Drucksache - DS/0816/VI  

 
 
Betreff: Neuordnung des Jobcenters
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.04.2008 
18. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
22.05.2008 
19. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B'90/Die Grünen PDF-Dokument
Schreiben BA v. 02.07.2010 (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich gemeinsam mit anderen Berliner Bezirken und dem Senat zur Entwicklung einer gemeinsamen Berliner Linie bei der Neuordnung der Jobcenter ins Benehmen zu setzen.

Dabei sollen folgende Kriterien erfüllt werden:

A          Die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik der Kommune, hier der Bezirke Berlins,
soll gestärkt werden.

B          Die Leistungsberechtigten sollen individuelle und passgenaue Betreuung erhalten.

C         Die Leistungserbringung aus einer Hand soll sichergestellt werden.

D         Transparenz und klare Zuständigkeiten sind Leitziele der Neuordnung.

E          Bundeseinheitliches Leistungsrecht und Qualitätsstandards müssen festgeschrieben

            werden.

F                      Der Zugang der Leistungsberechtigten zu überregionaler bzw. bundesweiter Vermittlung
sowie bundesweites Benchmarking soll sichergestellt werden.

G         Zusätzliche finanzielle Belastungen und Risiken für die Bezirke sowie
für das Land Berlin müssen vermieden werden

Über die Umsetzung ist der BVV innerhalb des Jahres 2008 zu berichten.

Begründung:

Eine Berliner Reflexion zwischen Landesebene und den Bezirken zur bundesweiten Neuregelung sollte vermeiden vermeintlich einfachen Lösungen zu folgen. Die Zentralisierung der Jobcenter, d.h. die Durchführung des SGB II komplett in Bundesverwaltung zu legen, wäre ein entscheidender Rückschritt in Fragen der Leistungen für die betroffenen Menschen, insbesondere auch die Arbeitsmarkt-Integration. Die eingeübte Kooperation zwischen Bezirken und Arbeitsagentur im Jobcenter Lichtenberg kann zwar auch in Lichtenberg zu einer verlässlichen Zusammenarbeit führen. Eine Stärkung der Bundesagentur für Arbeit und deren direkte Weisungsrechte an die Jobcenter würden jedoch dem Ziel einer dezentralen und regionalen Arbeitsmarktspolitik entgegen laufen.

Wenn die Jobcenter nur noch „eigenverantwortliche Geschäftseinheiten der Agentur für Arbeit vor Ort“ wären, entscheidet die Zentrale in Nürnberg, wie die Langzeitarbeitslosen betreut werden und wie die Eingliederungsmittel verwendet werden. Das kann weder im Sinne der Bezirke, des Landes Berlin, noch im Sinne der betroffenen Menschen sein.

Das oberste Ziel der Neuordnung muss daher die bürgernahe, den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber verantwortliche und unbürokratische Betreuung von Langzeiterwerbslosen sein. Das bedeutet zuallererst, dass die Leistungserbringung wie bisher mindestens unter einem Dach erfolgen sollte, das eigentliche Ziel bleibt die Hilfe aus einer Hand.

Die Betreuung sollte so qualifiziert, individuell und passgenau wie möglich, die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sollte dezentral organisiert und gestaltet werden.

 

 
 

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