Drucksache - DS/0835/VI
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Die o.g.
Zielvereinbarung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und
Mieterinteressen am 19.03.2008 beraten. Das
Bezirksamt hat in Umsetzung des 4. Verwaltungsreformgesetzes (4. VerwRefG) die
o.g. Zielvereinbarung abgeschlossen und bittet die
Bezirksverordnetenversammlung, diese in der als Anlage beigefügten Fassung zur
Kenntnis zu nehmen. Berlin, den
2008
Emmrich Framke Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
für Kultur
und Bürgerdienste Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Zielvereinbarung
Gem. § 2 VGG und der
internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA-Beschluss Nr. 09/01,
fortgeschrieben durch BA-Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002
zwischen dem
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksstadträtin für Kultur und Bürgerdienste
Katrin Framke
und der Leiterin des Amtes für
Bürgerdienste und Wohnen Claudia Schütz Die Vereinbarung gilt
für den Leistungszeitraum 2008/2009. Zielvereinbarung
Inhaltsverzeichnis
1.
Vorbemerkung.................................................................................................. 3 - 4 2.
Rechtliche
Grundlagen....................................................................................... 5 3.
Leistungs- und
Handlungsziele…........................................................................ 6 - 7 4.
Interne Organisationsziele des Amtes für Bürgerdienste und Wohnen (BüD Wohn) einschl. Einzelziele des Personal- u.
Qualitätsmanagements................................. 8 5.
Produkte und
Leistungen………………………………………………………….……..…………….. 9 6.
Berichtswesen................................................................................................... 10 7.
Ressourcenbewirtschaftung................................................................................ 10 1.
Vorbemerkung Diese Zielvereinbarung wird auf Basis § 2 VGG und der internen
Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA-Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben
durch BA-Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002 abgeschlossen. Sie regelt nach
Maßgabe des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz (VGG) die Grundlagen, Ziele, Zielüberwachung
sowie die beiderseitigen Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten der Zusammenarbeit
im Jahre 2008. Die Regelung der
Dienst- und Fachaufsicht des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin und der Status
des Bezirkswahlamtes gegenüber dem Landeswahlleiter bleiben hiervon unberührt. Die Bezirksstadträtin
für Kultur und Bürgerdienste unterstützt die Aufgaben und Ziele des Amtes für
Bürgerdienste und Wohnen, sie vertritt das Amt bei der Vermittlung der sich
ändernden Aufgaben im Bezirksamt, in der Bezirksverordnetenversammlung und nach
außen. Durch eine enge Abstimmung der Fachbereiche des Amtes untereinander
werden Reibungs- und Informationsverluste vermieden. Die Bezirksstadträtin
sorgt für angemessene, umfassende und kurzfristige Information zu allen das Amt
betreffenden Belangen. Die Beteiligten sind
durch diese Zielvereinbarung angehalten, sich besonders für die Belange der
Bürgerinnen und Bürger einzusetzen. Es besteht die gemeinsame Auffassung, dass
das Amt BüD Wohn aufgabenbedingt - nicht zuletzt durch Umfang und Intensität
seiner Bürgerkontakte - einen positiven Beitrag für das Bild und das Ansehen
der öffentlichen Verwaltung in Lichtenberg von Berlin leistet. Diese Zielvereinbarung
wird unter Beachtung der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung des
