Drucksache - DS/0756/VI
Das Bezirksamt wurde ersucht,
Darin sollten insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:
- Was hat das Bezirksamt seit Fertigstellung der Machbarkeitsstudie zu dieser Problematik unternommen? - Gab es schon Gespräche mit der Niederbarnimer Eisenbahn-Gesellschaft zur Frage des Flächenerwerbs? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und wenn nein, warum nicht? - Ist mit den zuständigen Senatsverwaltungen schon über dieses Bauvorhaben und seine Förderfähigkeit gesprochen worden? - Wie steht das Bezirksamt zum jetzigen Zeitpunkt selbst zu dem Vorhaben und welcher Zeitrahmen (positive Stellungnahme vorausgesetzt) würde sich für eine Umsetzung ergeben?
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Die Machbarkeitsstudie vom Mai 2006 weist für die Verlängerung der Bahnhofsstraße Kosten von insgesamt 2.730.000 € aus, davon 1.056.000 € für den Grunderwerb. Der Grunderwerb, der aus bezirklichen Mitteln finanziert werden muss, ist Voraussetzung für die Beantragung von GA Fördermitteln. Die Mittel für den Grunderwerb müssen in der bezirklichen I-Planung eingestellt werden. In der Investitionsplanung bis 2013 sind diese Mittel nicht eingestellt, da der Bezirk andere Vorhaben für dringlicher hält. Bei den GA Maßnahmen hat der Bezirk folgende Projekte priorisiert: - Buchberger Str. mit Ausbildung Vollknoten Frankfurter Allee - Ausbau Ruschestraße mit Radwegen im Abschnitt Normannenstraße bis Bornitzstraße - Ausbau Vulkanstraße mit Radwegen im Abschnitt Herzbergstraße bis Josef-Orlopp- Straße - Fahrbahnerneuerung südlich Landsberger Alle von Zechliner Straße bis Rhinstraße - Fahrbahnerneuerung Falkenberger Chaussee von Egon-Erwin-Kisch-Straße bis Dorfstraße Falkenberg
Für diese Maßnahmen wurde am 15.01.09 nach über 2-jähriger Beantragung eine Förderung zugesichert unter der Vorrausetzung, dass die Mittel bis Jahresende 2010 abgerechnet werden. Aus den genannten Gründen hat der Bezirk bisher keine Gespräche mit dem Grundstückseigentümer und der Senatsverwaltung für Wirtschaft Technologie und Frauen zur Verlängerung der Bahnhofsstraße geführt. Der Bezirk wird bei den Haushaltsplanaufstellungen in den nächsten Jahren die Möglichkeit der Einordnung des Grunderwerbes weiterhin prüfen und nach Bereitstellung der Mittel das Planungsrecht für die Herstellung der verlängerten Bahnhofstraße durch Bebauungsplan schaffen. Mit der Erstellung des Planungsrechtes für die Straße werden auch mit den künftigen Anliegern die Fragen der Erschließungsbeitragserhebung für den Straßenbau (10 % vom Eigenanteil und
Nach Festsetzung des Bebauungsplanes werden die GA-Mittel beantragt und der Grunderwerb durchgeführt.
Die Errichtung der Straße setzt die Herstellung von Planungsrecht (B-Plan) voraus.
Berlin, den .02.2009
Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
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