Drucksache - DS/0843/VI  

 
 
Betreff: Therapeutische Versorgung von behinderten und von Behinderung bedrohten Schülerinnen und Schüler
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStR FamJugGes,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.04.2008 
18. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.06.2008 
20. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Austauschexemplar DIE LINKE. PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg hat auf seiner Sitzung am 24.04.2008 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die massiven Verunsicherungen der Eltern im Zuge der Reform des Öffentlichen Gesundheitsdienstes bei der therapeutischen Versorgung von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern an Schulen beendet werden und dass die therapeutische Versorgung weiterhin durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst erfolgt. So kann die Versorgung der Kinder in bisherigem Umfang und bisheriger Qualität am besten gewährleistet werden.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt Lichtenberg hat sich am 13.05.2008 in einem Brief an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, an Frau Senatorin Lompscher, mit folgendem Inhalt gewandt:

 

„Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat Kenntnis über massive Verunsicherung von Eltern, dass im Zuge der Reform des Öffentlichen Gesundheitsdienstes die therapeutische Versorgung von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern an Schulen im Sinne der Gewährleistung an einen freien Träger ausgelagert werden soll.

Eine weitere Verunsicherung entsteht bei Eltern und Therapeuten durch die Nullsetzung aller Therapeutenstellen 2010, dargelegt in der „Verbindlichen Zielstruktur für den ÖGD des Landes Berlin“.

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin setzt sich dafür ein, dass diese massive Verunsicherung der Eltern beendet wird, und dass die therapeutische Versorgung weiterhin durch den öffentlichen Gesundheitsdienst erfolgt. So kann die Versorgung der Kinder im bisherigen Umfang und in bisheriger Qualität am besten gewährleistet werden.

 

 

 

 

Die therapeutischen Interventionen bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf richten sich auf die erfolgreiche Teilhabe an Schule und Alltag. Der Einsatz der Therapeuten des ÖGD dient den schwächsten und gefährdetsten Bevölkerungsgruppen (sozioökonomische Problemfamilien und Behinderte). Somit sind die Therapeuten unter subsidiären und sozialkompensatorischen Gesichtspunkten unverzichtbar.

Die Komplexität der Probleme bei behinderten Kindern macht eine intensive begleitende und beratende therapeutische Arbeit notwendig. Diese Arbeit ist in der Regel sehr zeitaufwändig, was so von Therapeuten freier Träger nicht geleistet werden kann.

Ca. 1/3 der erbrachten Leistungen zählen zu den therapiebegleitenden Maßnahmen, wie z.B. Hilfsmittelberatung und ~ versorgung, Hilfsmittelgewöhnung und ~training, Beratung und Begleitung bei Projekten, Körperhygienetraining und ähnliches.

Diese Leistungen sind in der Regel nicht abrechenbar und daher von niedergelassenen Therapeuten nicht zu leisten.

 

Die Therapien in Kindertagesstätten und Schulen sind im Heilmittelkatalog nicht vorgesehen und somit auch nicht als Hausbesuch abzurechnen, was unter Umständen dazu führen könnte, dass die Therapien nicht mehr in den Einrichtungen stattfinden könnten.

Dadurch sehen wir auch die Kontinuität der Behandlungen gefährdet.

Die Therapeuten des ÖGD arbeiten nach festgelegten Qualitätsstandards, sie sind bezirksintern

 

vernetzt im System aus verordnenden Ärzten, Arzthelferinnen und Sozialarbeitern der KJGD`s und KJPD`s, den Beratungsstellen für Risikokinder, Kinder- und Hausärzten, SPZ, Jugendamt und anderen.

Auch überbezirklich besteht ein Netzwerk zwischen den Therapeuten der Berliner Bezirksämter, verschiedenen Beratungsstellen, Kliniken, Sanitätshäusern u.ä.

Im Rahmen einer modernen Gesundheitsversorgung orientieren sich die therapeutischen Fachdisziplinen an folgenden Aufgaben:

 

-          Verbesserung der gesundheitlichen Lage belasteter Zielgruppen mit komplexem Unterstützungsbedarf

-          Koordinierung und Durchführung kompensatorischer therapeutischer Versorgungs- und Beratungsangebote für schwer von Behinderungen betroffene Schülerinnen und Schüler und ihre Bezugspersonen  unter Einbezug gesundheitsfördernder Maßnahmen

-          integriertes, niedrig schwelliges und lebensweltorientiertes Angebot im  Schulsetting als Schnittstelle von Medizin, Arbeitsplatz und Familie

-          durch bedarfsgerechte Förderung Partizipation ermöglichen

-          kultursensibler Abbau von Fehl- und Unterversorgung

-          Stärkung eigener gesundheitsförderlicher Ressourcen und Vermittlung zur Selbsthilfe

 

Es muss davon ausgegangen werden, dass durch die Verlagerung der Vorschul- und Hortkinder in die Schulen, die Vorverlegung des Einschulalters auf 5,5 Jahre sowie die vermehrte Einschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf/ Integrationskindern mit erhöhtem Therapiebedarf in den Grundschulen der Handlungsbedarf für den ÖGD steigt.

Die therapeutischen Teams erfüllen hier folgende Aufgaben- Prävention, Gesundheitsförderung, Gesundheitshilfe und Schutz für Kinder und Jugendliche.

Sie arbeiten subsidiär, kultursensibel, sozialkompensatorisch und sozialraumorientiert, insbesondere für Familien in schwierigen Lebenslagen und mit Migrationshintergrund.

In diesem Sinne leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zur öffentlichen Gesundheitsversorgung.

 

Wir möchten Sie, sehr geehrte Frau Senatorin Lompscher bitten, die Verunsicherung der Eltern bezüglich der therapeutischen Versorgung von behinderten Schülerinnen und Schülern zu beenden.

Die Therapien an den Schulen müssen in bisherigem Umfang und bisheriger Qualität weitergeführt werden und eine größtmögliche personelle Kontinuität muss gewährleistet sein.

Das ist unserer Ansicht nach nur mit den Therapeuten des ÖGD zu leisten.“

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Emmrich                                                         Räßler-Wolff

Bezirksbürgermeisterin                                  Bezirksstadtrat für Familie, Jugend und Gesundheit

 

 
 

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