Drucksache - DS/0838/VI  

 
 
Betreff: Neukonstituierung einer Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum in Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin KultBüDBzStRin KultBüD,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.04.2008 
18. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, folgenden Abschlussbericht zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, folgenden Abschlussbericht zur Kenntnis zu nehmen:

 

Neukonstituierung einer Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum in Lichtenberg

 

Die Bildung von neuen Zuständigkeiten innerhalb des Bezirksamtes sowie des Bedarfs an Einbeziehung von Verwaltung erfordert eine Novellierung der bezirklichen Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum.

Die Aufgaben der Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum basieren auf den allgemeinen Anweisungen für die Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen Berlins (Anweisung Bau – ABau) für Kunst am Bau / Kunst im Stadtraum. Im Einzelnen wurden diese Aufgaben in der Bezirksamtsvorlage 222/05 beschrieben und haben weiterhin Gültigkeit.

 

In der Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum sind folgende Mitglieder vertreten:

(siehe Anlage 1)

 

Bezirksamtsmitglieder

      Bezirksstadträtin für Kultur und Bürgerdienste

      Bezirkstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr 

      Bezirkstadtrat für Wirtschaft und Immobilien

Bezirksamtsverwaltung

Leiterin des Kunst- und Kulturamt (Geschäftsstelle)

Leiterin des Mies van der Rohe Haus (Geschäftsführung der Kommission)

            Leiter des Amtes für Bauen und Verkehr bzw. eine Vertretung

Leiterin des Amtes Umwelt und Natur bzw. eine Vertretung

Leiter des Amtes Planen und Vermessen bzw. eine Vertretung

Leiter des FB Technische Gebäudeverwaltung bzw. eine Vertretung

1 Vertreterin aus dem Bereich der Unteren Denkmalspflege

Bezirksverordnetenversammlung/Ausschüsse

1 Vertreter des Kulturausschusses ( Vorsitzende)

            1 Vertreter des Stadtentwicklungsausschusses ( Vorsitzende)

            1 Vertreter des Büros für Kunst im öffentlichen Raum

            1 Vertreter des Künstlerverbandes Berlin / 1 Stellvertreter

            1 Vertreter aus dem Kulturbeirat (Bereich bildende Kunst) / 1 Stellvertreter

            1 freie Vertreter der künstlerischen Fachöffentlichkeit / 1 Vertreter

 

Die Mitglieder werden für vier Jahre durch die Bezirksstadträtin für Kultur und Bürgerdienste  berufen. Scheiden Mitglieder aus, so werden für den verbleibenden Zeitraum neue Mitglieder benannt und berufen. Projektbeteiligte sind einzuladen. Sachverständige können bei Bedarf eingeladen werden.

 

Die Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum Lichtenberg lädt nach Bedarf weitere nicht stimmberechtigte Gäste ein.

 

Die Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum berät das Bezirksamt

in grundsätzlichen Fragen der Kunst am Bau und der Kunst im Stadtraum.

 

Die Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum Lichtenberg arbeitet auf der Grundlage einer Geschäftsordnung (Anlage 2); sie kann Arbeitsgruppen aus der Mitte seiner Mitglieder einrichten.

 

 

Emmrich                                                         Framke

Bezirksbürgermeisterin                                  Bezirksstadträtin für Kultur und Bürgerdienste

Anlage 1

Mitgliederliste der Kommission Kunst im Stadtraum und Kunst am Bau   2008

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

 

Bezirksamtsmit-

glieder

Bezirksstadträtin für Kultur- und Bürgerdienste

Frau Katrin Framke

 

Abt. Kultur- und Bürgerdienste

 

Vorsitzende der Kommission

Abt. Kultur und Bürgerdienste

Möllendorffstr. 06, 10367 Berlin

Tel.: 90296 3700 oder 3701

katrin.framke@libg.verwalt-berlin.de

 

Stellv. Bezirksbürgermeister

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

Umwelt und Verkehr

Herr Andreas Geisel

 

Abt. Stadtentwicklung

Umwelt und Verkehr

 

Abt. Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr

Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin

Tel.: 90296 4200 oder 4201

andreas.geisel@libg.verwalt-berlin.de

 

Bezirksstadtrat für Wirtschaft

und Immobilien

Herr Dr. Andreas Prüfer

 

Abt. Wirtschaft

und Immobilien

 

