungsbewertung unter
der grundsätzlichen Berücksichtigung des Leitbildes Lichtenberg, zu dem auch
das Leitmotiv „Kinder- und familienfreundlicher Bezirk“ zählt. Beschlüsse
der BVV finden in dem Umfange Berücksichtigung, wie sie das Leitbild des
Bezirks, aber auch die personellen und finanziellen Bedingungen für die
Rathausausstellungen berücksichtigen und deren eng gesetzten Rahmen nicht
überschreiten. Rechtliche
Grundlage für die Nutzung der Ausstellungsflächen ist die AllARaum. Der vorläufige Plan der
Ausstellungen von Januar bis Juni 2009 ist der Anlage 1 zu entnehmen. Berlin, den
Christina Emmrich Katrin
Framke Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
für Kultur und Bürgerdienste Anlage 1
zu DS/ 0994/ VI Vorläufiger
Ausstellungsplan der Ausstellungen im Rathaus Lichtenberg 2009
2.
Weiterleitung an Büro BzBmin am: 3.
Weiterleitung an Büro der BVV am: 4. Wv: 5. ZdA BVV BzStRin KultBüD EU |
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