Drucksache - DS/0923/VI  

 
 
Betreff: Zusätzliche Mittel für benachteiligte Kinder und Jugendliche
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksamt
  BzStR FamJugGes,
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.06.2008 
20. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung Entscheidung
03.09.2008 
25. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung vertagt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.10.2008 
23. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.02.2009 
27. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung JHA PDF-Dokument
Dringl. Beschlussempfehlung Haush/Pers/Verw PDF-Dokument
Schreiben BA v. 06.01.2009 (Zwb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Der Ausschuss für Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 0923/VI – Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses – in folgender geänderter Fassung:

Das Bezirksamt wird ersucht durch Aquirieren von EU-Mitteln neue und vor allem sehr niedrigschwellige Angebote für benachteiligte Kinder und Jugendliche zu gewährleisten.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Zur Beantwortung der Drucksache wurden der Europabeauftragte des Bezirksamtes Lichtenberg und die zuständige Mitarbeiterin für Europaangelegenheiten und EU-Strukturfonds der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin einbezogen.

Der Europabeauftragte des Bezirksamtes Lichtenberg gibt folgende Informationen:

 

EU-Mittel müssen durch freie Träger mit einem fertigen Konzept beantragt werden. Erst wenn klar ist was gefördert werden soll, kann die entsprechende Finanzierungsquelle ausgewählt werden. Er stellt folgende Beispiele zur Verfügung:

 

Ø      Das Deutsch-Polnische Jugendwerk fördert Jugendbegegnungen mit Polen. Informationen unter: http://www.dpjw.de/

Ø      Das Programm "Jugend in Aktion" fördert Jugendbegegnungen, Initiativen und Projekte der partizipativen Demokratie und den Europäischen Freiwilligendienst. Informationen unter: http://www.webforum-jugend.de/

Ø      Im Programm "Comenius" werden Mobilität, Austausch und Kennenlernen im Rahmen von Schulpartnerschaften gefördert.

Informationen unter: http://www.kmk-pad.org

Ø      „Europa für Bürgerinnen und Bürger" fördert die europäische Begegnung und den Austausch im Rahmen bestehender Städtepartnerschaften.

Ø      Das EU-Programm Daphne III fördert Projekte zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und Frauen. (Die nächste Antragsmöglichkeit in 2009 steht hier noch nicht fest.)

 

2

Für die Zielgruppen arbeitslose Jugendliche (z. B. Freiwilliges Ökologisches Jahr), Jugendliche mit Migrationshintergrund (z. B. Sprachförderung) oder Schulabbrecher könnte wieder ein anderes Programm in Frage kommen.

Für freie Träger im Bezirk ist auch das Programm "Lokales Soziales Kapital (LSK)" und ab dem Jahr 2009 die neu gegründete Bürgerstiftung Lichtenberg sowie künftig eventuell das Programm "Lokales Kapital für Soziale Zwecke (LOS)" interessant.

 

Weitere Informationen sind auf der Webseite des EU-Beauftragten sowie auf der Internetseite www.jugendhilfeportal.de zu finden.

 

Die zuständige Mitarbeiterin für Europaangelegenheiten und EU-Strukturfonds der
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin beantworte die Anfrage wie folgt:

„Unser Haus fördert benachteiligte Jugendliche aus dem ESF; dafür stehen in der neuen Förderperiode 2007 - 2013 insgesamt ca. 23,6 Mio. Euro zur Verfügung. Diese Mittel sind bereits komplett für entsprechende Maßnahmen verplant, die diverse Projektträger im Auftrag unseres Hauses durchführen. In den Genuss dieser Maßnahmen werden auch Jugendliche aus Lichtenberg kommen - ohne dass dieser Anteil zum jetzigen Zeitpunkt genau beziffert werden kann (dies könnte erst nach Abschluss der Förderperiode durch Auswertung des Teilnehmerregistratursystems erfolgen).“

 

Der Regionalen Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII werden die hier dargestellten Informationen der Beauftragten zur Verfügung gestellt. In der Regionalen Arbeits-gemeinschaft kann dafür geworben werden, dass ein freier Träger ein der Bedarfslage entsprechendes Konzept erstellt und sich um Finanzierung bemüht. Die Entscheidung das zu tun, liegt allein im Ermessen des freien Trägers.

Das Jugendamt kann keine Kofianzierung zur Verfügung stellen, die über bestehende Leistungsverträge hinausgeht. Es kann zum jetzigen Zeitpunkt auch noch keine Signale seitens des Jugendamtes geben, ob diese Möglichkeit für die Jahre 2010 und 2011 besteht.

Das Jugendamt stellt alle vorliegenden Rechercheergebnisse des EU-Beauftragten bezogen auf Sondermitteln regelmäßig den Stadtteilkoordinatorinnen zur Weiterleitung an die Mitglieder der Regionalen Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII zur Verfügung.

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

                                   

Emmrich                                                               Räßler-Wolff

Bezirksbürgermeisterin                                        Bezirksstadtrat

 

 

 

 
 

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