Drucksache - DS/0665/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV,
Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen: a) das
Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-32 Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Auswertung und Ergebnis b) entsprechend
dem vorhergenannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren 11-32 weiterzuführen
und die Behörden sowie die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß §
4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen. c) mit
der Durchführung des Beschlusses zu b) das Amt für Planen und Vermessen zu
beauftragen. Begründung:
Unterrichtung
über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der
Behörden sowie der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs.
2 Baugesetzbuch Berlin,
den 12.2007
________________________________________________________ Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr Anlage
1 Räumlicher
Geltungsbereich
des Bebauungsplanes 11-32 für das Gelände zwischen
Sewanstraße, Straße Am Tierpark, nördliche Grenze des Bahngeländes,
östliche Grundstücksgrenze Ontarioseestraße 20 bis 30 und der Ontarioseestraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil
Friedrichsfelde Maßstab
1:5.000 Ziel des
Bebauungsplanes
Festsetzung eines Mischgebietes Anlage 2 Auswertung
und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke der
Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 03. September 2007 bis einschließlich 04. Oktober 2007 in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung statt. Die Öffentlichkeit ist am 31. August 2007 über Anzeigen in der Berliner Zeitung, Berliner Morgenpost und im Tagesspiegel davon in Kenntnis gesetzt worden. Des Weiteren ist die Pressestelle informiert worden und es erfolgte in allen Bürgerämtern ein entsprechender Aushang. Die beabsichtigte Planung wurde anhand folgender Informationsmaterialien dargelegt: -
Bebauungsplanvorentwurf, -
Kurze
textliche Begründung. Das Planungskonzept und die beabsichtigten Festsetzungen Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-32 weist durch
die Insellage eine städtebauliche Sondersituation auf, da dieses Areal
allseitig durch Straßen bzw. durch die südlich angrenzende Bahntrasse von der
umgebenen Bebauung getrennt wird. Weiterhin stellt diese Fläche das Gelenk
zwischen den Ortsteilen Friedrichsfelde und Karlshorst dar, markiert den
Eingang nach Karlshorst und ist hervorragend erschlossen. Eine solch zentrale
Fläche verlangt nach einer bedeutsamen Nutzung. Am 08.08.2006 wurde im Bezirksamt der Beschluss zur
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens gefasst und im Amtsblatt von Berlin am
18.08.2006 (ABl. Nr. 41/ Seite 3218) veröffentlicht. Im Rahmen des weiteren Verfahrens stellte sich heraus, dass
die anvisierten Planungsziele (Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes zur
Errichtung eines Autohauses mit Werkstatt und ergänzenden Dienstleistungen)
nicht der Bedeutung dieser zentralen Fläche entsprachen. Sowohl die Art der Bebauung als auch deren Nutzung sollen
der städtebaulichen Situation sowie der verkehrsgünstigen Lage gerecht werden. In Vorbereitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
wurden im Bezirksamt neue konzeptionelle Überlegungen getroffen. Diese führten
letztlich dazu, dass der Öffentlichkeit ein Bebauungsplanentwurf präsentiert
wurde, der die planungsrechtliche Sicherung eines Mischgebietes für die große
so genannte „Zirkusfläche“, auf einer Fläche von ca. 1 ha und auf
der verbleibenden Fläche nördlich des Bahndammes ein Allgemeines Wohngebiet,
vorsieht. Die im FNP parallel zum Bahndamm verlaufende dargestellte
überörtliche Grünverbindung soll entsprechend gesichert festgesetzt werden. Der Bebauungsplan 11-32 soll innerhalb seines
Geltungsbereiches folgendes festsetzen:
Bereits in der Phase der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit war die Festsetzung des Allgemeinen Wohngebietes auf der
Teilfläche nördlich des Bahndammes im Bezirksamt Lichtenberg nicht mehr
gewünscht. Des Weiteren hatte das Bezirksamt die Absicht, das
Bebauungsplanverfahren gemäß § 13a Abs.1 Satz 1 BauGB im beschleunigten
Verfahren weiter durchzuführen. Der gesamte räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes
befindet sich im Zusammenhang bebauter Ortsteile i.S. von § 34 BauGB. Dieser
