Drucksache - DS/0843/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung
Lichtenberg hat auf seiner Sitzung am 24.04.2008 beschlossen: Das
Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen,
dass die massiven Verunsicherungen der Eltern im Zuge der Reform des
Öffentlichen Gesundheitsdienstes bei der therapeutischen Versorgung von
behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern an Schulen beendet werden und
dass die therapeutische Versorgung weiterhin durch den Öffentlichen
Gesundheitsdienst erfolgt. So kann die Versorgung der Kinder in bisherigem
Umfang und bisheriger Qualität am besten gewährleistet werden. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt Lichtenberg hat sich am 13.05.2008 in einem
Brief an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, an
Frau Senatorin Lompscher, mit folgendem Inhalt gewandt: „Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat Kenntnis
über massive Verunsicherung von Eltern, dass im Zuge der Reform des
Öffentlichen Gesundheitsdienstes die therapeutische Versorgung von behinderten
und von Behinderung bedrohten Kindern an Schulen im Sinne der Gewährleistung an
einen freien Träger ausgelagert werden soll. Eine weitere Verunsicherung entsteht bei Eltern und
Therapeuten durch die Nullsetzung aller Therapeutenstellen 2010, dargelegt in
der „Verbindlichen Zielstruktur für den ÖGD des Landes Berlin“. Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin setzt sich dafür ein,
dass diese massive Verunsicherung der Eltern beendet wird, und dass die
therapeutische Versorgung weiterhin durch den öffentlichen Gesundheitsdienst
erfolgt. So kann die Versorgung der Kinder im bisherigen Umfang und in bisheriger
Qualität am besten gewährleistet werden. Die therapeutischen Interventionen bei Schülerinnen und
Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf richten sich auf die erfolgreiche
Teilhabe an Schule und Alltag. Der Einsatz der Therapeuten des ÖGD dient den
schwächsten und gefährdetsten Bevölkerungsgruppen (sozioökonomische
Problemfamilien und Behinderte). Somit sind die Therapeuten unter subsidiären
und sozialkompensatorischen Gesichtspunkten unverzichtbar. Die Komplexität der Probleme bei behinderten Kindern macht
eine intensive begleitende und beratende therapeutische Arbeit notwendig. Diese
Arbeit ist in der Regel sehr zeitaufwändig, was so von Therapeuten freier
Träger nicht geleistet werden kann. Ca. 1/3 der erbrachten Leistungen zählen zu den therapiebegleitenden
Maßnahmen, wie z.B. Hilfsmittelberatung und ~ versorgung, Hilfsmittelgewöhnung
und ~training, Beratung und Begleitung bei Projekten, Körperhygienetraining und
ähnliches. Diese Leistungen sind in der Regel nicht abrechenbar und
daher von niedergelassenen Therapeuten nicht zu leisten. Die Therapien in Kindertagesstätten und Schulen sind im
Heilmittelkatalog nicht vorgesehen und somit auch nicht als Hausbesuch
abzurechnen, was unter Umständen dazu führen könnte, dass die Therapien nicht mehr
in den Einrichtungen stattfinden könnten. Dadurch sehen wir auch die Kontinuität der Behandlungen
gefährdet. Die Therapeuten des ÖGD arbeiten nach festgelegten
Qualitätsstandards, sie sind bezirksintern vernetzt im System aus verordnenden Ärzten, Arzthelferinnen
und Sozialarbeitern der KJGD`s und KJPD`s, den Beratungsstellen für
Risikokinder, Kinder- und Hausärzten, SPZ, Jugendamt und anderen. Auch überbezirklich besteht ein Netzwerk zwischen den
Therapeuten der Berliner Bezirksämter, verschiedenen Beratungsstellen,
Kliniken, Sanitätshäusern u.ä. Im Rahmen einer modernen Gesundheitsversorgung orientieren
sich die therapeutischen Fachdisziplinen an folgenden Aufgaben: -
Verbesserung
der gesundheitlichen Lage belasteter Zielgruppen mit komplexem Unterstützungsbedarf -
Koordinierung
und Durchführung kompensatorischer therapeutischer Versorgungs- und
Beratungsangebote für schwer von Behinderungen betroffene Schülerinnen und
Schüler und ihre Bezugspersonen unter
Einbezug gesundheitsfördernder Maßnahmen -
integriertes,
niedrig schwelliges und lebensweltorientiertes Angebot im Schulsetting als Schnittstelle von Medizin,
Arbeitsplatz und Familie -
durch
bedarfsgerechte Förderung Partizipation ermöglichen -
kultursensibler
Abbau von Fehl- und Unterversorgung -
Stärkung
eigener gesundheitsförderlicher Ressourcen und Vermittlung zur Selbsthilfe Es muss davon ausgegangen werden, dass durch die Verlagerung
der Vorschul- und Hortkinder in die Schulen, die Vorverlegung des
Einschulalters auf 5,5 Jahre sowie die vermehrte Einschulung von Kindern mit
sonderpädagogischem Förderbedarf/ Integrationskindern mit erhöhtem
Therapiebedarf in den Grundschulen der Handlungsbedarf für den ÖGD steigt. Die therapeutischen Teams erfüllen hier folgende Aufgaben-
Prävention, Gesundheitsförderung, Gesundheitshilfe und Schutz für Kinder und
Jugendliche. Sie arbeiten subsidiär, kultursensibel,
sozialkompensatorisch und sozialraumorientiert, insbesondere für Familien in
schwierigen Lebenslagen und mit Migrationshintergrund. In diesem Sinne leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag
zur öffentlichen Gesundheitsversorgung. Wir möchten Sie, sehr geehrte Frau Senatorin Lompscher
bitten, die Verunsicherung der Eltern bezüglich der therapeutischen Versorgung
von behinderten Schülerinnen und Schülern zu beenden. Die Therapien an den Schulen müssen in bisherigem Umfang und
bisheriger Qualität weitergeführt werden und eine größtmögliche personelle
Kontinuität muss gewährleistet sein. Das ist unserer Ansicht nach nur mit den Therapeuten des ÖGD
zu leisten.“ Berlin, den Emmrich Räßler-Wolff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Familie, Jugend und Gesundheit |
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