Drucksache - DS/0788/VI
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu
beschließen: Verordnung über die
Veränderungssperre 11-44/18 für die südlich der Grundstücke Landsberger Allee
255/267 gelegene Teilfläche der Stellplatzanlage, Flurstücke 126, 127, 128,
129, 158 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen (Anlage 1). Begründung: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung
am 22.01.2008 den BA-Beschluss 6/022/2008 zur Aufstellung des Bebauungsplans
mit der Bezeichnung 11-44 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB gefasst,
veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 5 vom 01.02.2008. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplans 11-44 umfasst die Grundstücke Landsberger Allee 255/267 und
273/275 sowie die südlich gelegene Stellplatzanlage im Ortsteil
Alt-Hohenschönhausen. Das Ziel des Bebauungsplans ist die Festsetzung eines
allgemeinen Wohngebietes einschließlich der Sicherung der Stellplatzanlage.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans war der seit geraumer Zeit
bestehende Vermarktungsdruck einzelner Investoren für eine gewerbliche Nutzung
auf Flächen der Stellplatzanlage südlich der Wohngebäude Landsberger Allee 255
bis 267. Die Wohnungen im Geltungsbereich des
Bebauungsplans sind nach 1990 im Rahmen der Vermögenszuordnung mit der
Stellplatzanlage an die WBG Friedrichshain und die HOWOGE übertragen bzw.
verkauft worden. Die Parkplatzflächen wurden geteilt. Die westlichen Parkplatzflächen
wurden der WBG Friedrichshain und dem Wohnblock Landsberger Allee 255/267, die
östlichen Parkplatzflächen wurden der HOWOGE und dem Doppelwohnhochhaus
Landsberger Allee 273/275 zugeordnet. Es bestand Übereinkunft, dass diese
Stellplatzanlage auch für die Mieter der HOWOGE aus den Wohnblöcken Zechliner
Straße 1-5 und Zechliner Straße 8-24 zur Verfügung steht. Das Grundstück Landsberger Allee
273/275 ist später von der HOWOGE an einen privaten Wohnungsbauträger ohne
Stellplatzanlage weiter verkauft worden. Für diese Stellplatzanlage liegt uns
ein Vorbescheidsantrag für einen eingeschossigen Lebensmittelmarkt vor. Das
Vorhaben ist nach § 34 BauGB grundsätzlich genehmigungsfähig, widerspricht
jedoch dem Planungsziel der Erhaltung der bestehenden Stellplatzanlage und der
vorhandenen städtebaulichen Ordnung. Mit der Aufgabe der Stellplatzanlage
kann der bereits jetzt bestehende und durch die ständige Zunahme der
Motorisierung der Bevölkerung weiter steigende Bedarf an PKW-Stellplätzen für
die Mieter der angrenzenden Wohngebäude in angemessener Entfernung nicht mehr
abgedeckt werden. Aufgrund des nur geringen Straßenquerschnitts der
öffentlichen Anliegerstraßen ist eine Ver- lagerung des ruhenden Verkehrs auf
das öffentliche Straßenland nicht möglich. Deshalb verfolgt der Bebauungsplan
die Absicht, den auf den Planungsflächen vorhandenen Wohnungsbestand und die
Stellplatzflächen planungsrechtlich zu sichern. Da zu befürchten ist, dass die
Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht wird oder
wesentlich erschwert werden würde, ist zur Sicherung des Planungsziels das
beantragte Vorhaben mit Bescheid Nr. 125/2008 vom 20.02.2008 nach § 15 Abs. 1
Satz 1 BauGB bis zum 31.10.2008 zurückgestellt worden. Zur Sicherung der Planung für den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-44 ist der Erlass der Veränderungssperre
für die genannten Grundstücke unerlässlich. Die Veränderungssperre tritt gemäß
§ 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft, sofern
sie nicht verlängert wird. Anlage 2: räumlicher
Geltungsbereich
Berlin, den
.03.2008
____________________________ _____________________________________ Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr Anlage
1 Verordnung über die Veränderungssperre 11-44/18 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt
- Hohenschönhausen vom........................2008 Auf
Grund des § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I. S. 3316), in
Verbindung mit § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in
der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692), wird verordnet: § 1 Für die südlich der Grundstücke Landsberger Allee 255/267
gelegene Teilfläche der Stellplatzanlage, Flurstücke 126, 127, 128, 129, 158 im
Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt - Hohenschönhausen, für die das Bezirksamt
neben anderen Grundstücken die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen
hat, tritt eine Veränderungssperre gemäß § 14 des Baugesetzbuchs ein. § 2 Je
ein Übersichtsplan mit den Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs der Veränderungssperre
liegt zur kostenfreien Einsichtnahme beim Bezirksamt Lichtenberg von Berlin,
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr, Amt für Planen und
Vermessen, Fachbereich Stadtplanung, und im Bau- und Wohnungsaufsichtsamt, aus. § 3 Auf
die Vorschriften über 1. die Geltendmachung und die Herbeiführung der
Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile
durch die Veränderungssperre (§ 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Baugesetzbuchs) und 2. das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen
bei nicht fristgemäßer Geltendmachung (§ 18 Abs. 3 des Baugesetzbuchs) wird hingewiesen. § 4 Wer
die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss eine
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Gesetzes zur Ausführung
des Baugesetzbuchs innerhalb von zwei Jahren seit der Verkündung dieser
Verordnung schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin geltend
machen; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
Nach § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs wird die
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf der
in Satz 1 genannten Frist unbeachtlich. Die Beschränkung des Satzes 1 gilt
nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften
verletzt worden sind. § 5 Diese
Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt
für Berlin in Kraft. Berlin,
den .2008 Bezirksamt Lichtenberg von Berlin E m m r
i c h G
e i s e l Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für
Stadtentwicklung, Bauen Umwelt
und Verkehr Anlage
2 Räumlicher
Geltungsbereich
der Veränderungssperre 11- 44/18 für die südlich der Grundstücke
Landsberger Allee 255/267 gelegene Teilfläche der Stellplatzanlage, Flurstücke
126, 127, 128, 129, 158 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt
- Hohenschönhausen
Maßstab 1:5000 |
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