Drucksache - DS/0761/VI  

 
 
Betreff: Jugendfreizeiteinrichtungen - "Eigentümerähnliche Überlassung" von Gebäuden und Grundstücken an die freien Träger
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStR FamJugGes,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.03.2008 
17. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.05.2008 
19. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.05.2009 
30. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
25.06.2009 
31. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
01.09.2009 
Sitzung in der VI. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen freie Träger der Jugendhilfe als Träger von Jugendfreizeiteinrichtungen in die Lage versetzt werden können, die Gebäude und Grundstücke dieser Jugendfreizeiteinrichtungen im Wege der eigen-tümerähnlichen Überlassung zu nutzen.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seinem Zwischenbericht zur o. g. Drucksache in der BVV am 22. Mai 2008 mit der Beschreibung der drei Varianten

 

1. Verkauf des Grundstücks unter Wert

2. Vergabe eines Erbbaurechts für in der Regel länger als 30 Jahre

3.  Abschluss eines so genannten Rahmenmietvertrags für das Grundstück

 

dargelegt, unter welchen Bedingungen freie Träger der Jugendhilfe als Träger von Jugendfreizeiteinrichtungen in die Lage versetzt werden können, die Gebäude und Grundstücke im Wege der eigentümerähnlichen Überlassung zu nutzen.

 

Für das Haushaltjahr 2008 hat das Bezirksamt die Kostenauswirkungen, die durch den Verbleib von Objekten im Fachvermögen entstehen, geprüft (siehe Anlage).

In der Anlage sind die Vertragsstände, die kameralen Ausgaben in den Bereichen A08 = Bewirtschaftungsausgaben und A02 = Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen, die budgetunwirksamen Kosten 2008 sowie der aktuelle Bearbeitungsstand dargestellt.

 

Mit den Trägern, die Nutzungsverträge ohne Eigentümerpflichten haben, hat das Jugendamt 2008 Gespräche mit dem Ziel der Realisierung einer der drei dargestellten Eigentumsvarianten geführt.

 

 

Berlin, den

 

 

 

Emmrich                                                               Räßler-Wolff

Bezirksbürgermeisterin                                        Bezirksstadtrat

 

 
 

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