Drucksache - DS/0816/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht sich gemeinsam mit anderen
Berliner Bezirken und dem Senat zur Entwicklung einer gemeinsamen Berliner
Linie bei der Neuordnung der Jobcenter ins Benehmen zu setzen. Dabei
sollen folgende Kriterien erfüllt werden: A Die Arbeitsmarkt- und
Beschäftigungspolitik der Kommune, hier der Bezirke Berlins, B Die Leistungsberechtigten sollen
individuelle und passgenaue Betreuung erhalten. C Die Leistungserbringung aus einer Hand
soll sichergestellt werden. D Transparenz und klare Zuständigkeiten sind
Leitziele der Neuordnung. E Bundeseinheitliches
Leistungsrecht und Qualitätsstandards müssen festgeschrieben werden. F Der Zugang der
Leistungsberechtigten zu überregionaler bzw. bundesweiter Vermittlung G Zusätzliche finanzielle Belastungen und
Risiken für die Bezirke sowie Über
die Umsetzung ist der BVV innerhalb des Jahres 2008 zu berichten. Begründung: Eine Berliner Reflexion zwischen Landesebene und den
Bezirken zur bundesweiten Neuregelung sollte vermeiden vermeintlich einfachen
Lösungen zu folgen. Die Zentralisierung der Jobcenter, d.h. die Durchführung
des SGB II komplett in Bundesverwaltung zu legen, wäre ein entscheidender Rückschritt
in Fragen der Leistungen für die betroffenen Menschen, insbesondere auch die
Arbeitsmarkt-Integration. Die eingeübte Kooperation zwischen Bezirken und
Arbeitsagentur im Jobcenter Lichtenberg kann zwar auch in Lichtenberg zu einer
verlässlichen Zusammenarbeit führen. Eine Stärkung der Bundesagentur für Arbeit
und deren direkte Weisungsrechte an die Jobcenter würden jedoch dem Ziel einer
dezentralen und regionalen Arbeitsmarktspolitik entgegen laufen. Wenn
die Jobcenter nur noch „eigenverantwortliche Geschäftseinheiten der
Agentur für Arbeit vor Ort“ wären, entscheidet die Zentrale in Nürnberg,
wie die Langzeitarbeitslosen betreut werden und wie die Eingliederungsmittel
verwendet werden. Das kann weder im Sinne der Bezirke, des Landes Berlin, noch
im Sinne der betroffenen Menschen sein. Das
oberste Ziel der Neuordnung muss daher die bürgernahe, den Bürgerinnen und
Bürgern gegenüber verantwortliche und unbürokratische Betreuung von
Langzeiterwerbslosen sein. Das bedeutet zuallererst, dass die Leistungserbringung
wie bisher mindestens unter einem Dach erfolgen sollte, das eigentliche Ziel
bleibt die Hilfe aus einer Hand. Die
Betreuung sollte so qualifiziert, individuell und passgenau wie möglich, die
Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sollte dezentral organisiert und
gestaltet werden. |
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