Drucksache - DS/0761/VI
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und unter welchen
Bedingungen freie Träger der Jugendhilfe als Träger von
Jugendfreizeiteinrichtungen in die Lage versetzt werden können, die Gebäude und
Grundstücke dieser Jugendfreizeiteinrichtungen im Wege der eigen-tümerähnlichen
Überlassung zu nutzen. Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu
nehmen: Das Bezirksamt hat in seinem Zwischenbericht zur o. g.
Drucksache in der BVV am 22. Mai 2008 mit der Beschreibung der drei Varianten 1. Verkauf des Grundstücks unter
Wert 2. Vergabe eines Erbbaurechts für in
der Regel länger als 30 Jahre 3.
Abschluss eines so genannten Rahmenmietvertrags für das Grundstück dargelegt, unter welchen Bedingungen freie Träger der
Jugendhilfe als Träger von Jugendfreizeiteinrichtungen in die Lage versetzt
werden können, die Gebäude und Grundstücke im Wege der eigentümerähnlichen
Überlassung zu nutzen. Für das Haushaltjahr 2008 hat das Bezirksamt die
Kostenauswirkungen, die durch den Verbleib von Objekten im Fachvermögen
entstehen, geprüft (siehe Anlage). In der Anlage sind die Vertragsstände, die kameralen
Ausgaben in den Bereichen A08 = Bewirtschaftungsausgaben und A02 = Unterhaltung
der Grundstücke und baulichen Anlagen, die budgetunwirksamen Kosten 2008 sowie
der aktuelle Bearbeitungsstand dargestellt. Mit den Trägern, die Nutzungsverträge ohne
Eigentümerpflichten haben, hat das Jugendamt 2008 Gespräche mit dem Ziel der
Realisierung einer der drei dargestellten Eigentumsvarianten geführt. Berlin, den
Emmrich Räßler-Wolff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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