Abt. Wirtschaft und Immobilien

Möllendorffstr. 06, 10367 Berlin

Tel.: 90296 4000 oder 4001

andreas.pruefer@libg.verwalt-berlin.de

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin /Verwaltung

Abt. Kultur und Bürgerdienste

Kunst- und Kulturamtsleiterin

Frau Dr. Ute Müller-Tischler

Geschäftsstelle der Kommission

Möllendorffstr. 06, 10367 Berlin

Tel.: 90296 3730

ute.mueller-tischler@libg.verwalt-berlin.de

 

Frau Dr. Wita Noack

Abt. Kultur und Bürgerdienste

Kunst- und Kulturamt

 

Geschäftsführung

Mies van der Rohe Haus

Oberseestraße 60

13053 Berlin

Tel.: 97000618

Mobil: 0179 5471996     

miesvanderrohehaus@kultur-in-lichtenberg.de

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

Umwelt und Verkehr

Amt für Planen und Vermessen

Frau Ina Ritzmann

Untere Denkmalschutzbehörde

 

Frankfurter Allee 187, 10365 Berlin, Haus 14

Tel.: 902966475

ina.ritzmann@libg.verwalt-berlin.d.e

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Stadtentwicklung

Umwelt und Verkehr

 

 

Herr Joachim Ehrendreich

Amtsleiter für Bauen und Verkehr

 

Amt für Bauen und Verkehr
10360 Berlin
Telefon: 90 296-0
Telefax: 90 296-3509
joachim.ehrendreich@libg.verwalt-berlin.de

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

Umwelt und Verkehr

 

Herr Klaus Güttler-Lindemann

Amtsleiter für Planen und Vermessen

 

Amt für Planen und Vermessen
10360 Berlin
Herr Güttler-Lindemann
Frankfurter Allee 187
10365 Berlin
Telefon: 90 296-4210
Telefax: 90 296-6409

Klaus.guettler-lindemann@libg.verwalt-berlin.de

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

Umwelt und Verkehr

 

Frau Ellen Jänisch Leiterin Amt für Umwelt und Natur

 

 

Amt für Umwelt und Natur
10360 Berlin
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin
Telefon: 030 90296-6361
Telefax: 030 90296-6349

ellen.jaenisch@libg.verwalt-berlin.de

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abt. Wirtschaft

und Immobilien

Technische Gebäudeverwaltung

 

 

Herr Hans-Ulrich Lehmann, Leiter der Technischen Gebäudeverwaltung des Immobilienservices

 

Immobilienservice
10360 Berlin
Magdalenenstr. 19
10365 Berlin
Telefon: 030 90296-5570
Telefax: 030 90296-5579
hans-ulrich.lehmann@libg.verwalt-berlin.de

BVV /Ausschüsse

Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg

Herrn Prof. Dr. Hofmann

 

Vorsitzender des Kulturausschusses

 

über Büro BVV

Möllendorffstr. 06, 10367 Berlin

prof.juergen.hoffmann@gmx.de

 

Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg

Herr Peter Fischer

Vorsitzender Ausschuss für

Stadtentwicklung

über Büro BVV 

Möllendorffstr. 06, 10367 Berlin

BBK Berlin/Büro für Kunst im öffentlichen Raum

Kunst am Bau Büro

Berufsverband Bildender Künstler

Frau Elfriede Müller

 

 

Köthener Str. 44

10963 Berlin

Tel.: 23089931

kioer@bbk-kulturwerk.de

Berufsverband Bildender Künstler

Herr Oliver Oeflein

 

Bildender Künstler

Wartenburgstr. 18

10963 Berlin

Tel.: Atelier 68893160

Tel.: Whg 2151384

info@oliveroeflein.de

 

Frau Ilka Meyer

 

Stellvertreterin

Bildender Künstler

Weserstraße 18

12045 Berlin

Tel.: 26370634

mobil 0177 8232876

mailmir@ilkameyer.de

 

Kulturbeirat Lichtenberg

Frau Prof. Maria Vedder

 

(Stellvertreterin)

Bildende Künstlerin

Hauffstr. 2

10317 Berlin     

Tel.: 55492587

Maria.Vedder@t-online.de

 

Frau Anita Stöhr Weber

 

Bildende Künstlerin

Tautenburger Str. 42

12249 Berlin

Tel.: 75511630  

Anitastoehrweber@aol.com

Fachöffentlich-

keit

Herr Stefan Krüskemper

 

Künstler, Publizist

Gubener Str. 44

10243 Berlin

Tel.: 070028030280

buero@krueskemper.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 2

 

GESCHÄFTSORDNUNG BERATUNGSAUSSCHUSS KUNST AM BAU UND IM STADTRAUM LICHTENBERG (Entwurf)

 

  1. Die Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum Lichtenberg berät auf der Grundlage der A-Bau  und des BVV–Beschlusses die Bezirkstadträtin für Kultur und Bürgerdienste in Angelegenheiten der Kunst im öffentlichen Raum. Kunst im öffentlichen Raum umfasst die Bereiche der Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum. Die Geschäftsordnung ist verbindlich. Im Weiteren gilt die Anweisung Bau.

