Drucksache - DS/0677/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-40
Arbeitstitel: Welsekiez/Wartiner Straße
Verfahrensstand: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.01.2008 
15. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-40

 

Anlage 1:    räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:    Auswertung und Ergebnis

 

b)  entsprechend den vorhergenannten Ergebnissen das Bebauungsplanverfahren 11-40 weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, Nachbarbezirk und Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.

 

c)  mit der Durchführung des Beschlusses zu b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, des Nachbarbezirks und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

___________________                                      _____________________________________

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 

                                                                           

 

 


                                                                                                                                        Anlage 1

 
Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11- 40

 

für das Gelände zwischen

Falkenberger Chaussee, LSG „Falkenberger Krugwiesen“, Feldmark-Grundschule, den Wohngebäuden an der Wartiner und Biesenbrower Straße sowie Welsestrasse

 

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen

 

                                                                                                                           Maßstab 1:5000

 

Ziele des Bebauungsplanes

Festsetzung eines Mischgebietes, von Gemeinbedarfsflächen,

öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen

 

                                                                                                                                         Anlage 2

 

 

                                                                                                                                                      

Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

 

 

 

Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 19. November 2007 bis einschließlich 19. Dezember 2007 in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung statt. Die Öffentlichkeit ist am 16.11.2007 über Anzeigen in der Berliner Zeitung und der Berliner Morgenpost davon in Kenntnis gesetzt worden. Des Weiteren ist die Pressestelle informiert worden und es erfolgte in den Bürgerämtern 1 und 4 ein entsprechender Aushang.

 

Die beabsichtigte Planung wurde anhand folgender Informationsmaterialien dargelegt:

-        Bebauungsplanvorentwurf und

-        Begründung zum Bebauungsplan.

 

15 Bürger und Bürgerinnen haben sich während dieser Zeit über die Planung informiert. Es wurden mündlich keine Anregungen geäußert.

 

Es gingen keine schriftlichen Anregungen bzw. Hinweise ein.

 

 

 

Ergebnis:

 

Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 11-40, der zusätzlich noch die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes vorsah, ist mit der Erarbeitung des Planvorentwurfes auf diese Gebietskategorie zugunsten eines Mischgebietes verzichtet worden. Maßgeblich dafür war die Überlegung, ein möglichst breit gefächertes Nutzungsspektrum auf den zur Verfügung stehenden Bauflächen zu ermöglichen.

 

Dieser Bebauungsplanvorentwurf wird beibehalten, es erfolgen keine Änderungen der textlichen Festsetzungen oder der Begründung.

 

 

 
 

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