Drucksache - DS/0746/VI  

 
 
Betreff: "Einschulungshilfen im Bezirk Lichtenberg"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO Christian PetermannBVO Christian Petermann
Verfasser:Hammels, PeterHammels, Peter
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.03.2008 
17. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage BVO WAS-B PDF-Dokument

Der Ende 2007 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossene "Härtefallfonds" sieht 300

 

 

Der Ende 2007 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossene "Härtefallfonds" sieht 300.000 Euro für Einschulungshilfen für Kinder aus ALG2-Bedarfsgemeinschaften vor.

Gleichzeitig teilte die Bezirksbürgermeisterin auf der BVV am 24.01.08 mit, dass der im Bezirkshaushaltsplan vorgesehene Ausgabeposten „Einschulungshilfen“ in Höhe von 40.000 Euro auf Grund dieser Zuwendung gesperrt wurde.

 

Dazu wird das Bezirksamt um folgende Auskunft gebeten:

 

 

1. Welche Informationen hat das Bezirksamt von der zuständigen Senatsverwaltung erhalten, wie das Geld auf die Schulen der einzelnen Bezirke aufgeteilt wird?

 

2. Welche Summe erhalten die Grundschulen im Bezirk Lichtenberg?

 

3. Wie viele einzuschulende Kinder aus ALG2-Bedarfsgemeinschaften wird es nach Schätzungen des Bezirksamts in etwa zum Schuljahresbeginn 2008/09 in Lichtenberg geben?

 

4. Welcher Betrag wird daher schätzungsweise für jedes betroffene Kind an die Eltern ausgezahlt?

 

5. Wie werden betroffene Eltern aus ALG2-Bedarfsgemeischaften rechtzeitig von der Möglichkeit dieser finanziellen Unterstützung informiert?

 

6. Wo und in welchem Zeitraum können betroffene Eltern einen Antrag auf Einschulungshilfen stellen?

 

7. Erfolgt der Antrag formlos oder mit einem vorgegebenen Formular?

 

8. Wer entscheidet über diese Anträge?

 

 

Falls das Bezirksamt die Fragen 2 bis 4 aufgrund fehlender Informationen nicht vollständig beantworten kann oder sich aus diesen Zahlen eine Differenz zu dem im Bezirkshaushaltsplan beschlossenen Ausgabevolumen ergibt:

 

 

9. Wieso wurde ein beschlossener Ausgabeposten im Sozialbereich des Haushaltsplans gesperrt, wenn auf Grund fehlender Daten nicht sichergestellt ist, dass ein adäquater Ersatz bereitgestellt wurde?

 

10. Wie will das Bezirksamt sicherstellen, dass die Ausschüttungen aus dem Härtefallfonds für den Bezirk Lichtenberg das im Bezirkshaushaltsplan beschlossene Volumen von 40.000 Euro abdeckt?

 

 
 

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