Drucksache - DS/0677/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV,
Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen: a) das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-40 Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Auswertung und Ergebnis b) entsprechend
den vorhergenannten Ergebnissen das Bebauungsplanverfahren 11-40 weiterzuführen
und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks,
Nachbarbezirk und Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen. c) mit
der Durchführung des Beschlusses zu b) das Amt für Planen und Vermessen zu
beauftragen. Begründung:
Unterrichtung
über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der
Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, des Nachbarbezirks
und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch. Berlin,
den
___________________ _____________________________________ Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
Anlage 1 Räumlicher
Geltungsbereich
des Bebauungsplanes 11- 40 für das Gelände zwischen Falkenberger Chaussee, LSG
„Falkenberger Krugwiesen“, Feldmark-Grundschule, den Wohngebäuden
an der Wartiner und Biesenbrower Straße sowie Welsestrasse im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil
Neu-Hohenschönhausen Maßstab
1:5000 Ziele des BebauungsplanesFestsetzung eines Mischgebietes, von
Gemeinbedarfsflächen, öffentlichen Grün- und
Verkehrsflächen Anlage
2 Auswertung
und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3
Abs.1 Baugesetzbuch möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke der
Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 19. November 2007 bis einschließlich 19. Dezember 2007 in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung statt. Die Öffentlichkeit ist am 16.11.2007 über Anzeigen in der Berliner Zeitung und der Berliner Morgenpost davon in Kenntnis gesetzt worden. Des Weiteren ist die Pressestelle informiert worden und es erfolgte in den Bürgerämtern 1 und 4 ein entsprechender Aushang. Die beabsichtigte Planung wurde anhand folgender Informationsmaterialien dargelegt: -
Bebauungsplanvorentwurf
und -
Begründung
zum Bebauungsplan. 15 Bürger und Bürgerinnen haben sich während dieser Zeit über die Planung informiert. Es wurden mündlich keine Anregungen geäußert. Es gingen keine schriftlichen Anregungen bzw. Hinweise ein. Ergebnis: Gegenüber dem
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 11-40, der zusätzlich noch die
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes vorsah, ist mit der Erarbeitung des
Planvorentwurfes auf diese Gebietskategorie zugunsten eines Mischgebietes
verzichtet worden. Maßgeblich dafür war die Überlegung, ein möglichst breit
gefächertes Nutzungsspektrum auf den zur Verfügung stehenden Bauflächen zu
ermöglichen. Dieser
Bebauungsplanvorentwurf wird beibehalten, es erfolgen keine Änderungen der
textlichen Festsetzungen oder der Begründung. |
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