Das
Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Am
20.12.2007 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die
Zusammenlegung der Aufgaben von Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
in gemeinsamen Arbeitsgemeinschaften (Argen) verfassungswidrig ist und
verlangt, dass die Betreuung und Verwaltung der 7 Millionen Empfänger von
Hartz-IV-Leistungen neu organisiert wird.
- Ist
der bezirklichen Trägervertretung schon bekannt, wie die JobCenter neu
organisiert werden sollen?
- Wenn
ja, wird das so genannte Optionsmodell auch in Berlin eingeführt?