umfasst insgesamt 17.000 m². Mit Hilfe der geplanten Baukörperfestsetzungen
wird eine überbaute Grundfläche von ca. 4.500 m² möglich sein. Am 09.10.2007 wurde im Bezirksamt der Beschluss zur Änderung
des Planungszieles (Festsetzung eines Mischgebietes) und Anwendung des
beschleunigten Verfahrens gefasst und im Amtsblatt von Berlin am 09.11.2007
(ABl. Nr. 49/ Seite 2914) veröffentlicht. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB soll abgesehen werden. Ziel des Bebauungsplanes ist jetzt die planungsrechtliche
Sicherung eines Mischgebietes. Auf der großen sogenannten
„Zirkusfläche“ soll ein bis zu 6-geschossiger Baukörper als
Blockrandbebauung entlang der Straße Am Tierpark/ Sewanstraße als verbindendes
Element für das dahinter liegende Wohngebiet errichtet werden. Auf der
verbleibenden Fläche nördlich des Bahndammes soll eine max. 4-geschossige
Bebauung ebenfalls als Mischgebiet im Bebauungsplan festgesetzt werden. Die im
FNP parallel zum Bahndamm dargestellte überörtliche Grünverbindung soll
entsprechend gesichert festgesetzt werden. Schriftliche Beteiligung 4 Bürger und Bürgerinnen haben während dieser Zeit Einsicht in die Planung genommen. Es wurden mündlich keine Anregungen geäußert. Eine schriftliche Anregung bzw. Hinweis ging ein: Bürger 1
Schreiben vom 04.10.2007 Stellungnahme
des Bürgers Leider
liegt der B-Plan-Entwurf 11-32 nur in Form der Planzeichnung aus. Daher können
wir lediglich zu den dargestellten Festsetzungen Stellung nehmen. Das gesamte
Plangebiet ist zum größten Teil unversiegelt. Bei Durchführung der Planung
kommt es zur Versiegelung großer bisher brachliegender Flächen. Auf dem B-Plan
finden sich keine Planzeichen, die den vorhandenen Baumbestand sichern oder
Hinweise darauf, einen Teil der Grünfläche, die an die Ontarioseestraße grenzt,
zu erhalten. Der Verlust dieser Fläche sollte unbedingt ausgeglichen werden.
Der vorhandene Baumbestand muss gesichert und in die textlichen und
planerischen Festsetzungen mit aufgenommen werden. Der Verlust
von Bäumen ist nach der Berliner Baumschutzverordnung auszugleichen. Extensive
Dach- und Fassadenbegrünung sollte im B-Plan textlich festgesetzt werden. Dies
muss unbedingt auch bei der Planung der Gebäude berücksichtigt werden, damit
Dachbegrünung auch tatsächlich möglich ist. Entsprechende Festsetzungen sind in
Reinickendorf übrigens mittlerweile gängig. Abwägung des Fachbereichs Stadtplanung Zusätzlich zum B-Plan-Entwurf 11-32 hing in der Zeit der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung auch eine kurze schriftliche Begründung aus.
Diese war unterteilt in:
Als letzter Hinweis wurde die Absicht des Bezirksamtes, das
Bebauungsplanverfahren gemäß § 13a Abs.1 Satz 1 BauGB im beschleunigten
Verfahren weiter durchzuführen, begründet. Die i.R. stehende Fläche ist eine Brache ohne
Aufenthaltsqualität. Der südwestliche Bereich ist zu 50 % versiegelt und wird
als Parkplatz genutzt. Durch die sporadische Nutzung der Fläche durch Zirkus
bzw. Rummel hat sich dort nur eine geringwertige Vegetation, mit Ausnahme des
Baumbestandes, entwickeln können. Bäume haben sich hauptsächlich am Rand der
Fläche, auf dem Bahndamm und beidseitig der Fußgängerquerung, die auch erhalten
bleiben sollen, entwickelt. Als Folge der Planung kann eine städtebaulich unzuträgliche
innerstädtische Brache einer neuen Nutzung zugeführt werden. Die Schaffung
einer blockrandschließenden Bebauung am Rande eines Wohngebietes durch eine
adäquate Neubebauung führt zu einer deutlichen Aufwertung des Stadtbildes, sie
trägt zu der erwünschten städtebaulichen Vielfalt und der Belebung der Stadt
bei. Des Weiteren wird auch die Wohnfunktion in diesem Ortsteil
gestärkt. Negative Umweltauswirkungen sind durch eine Bebauung dieser Fläche
nicht zu erwarten. Durch die geplanten Baukörperfestsetzungen wird nur ein
geringer Teil des Grundstücks überbaut. Die in Mischgebieten allgemein
zulässige GRZ von 0,6 kann nicht ausgeschöpft werden. Die Belange des Umweltschutzes werden gem. § 1a Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. Ergebnis: Weiterführung des
Bebauungsplanverfahrens gemäß dem letzten BA-Beschluss mit Ausweisung der
gesamtem Fläche als Mischgebiet. Nach Abwägung der vorgebrachten Hinweise und Äußerungen zum
Vorentwurf des Bebauungsplans 11-32 ergibt sich folgendes vorläufiges Ergebnis:
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