Drucksache - DS/0759/VI  

 
 
Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Konrad-Wolf-Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.03.2008 
17. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.09.2010 
43. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Dringl. Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die benannte Fläche ist zwei verschiedenen Eigentümern zugehörig. Zur Verdeutlichung der Situation wird in der Anlage ein Foto beigefügt.

Die Fläche hinter dem Zaun wird im Bereich des Straßenbegleitgrüns vom Lichtenberger Amt für Umwelt und Natur bewirtschaftet. Dabei werden die vorhandenen Sträucher regelmäßig geschnitten, so dass Passanten über sie hinweg blicken können und so ein freier Blick auf herannahende Straßenbahnen gewährleistet ist.

 

Die Fläche vor dem Zaun befindet sich im Privateigentum der Trigon Consult GmbH und Co. Altenhofer Dreieck OHG. Trotz mehrfacher Intervention des Bezirksamtes sind die vorhandenen Sträucher nicht regelmäßig und in ausreichendem Maße beschnitten worden und eine freie Sicht auf die Straßenbahngleise war zumeist nicht vorhanden. Daher wurde der Eigentümer nachdrücklich schriftlich dazu aufgefordert, die vorhandenen Sträucher dauerhaft niedrig zu halten. Ihm wurde dringend angeraten, die vorhandene Vegetation durch Bodendecker zu ersetzen, da diese dauerhaft niedrig bleiben und so eine freie Sicht zukünftig auch ohne weitere Rückschnitte gewährleistet ist. Das Amt für Bauen und Verkehr wird in regelmäßigen Abständen prüfen, ob diese Maßnahmen umgesetzt werden, um eine weitere Gefährdung von Verkehrsteilnehmern auszuschließen. Sollte dies dennoch nicht zum Erfolg führen, werden durch das Bezirksamt weitere rechtliche Schritte geprüft und realisiert.

 

Auch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) wurde durch das Bezirksamt gebeten, hier die Verkehrssituation zu prüfen. In Beantwortung der BVV-Anfrage wurde mitgeteilt, dass es sich aus Sicht der VLB um eine reine Angelegenheit bezüglich des Grünschnittes in der Altenhofer Straße handelt und damit kein Handlungsbedarf für sie besteht. Die Überquerung der Gleise sei ansonsten für Fußgänger unproblematisch möglich. Die Polizei sieht an dieser Stelle keinen Unfallschwerpunkt.

 

 
 

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