Amtes für Bürgerdienste und Wohnen und unter Beachtung der politischen
Verantwortung des Bezirksamtes sowie der Bezirksamtsmitglieder sowie erstmals unter
Berücksichtigung der Rahmenzielvereinbarung (nachfolgend ausgeführt) geschlossen. Sie konzentriert sich dabei auf die
strategischen und operativen Ziele und bestimmt die Erfolgsindikatoren zur
Messung der Zielerreichung. Am 14.09.2007 haben die in Berlin für die Bürgerdienste
zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten mit Herrn Staatssekretär Freise
(SenInnSport) erstmalig eine Rahmenziel-vereinbarung abgeschlossen. Diese Vereinbarung gilt für den Leistungszeitraum 2008/2009
und hat die kontinuierliche Weiterentwicklung der Berliner Bürgerdienste zum
Inhalt. Dort sind die – unter gesamtstädtischen Aspekten entwickelten
– Ziele für die Bürgerämter, die
Standesämter und für die Einbürgerungs- bzw. Staatsangehörigkeitsbehörden
definiert sowie das Berichtswesen festgelegt. Die Rahmenzielvereinbarung ist als Anlage dieser
Zielvereinbarung beigefügt. Das Amt für
Bürgerdienste und Wohnen stellt durch den Abschluss interner Zielvereinbarungen
sicher, dass zu den nachfolgend genannten Zielen konkrete Maßnahmen und
Indikatoren zur Zielerreichung individuell vereinbart und verfolgt werden. Das LuV BüD Wohn hat im
Sinne von § 2 VGG folgende Aufbauorganisation: ORGANIGRAMM AMT für BÜRGERDIENSTE und
WOHNEN 2. Rechtliche Grundlagen Im Amt für Bürgerdienste und Wohnen werden vor allem folgende
Rechtsgrundlagen angewandt: 2.1. Bürgerdienste: ·
Abgabenordnung;
AuswMusterV; AV zur Prüfung der Einkommensverhältnisse; Ausländergesetz;
AuslGebV: AsylVfG; Asylbewerberleistungsgesetz; AufenthEWGG; AV-FPGV; ASOG;
AZG, DVO AZG; Allgemeine Anweisung über die Behandlung von Behördenfunden
(Behördenfundanweisung) ·
BeglV;
Bundeskindergeldgesetz; BErzGG; BGB; BlnDSG ·
EStG;
EheÄndG; Elterngeld ·
FeV;
FreizügG/EU ·
GG;
GebOSt; GewO; GA III; Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und
Änderung des Kinderunterhaltsrechts ·
Int-KFZ-VO;
JArbSchG; KitaFöG; KICK; KindRG ·
LPAuswG;
LStR; LHO ·
MeldeG;
Melderechtsrahmengesetz; Mutterschutzverordnung ·
OrdZG;
OwiG; ·
Personenstandsgesetz;
PassG, Muster PassV, DVPassG, PassGebV, PassVwV ·
RLvF; SGB I, II, III, X, XII ·
Staatsvertrag
zwischen Berlin und Brandenburg; StVG; StVZO; TKBG; TAG; ·
Unterhaltsvorschussgesetz ·
VGebO;
VwVfG; VwGO; WoGG; WoFG ·
Zuwanderergesetz;
ZustKat; 1. BmeldDÜV 2.2 Standesamt: ·
AuslG; BGB; BVFG; EGBgB; ISO-Traulit; Internationale Privatrecht;
PStG; PStV; WehrmPStV; 2.3. Staatsangehörigkeiten: ·
AZG; AsylVfG; AufenthG; BVFG; FreizuG/ EU; ·
GG; GGO; LHO; ·
StARVwV; STAGebV; STARegG; StAG; VwVfG/ VwZG; VwGO; VwKostG 2.4. Wohnungsamt: ·
BelBindG; LHO; MikroVerfRL; OwiG; SGB I und X ·
VwVfG; VwGO; WoGG; WoFG; WoBindG; 2. ZwVbVO 2.5. Wahlamt: ·
Bezirksverwaltungsgesetz; Datenschutzgesetz; GGO;
Gerichtsverfassungsgesetz; Gesetz über die Volksinitiative, Volksbegehren und
Volksentscheid; Landesabstimmungsordnung; Meldegesetz; Statistikgesetz ·
Gesetz über Volksabstimmungen vom 14.02.2008 ·
VwGO; Verfassung von Berlin ·
Wahlrecht- EuWG, EuWO, BWG, LWG, LWO 3. Leistungs-
und Handlungsziele 3.1 Ziele für alle Fachbereiche
3.2. Bürgerämter
3.3. mobile Bürgerdienste
3.4. Bürgertelefon
3.5. Backoffice Wohngeld
3.6. Standesamt
3.7. Staatsangehörigkeiten
3.8. Wahlen
4. Interne Organisationsziele des Amtes BüD
Wohn
4.1. Qualitätsmanagement
4.2. Personalmanagement
5. Produkte und Leistungen Bürgerdienste: 60666- Beglaubigungen
der Bürgerämter 60667- Interne
Melderegisterauskünfte 60671- Lohnsteuerkartenverteilung 76924- Dezentr.
