Drucksache - DS/0665/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-32
Arbeitstitel: Fläche Am Tierpark/Ecke Sewanstraße
Verfahrensstand: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.01.2008 
15. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)  das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-32

 

Anlage 1:    räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:    Auswertung und Ergebnis

 

b)  entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren 11-32 weiterzuführen und die Behörden sowie die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.

 

c)  mit der Durchführung des Beschlusses zu b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden sowie der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

 

 

 

 

Berlin, den         12.2007

 

 

________________________________________________________

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                         Anlage 1

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-32

für das Gelände zwischen Sewanstraße, Straße Am Tierpark,

nördliche Grenze des Bahngeländes, östliche Grundstücksgrenze Ontarioseestraße 20 bis 30 und der Ontarioseestraße

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde

 

 

 

                                                                                                                            Maßstab 1:5.000

 

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines Mischgebietes


                                                                                                                                         Anlage 2

 

 

Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

 

 

Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 03. September 2007 bis einschließlich 04. Oktober 2007 in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung statt. Die Öffentlichkeit ist am 31. August 2007 über Anzeigen in der Berliner Zeitung, Berliner Morgenpost und im Tagesspiegel davon in Kenntnis gesetzt worden. Des Weiteren ist die Pressestelle informiert worden und es erfolgte in allen Bürgerämtern ein entsprechender Aushang.

 

Die beabsichtigte Planung wurde anhand folgender Informationsmaterialien dargelegt:

-        Bebauungsplanvorentwurf,

-        Kurze textliche Begründung.

 

 

Das Planungskonzept und die beabsichtigten Festsetzungen

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-32 weist durch die Insellage eine städtebauliche Sondersituation auf, da dieses Areal allseitig durch Straßen bzw. durch die südlich angrenzende Bahntrasse von der umgebenen Bebauung getrennt wird. Weiterhin stellt diese Fläche das Gelenk zwischen den Ortsteilen Friedrichsfelde und Karlshorst dar, markiert den Eingang nach Karlshorst und ist hervorragend erschlossen. Eine solch zentrale Fläche verlangt nach einer bedeutsamen Nutzung.

 

Am 08.08.2006 wurde im Bezirksamt der Beschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens gefasst und im Amtsblatt von Berlin am 18.08.2006 (ABl. Nr. 41/ Seite 3218) veröffentlicht.

 

Im Rahmen des weiteren Verfahrens stellte sich heraus, dass die anvisierten Planungsziele (Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes zur Errichtung eines Autohauses mit Werkstatt und ergänzenden Dienstleistungen) nicht der Bedeutung dieser zentralen Fläche entsprachen.

 

Sowohl die Art der Bebauung als auch deren Nutzung sollen der städtebaulichen Situation sowie der verkehrsgünstigen Lage gerecht werden.

 

In Vorbereitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden im Bezirksamt neue konzeptionelle Überlegungen getroffen. Diese führten letztlich dazu, dass der Öffentlichkeit ein Bebauungsplanentwurf präsentiert wurde, der die planungsrechtliche Sicherung eines Mischgebietes für die große so genannte „Zirkusfläche“, auf einer Fläche von ca. 1 ha und auf der verbleibenden Fläche nördlich des Bahndammes ein Allgemeines Wohngebiet, vorsieht. Die im FNP parallel zum Bahndamm verlaufende dargestellte überörtliche Grünverbindung soll entsprechend gesichert festgesetzt werden.

 

Der Bebauungsplan 11-32 soll innerhalb seines Geltungsbereiches folgendes festsetzen:

 

  • Bestimmung von Art der baulichen Nutzung als Mischgebiet und als Allgemeines Wohngebiet.
  • Maß der baulichen Nutzung sowie überbaubaren Grundstücksflächen. Eine neue Baustruktur soll gefunden werden.
  • Die Sicherstellung der notwendigen Erschließung durch die Bestimmung der örtlichen Verkehrsflächen. Die vorhandenen Straßenverkehrsflächen Sewanstraße, Straße Am Tierpark und Ontarioseestraße bleiben bestehen. Die Einteilung der Straßenverkehrsflächen wird nicht Gegenstand der Festsetzungen des Bebauungsplanes sein.
  • Luftreinhaltung - Der Bereich ist im Vorranggebiet für Luftreinhaltung gem. FNP Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 08.Januar 2004 (ABl. S. 95), zuletzt geändert am 29.Juni 2006 (ABl. S. 2426). Deshalb soll durch eine textliche Festsetzung die Verwendung emissionsarmer Brennstoffe vorgeschrieben werden.
  • Vorhandene Leitungen sollen durch Leitungsrechte gesichert werden.
  • Der übergeordnete Grünzug gem. LaPro parallel zur Bahntrasse soll als Rad- und Wanderwegeverbindung planungsrechtlich gesichert werden.

 

Bereits in der Phase der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit war die Festsetzung des Allgemeinen Wohngebietes auf der Teilfläche nördlich des Bahndammes im Bezirksamt Lichtenberg nicht mehr gewünscht. Des Weiteren hatte das Bezirksamt die Absicht, das Bebauungsplanverfahren gemäß § 13a Abs.1 Satz 1 BauGB im beschleunigten Verfahren weiter durchzuführen.

 

Der gesamte räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes befindet sich im Zusammenhang bebauter Ortsteile i.S. von § 34 BauGB. Dieser umfasst insgesamt 17.000 m². Mit Hilfe der geplanten Baukörperfestsetzungen wird eine überbaute Grundfläche von ca. 4.500 m² möglich sein.

