Drucksache - DS/0838/VI
Das
Bezirksamt bittet die BVV, folgenden Abschlussbericht zur Kenntnis zu nehmen: Neukonstituierung einer
Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum in Lichtenberg Die Bildung von neuen
Zuständigkeiten innerhalb des Bezirksamtes sowie des Bedarfs an Einbeziehung
von Verwaltung erfordert eine Novellierung der bezirklichen Kommission für
Kunst am Bau und im Stadtraum. Die Aufgaben der Kommission
für Kunst am Bau und im Stadtraum basieren auf den allgemeinen Anweisungen für
die Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen Berlins (Anweisung Bau
– ABau) für Kunst am Bau / Kunst im Stadtraum. Im Einzelnen wurden diese
Aufgaben in der Bezirksamtsvorlage 222/05 beschrieben und haben weiterhin
Gültigkeit. In der Kommission
für Kunst am Bau und im Stadtraum sind folgende Mitglieder vertreten: (siehe
Anlage 1) Bezirksamtsmitglieder Bezirksstadträtin
für Kultur und Bürgerdienste Bezirkstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
Bezirkstadtrat
für Wirtschaft und Immobilien Bezirksamtsverwaltung Leiterin des Kunst- und Kulturamt (Geschäftsstelle) Leiterin des Mies van der Rohe Haus (Geschäftsführung der
Kommission) Leiter des Amtes für Bauen und
Verkehr bzw. eine Vertretung Leiterin des Amtes Umwelt und Natur bzw. eine Vertretung Leiter des Amtes Planen und Vermessen bzw. eine Vertretung Leiter des FB Technische Gebäudeverwaltung bzw. eine
Vertretung 1 Vertreterin aus dem Bereich der Unteren Denkmalspflege 1 Vertreter des Kulturausschusses ( Vorsitzende) 1 Vertreter des
Stadtentwicklungsausschusses ( Vorsitzende) 1 Vertreter des Büros für Kunst im
öffentlichen Raum 1 Vertreter des Künstlerverbandes
Berlin / 1 Stellvertreter 1
Vertreter aus dem Kulturbeirat (Bereich bildende Kunst) / 1 Stellvertreter 1
freie Vertreter der künstlerischen Fachöffentlichkeit / 1 Vertreter Die
Mitglieder werden für vier Jahre durch die Bezirksstadträtin für Kultur und
Bürgerdienste berufen. Scheiden
Mitglieder aus, so werden für den verbleibenden Zeitraum neue Mitglieder
benannt und berufen. Projektbeteiligte sind einzuladen. Sachverständige können
bei Bedarf eingeladen werden. Die Kommission
für Kunst am Bau und im Stadtraum Lichtenberg lädt nach Bedarf weitere nicht
stimmberechtigte Gäste ein. Die Kommission
für Kunst am Bau und im Stadtraum berät das Bezirksamt in
grundsätzlichen Fragen der Kunst am Bau und der Kunst im Stadtraum. Die Kommission
für Kunst am Bau und im Stadtraum Lichtenberg arbeitet auf der Grundlage einer
Geschäftsordnung (Anlage 2); sie kann Arbeitsgruppen aus der Mitte seiner
Mitglieder einrichten. Emmrich Framke Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
für Kultur und Bürgerdienste Anlage 1 Mitgliederliste
der Kommission Kunst im Stadtraum und Kunst am Bau 2008
Anlage 2 GESCHÄFTSORDNUNG
BERATUNGSAUSSCHUSS KUNST AM BAU UND IM STADTRAUM LICHTENBERG (Entwurf)
Die Mitglieder werden für vier Jahre durch die
Bezirksstadträtin für Kultur und Bürgerdienste berufen. Scheiden Mitglieder
aus, so werden für den verbleibenden Zeitraum neue Mitglieder benannt und
berufen. Projektbeteiligte sind einzuladen. Sachverständige können bei Bedarf
eingeladen werden. 3. Die Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum a) berät in nichtöffentlicher Sitzung,
in Anwesenheit der Geschäftsleitung der Kommission, berät auf Anforderung freie
Träger und Investoren in grundsätzlichen und speziellen Fragen der Kunst im