Bürgerservice in Ausländerangelegenheiten 76925- Dezentr.
Bürgerservice in Kfz- Zulassungsangelegenheiten 77735- Lohnsteuerkarten 78100- Passangelegenheiten 78101- Personalausweisangelegenheiten 78369- Dez.
Bürgerservice in Angel. Bundeszentral- u. Gewerberegister 78370- Externe
Melderegisterauskünfte 79374- Beratung
und Antragsannahme durch Bürgerämter 79100- Führerscheinangelegenheiten 79101- Meldeangelegenheiten Standesamt: 77643- Eheschließungen
/ Begründung einer Lebenspartnerschaft 78367- Prüfung
Ehefähigkeit / Lebenspartnerschaftsvoraussetzungen 79097- Standesamtliche
Beurkundungen Staatsangehörigkeiten: 78790- Einbürgerung Wohnungsamt: 61541- Wohngeld 65029- Freistellungsbescheide 78705- Kontr./Durchs.
Wohnungsbindung Wahlamt: 60678- Bürgerbegehren
und Einwohneranträge 63127- Durchführung
der Briefwahl/ Briefabstimmungen 78371- Volksinitiative
und Volksbegehren 79098- Wahlen
der Schöffen und der ehrenamtl. Richter 79099- Vorbereitung,
Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Wahlen 79377- Bürgerentscheid
Briefabstimmung 79378- Bürgerentscheid 6. Berichtswesen Quartalsweise erfolgt eine Berichterstattung
nach Aufforderung durch den Auftraggeber. Dabei bilden die Produktberichte die
Basis. Bei Abweichungen der Produktkosten um mehr als 10 % (im Minus) vom
Median sind Vorschläge zur Gegensteuerung zu erbringen. 7. Ressourcenbewirtschaftung Im Amt für
Bürgerdienste und Wohnen wird angestrebt, mit allen dort erbrachten Produkten,
im Bezirksvergleich den Median nicht zu überschreiten bzw. eine
medianbestimmende Position einzunehmen und zu halten. Bei den den Median
überschreitenden Produkten wird darauf hingearbeitet, den Abstand zum diesem zu
halbieren. Beim Produkt 79374 Beratung durch Bürgerämter wird keine Absenkung der Produktkosten angestrebt, da dies
zu einer Minderung der Qualität führen würde, die aus Gründen der
Bürgerorientierung nicht gewünscht ist. Die politisch Verantwortlichen im
Bezirk setzen sich in allen berlinweiten Gremien für den Erhalt des
Beratungsprodukts ein. Die erbrachten Produkte
werden aufgrund des Budgetierungsverfahrens finanziert. Basis ist der
Stückkostenpreis der Produkte im Vergleich zum Median und die Produktmengen
unter Berücksichtigung der regelmäßigen und exakten Fortschreibung. In der Kameralistik
sind die Haushaltsplanansätze des jeweiligen Haushaltsjahres als absolute
Ausgabenvolumen anzusehen. Durch die Zentralen Dienste sowie durch die
einzelnen Fachbereiche des Amtes erfolgt die laufende Überwachung der
verfügbaren finanziellen Mittel im Rahmen der Haushaltswirtschaft. Berlin, Lichtenberg, den .
.2008 ___________________________ ___________________________ Für den Auftraggeber: Für den
Auftragnehmer: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Amt für
Bürgerdienste u. Wohnen, vertreten durch die Bezirksstadträtin vertreten durch die
Leiterin |
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