 

Am 09.10.2007 wurde im Bezirksamt der Beschluss zur Änderung des Planungszieles (Festsetzung eines Mischgebietes) und Anwendung des beschleunigten Verfahrens gefasst und im Amtsblatt von Berlin am 09.11.2007 (ABl. Nr. 49/ Seite 2914) veröffentlicht. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB soll abgesehen werden.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist jetzt die planungsrechtliche Sicherung eines Mischgebietes. Auf der großen sogenannten „Zirkusfläche“ soll ein bis zu 6-geschossiger Baukörper als Blockrandbebauung entlang der Straße Am Tierpark/ Sewanstraße als verbindendes Element für das dahinter liegende Wohngebiet errichtet werden. Auf der verbleibenden Fläche nördlich des Bahndammes soll eine max. 4-geschossige Bebauung ebenfalls als Mischgebiet im Bebauungsplan festgesetzt werden. Die im FNP parallel zum Bahndamm dargestellte überörtliche Grünverbindung soll entsprechend gesichert festgesetzt werden.

 

 

Schriftliche Beteiligung

 

4 Bürger und Bürgerinnen haben während dieser Zeit Einsicht in die Planung genommen. Es wurden mündlich keine Anregungen geäußert.

 

Eine schriftliche Anregung bzw. Hinweis ging ein:

 

Bürger 1

Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V.

Potsdamer Straße 68

10785 Berlin

Schreiben vom 04.10.2007

 

 

Stellungnahme des Bürgers

 

Leider liegt der B-Plan-Entwurf 11-32 nur in Form der Planzeichnung aus. Daher können wir lediglich zu den dargestellten Festsetzungen Stellung nehmen.

Das gesamte Plangebiet ist zum größten Teil unversiegelt. Bei Durchführung der Planung kommt es zur Versiegelung großer bisher brachliegender Flächen. Auf dem B-Plan finden sich keine Planzeichen, die den vorhandenen Baumbestand sichern oder Hinweise darauf, einen Teil der Grünfläche, die an die Ontarioseestraße grenzt, zu erhalten. Der Verlust dieser Fläche sollte unbedingt ausgeglichen werden. Der vorhandene Baumbestand muss gesichert und in die textlichen und planerischen Festsetzungen mit aufgenommen werden.

Der Verlust von Bäumen ist nach der Berliner Baumschutzverordnung auszugleichen.

Extensive Dach- und Fassadenbegrünung sollte im B-Plan textlich festgesetzt werden. Dies muss unbedingt auch bei der Planung der Gebäude berücksichtigt werden, damit Dachbegrünung auch tatsächlich möglich ist. Entsprechende Festsetzungen sind in Reinickendorf übrigens mittlerweile gängig.

 

 

Abwägung des Fachbereichs Stadtplanung

 

Zusätzlich zum B-Plan-Entwurf 11-32 hing in der Zeit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung auch eine kurze schriftliche Begründung aus. Diese war unterteilt in:

  • Aktueller Anlass der Planaufstellung
  • Plangebiet
  • Ziel und Zweck der Planung und
  • Planungskonzept und beabsichtigte Festsetzungen.

Als letzter Hinweis wurde die Absicht des Bezirksamtes, das Bebauungsplanverfahren gemäß § 13a Abs.1 Satz 1 BauGB im beschleunigten Verfahren weiter durchzuführen, begründet.

 

Die i.R. stehende Fläche ist eine Brache ohne Aufenthaltsqualität. Der südwestliche Bereich ist zu 50 % versiegelt und wird als Parkplatz genutzt. Durch die sporadische Nutzung der Fläche durch Zirkus bzw. Rummel hat sich dort nur eine geringwertige Vegetation, mit Ausnahme des Baumbestandes, entwickeln können. Bäume haben sich hauptsächlich am Rand der Fläche, auf dem Bahndamm und beidseitig der Fußgängerquerung, die auch erhalten bleiben sollen, entwickelt.

 

Als Folge der Planung kann eine städtebaulich unzuträgliche innerstädtische Brache einer neuen Nutzung zugeführt werden. Die Schaffung einer blockrandschließenden Bebauung am Rande eines Wohngebietes durch eine adäquate Neubebauung führt zu einer deutlichen Aufwertung des Stadtbildes, sie trägt zu der erwünschten städtebaulichen Vielfalt und der Belebung der Stadt bei.

Des Weiteren wird auch die Wohnfunktion in diesem Ortsteil gestärkt. Negative Umweltauswirkungen sind durch eine Bebauung dieser Fläche nicht zu erwarten.

 

Durch die geplanten Baukörperfestsetzungen wird nur ein geringer Teil des Grundstücks überbaut. Die in Mischgebieten allgemein zulässige GRZ von 0,6 kann nicht ausgeschöpft werden.

 

Die Belange des Umweltschutzes werden gem. § 1a Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt.

 

 

 

Ergebnis: Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens gemäß dem letzten BA-Beschluss mit Ausweisung der gesamtem Fläche als Mischgebiet.

 

Nach Abwägung der vorgebrachten Hinweise und Äußerungen zum Vorentwurf des Bebauungsplans 11-32 ergibt sich folgendes vorläufiges Ergebnis:

 

  • Es besteht ein sehr geringes öffentliches Interesse an einer Revitalisierung des innerstädtischen Standorts durch eine angemessene Nutzung.

 

  • Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangene Stellungnahme führte zu keiner Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans 11-32. Die eingegangene Äußerung des Bürgers und die Gründe für deren Berücksichtigung / Nichtberücksichtigung im weiteren Bebauungsplanverfahren ist dem laufenden Text zu entnehmen.

 

 
 

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