öffentlichen Raum b) Spricht sowohl für die Verwendung
der für Kunst im Stadtraum veranschlagten Mittel als auch für die Kunst am Bau
- Ansätze gemäß A - Bau Empfehlungen aus. c) Kann im Bedarfsfall projekt- und
themenbezogene Arbeitsgruppen einsetzen. Die Arbeitsgruppen setzen sich aus
Mitgliedern der Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum zusammen. Die Kommission koordiniert, begleitet und vermittelt in
Abstimmung mit der Bezirksstadträtin die Tätigkeiten seiner Arbeitsgruppen. Die
Arbeitsgruppen benennen eine/n Sprecher/in. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen
werden in der Kommission durch die/den Sprecher/in als Empfehlung an das
Bezirksamt vorgestellt und diskutiert. d) Die Kommission für Kunst am Bau und
im Stadtraum arbeitet ehrenamtlich. 4. Vorsitzende
der Kommission Kunst am Bau ist die Bezirkstadträtin für Kultur und
Bürgerdienste. Die Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum wählt mit
einfacher Mehrheit eine/n stellvertretenden Vorsitzende/n; diese/r vertritt die
Kommission in Abstimmung mit der zuständigen Bezirksstadträtin nach außen. Die Sitzungen der Kommission für Kunst am Bau und im
Stadtraum leitet die Vorsitzende bzw. die/der stellvertretende Vorsitzende. Die Anzahl der Sitzungen richtet sich nach dem
Beratungsbedarf. Die Mindestanzahl beträgt 2 Sitzungen pro Jahr. Einladungen zu
den Sitzungen der Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum erfolgen in
Absprache mit der Vorsitzenden durch die Geschäftsstelle mindestens zehn Tage
vor dem Sitzungstermin. Einladungen von Gästen werden nach Abstimmung mit dem
Bezirksamt in der vorausgegangenen Sitzung festgelegt. 5. Die
Tagesordnung wird in der vorausgehenden Sitzung festgelegt und in Absprache mit
der Vorsitzenden aufgestellt und in der Sitzung der Kommission beschlossen.
Zusätzliche TOP können in der jeweiligen Sitzung mit der Mehrheit der
stimmberechtigten Mitglieder aufgenommen werden. Die Mitglieder genehmigen das
Protokoll der vorherigen Sitzung mit einfacher Mehrheit. Änderungsvorschläge im
Protokoll müssen mit der Mehrheit der Stimmen genehmigt werden. Das Protokoll
erstellt die Geschäftsstelle der Kommission. Es wird nach Abstimmung mit der
Vorsitzenden der Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum an die Mitglieder
verschickt. Die Sitzungsprotokolle sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Zu Beginn jeder Sitzung wird die Beschlussfähigkeit
festgestellt. Die Kommission für Kunst am Bau und im Stadtraum ist
beschlussfähig, wenn mindesten die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder
anwesen ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei
Stimmengleichheit und nach wiederholter Aussprache zählt die Stimme der
Vorsitzenden doppelt. Die Beschlüsse gelten als Empfehlung. Die Mitglieder der Kommission für
Kunst am Bau und im Stadtraum sind angehalten, Interessenkonflikte zwischen
ihrer Mitgliedschaft und anderen Tätigkeiten offen zu legen. Ein Mitglied ist
bei der Beratung und Abstimmung auszuschließen, wenn es der Institution, welche
Beratungsgegenstand ist, angehört und sich hieraus ein Interessenkonflikt
ergibt. Der Ausschluss ist durch mehrheitlichen Beschluss festzustellen und im
Protokoll zu vermerken. Eine Änderung der Geschäftsordnung
kann nur im Einvernehmen mit der zuständigen Bezirksstadträtin erfolgen. |
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