 

  1. Die Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum Lichtenberg setzt sich gemäß des BVV- Beschlusses  zusammen.

 

Die Mitglieder werden für vier Jahre durch die Bezirksstadträtin für Kultur und Bürgerdienste berufen. Scheiden Mitglieder aus, so werden für den verbleibenden Zeitraum neue Mitglieder benannt und berufen. Projektbeteiligte sind einzuladen. Sachverständige können bei Bedarf eingeladen werden.

 

3.         Die Kommission für Kunst am Bau und  im Stadtraum

a)      berät in nichtöffentlicher Sitzung, in Anwesenheit der Geschäftsleitung der Kommission, berät auf Anforderung freie Träger und Investoren in grundsätzlichen und speziellen Fragen der Kunst im öffentlichen Raum

b)      Spricht sowohl für die Verwendung der für Kunst im Stadtraum veranschlagten Mittel als auch für die Kunst am Bau - Ansätze gemäß A - Bau Empfehlungen aus.

c)      Kann im Bedarfsfall projekt- und themenbezogene Arbeitsgruppen einsetzen. Die Arbeitsgruppen setzen sich aus Mitgliedern der Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum zusammen.

Die Kommission koordiniert, begleitet und vermittelt in Abstimmung mit der Bezirksstadträtin die Tätigkeiten seiner Arbeitsgruppen. Die Arbeitsgruppen benennen eine/n Sprecher/in. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden in der Kommission durch die/den Sprecher/in als Empfehlung an das Bezirksamt vorgestellt und diskutiert.

d)      Die Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum arbeitet ehrenamtlich.

 

4.               Vorsitzende der Kommission Kunst am Bau ist die Bezirkstadträtin für Kultur und Bürgerdienste. Die Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum wählt mit einfacher Mehrheit eine/n stellvertretenden Vorsitzende/n; diese/r vertritt die Kommission in Abstimmung mit der zuständigen Bezirksstadträtin nach außen.

Die Sitzungen der Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum leitet die Vorsitzende bzw. die/der stellvertretende Vorsitzende.

Die Anzahl der Sitzungen richtet sich nach dem Beratungsbedarf. Die Mindestanzahl beträgt 2 Sitzungen pro Jahr. Einladungen zu den Sitzungen der Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum erfolgen in Absprache mit der Vorsitzenden durch die Geschäftsstelle mindestens zehn Tage vor dem Sitzungstermin. Einladungen von Gästen werden nach Abstimmung mit dem Bezirksamt in der vorausgegangenen Sitzung festgelegt.

 

5.               Die Tagesordnung wird in der vorausgehenden Sitzung festgelegt und in Absprache mit der Vorsitzenden aufgestellt und in der Sitzung der Kommission beschlossen. Zusätzliche TOP können in der jeweiligen Sitzung mit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder aufgenommen werden. Die Mitglieder genehmigen das Protokoll der vorherigen Sitzung mit einfacher Mehrheit. Änderungsvorschläge im Protokoll müssen mit der Mehrheit der Stimmen genehmigt werden. Das Protokoll erstellt die Geschäftsstelle der Kommission. Es wird nach Abstimmung mit der Vorsitzenden der Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum an die Mitglieder verschickt. Die Sitzungsprotokolle sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt.

 

Zu Beginn jeder Sitzung wird die Beschlussfähigkeit festgestellt. Die Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum ist beschlussfähig, wenn mindesten die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesen ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit und nach wiederholter Aussprache zählt die Stimme der Vorsitzenden doppelt. Die Beschlüsse gelten als Empfehlung.

 

Die Mitglieder der Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum sind angehalten, Interessenkonflikte zwischen ihrer Mitgliedschaft und anderen Tätigkeiten offen zu legen. Ein Mitglied ist bei der Beratung und Abstimmung auszuschließen, wenn es der Institution, welche Beratungsgegenstand ist, angehört und sich hieraus ein Interessenkonflikt ergibt. Der Ausschluss ist durch mehrheitlichen Beschluss festzustellen und im Protokoll zu vermerken.

 

Eine Änderung der Geschäftsordnung kann nur im Einvernehmen mit der zuständigen Bezirksstadträtin erfolgen.

 

                                               

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen