Drucksache - DS/0618/VI  

 
 
Betreff: Baumgutachten in die Öffentlichkeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.12.2007 
14. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt/Gesundheit Entscheidung
27.02.2008 
18. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Gesundheit vertagt   
26.03.2008 
19. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.04.2008 
18. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.06.2008 
20. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.02.2009 
27. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt/Gesundheit Entscheidung
25.03.2009 
30. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Gesundheit vertagt   
22.04.2009 
31. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Gesundheit vertagt   
24.06.2009 
34. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Gesundheit erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B'90/Die Grünen PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Umw/Ges PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument
Dringl. Vorlage z. Ktn. BA (Ergänzung Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht,

bei BaumfälIungen größeren Ausmaßes (mehr als drei) die

Informationen an die BVV gemäß der DS/llI/838 zu vereinheitlichen, das heißt zu präzisieren

und zu qualifizieren.

Gemeint ist damit ein Mindeststandard, der folgende Angaben enthalten muss:

 

1.    Begründung der Fällung (Planungsrecht, Gesundheitszustand des Baumes mit
       Symptombeschreibung) und Angabe der konkreten Standorte;

2.    Anzahl der zu fällenden Bäume mit Angabe der Arten und des Stammumfanges;

3.    Beschreibung der Ersatzpflanzung mit konkreter Angabe der Anzahl, der Arten, der
       Qualität und des vorgesehenen Standortes.



Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Verfahren, die BVV mittels des Formblatts (Anlage) über Baumfällungen zu informieren, hat sich seit seiner Einführung gut bewährt und wird in gewohnter Form weitergeführt.

Jedoch gab es bei einigen Informationen über Baumfällvorhaben bzw. erfolgten Baumfällungen Irritationen darüber, welche Fällungen diese Information ein- bzw. ausschließt.

Daher möchte das Bezirksamt das hiermit konkretisieren, um Missverständnisse  auszuschließen.

 

Die Baumschutzverordnung des Landes Berlin (BaumSchVO v. 04.03.2004) trifft als bindende Rechtsverordnung klare Aussagen darüber, welche Bäume durch sie geschützt sind und welche nicht. Nur auf dieser Grundlage sind Informationen über Fällungen an die BVV möglich.

Es ist zu beachten, dass Baumfällungen, bei denen die zu fällenden Bäume nicht der Baumschutzverordnung unterliegen, dem Bezirksamt weder mitgeteilt noch beantragt werden müssen. Somit ist das Bezirksamt gar nicht in der Lage, darüber zu berichten; einerseits, weil es selbst schlicht nicht informiert ist, andererseits, weil es sich im Rahmen der Rechtsgrundlage zu bewegen hat, die eine Information über nicht geschützte Bäume nicht vorsieht.



 

 

Das heißt für die künftigen Informationen konkret:

 

Die BVV wird über alle Baumfällvorhaben informiert, bei denen mehr als drei Bäume gefällt werden, die unter die Baumschutzverordnung fallen.

 

 

Berlin, den       .02.2009

 

 

 

                                                                      

Emmrich                                                        Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen,

                                                                       Umwelt und Verkehr

 

 

 


                                                                                                                                  Anlage

 

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

 

Bauvorhaben:

 

Begründung:

 

Grund der Fällung

Stückzahl

Stammumfang

Baumart

Abgestorben

 

 

 

Altersabgang

 

 

 

Austauschpflanzung

 

 

 

Baumstatik nicht ausreichend

 

 

 

Bauvorhaben

Planungsgründe

 

 

 

Bestandsregulierung

 

 

 

Faulstellen

 

 

 

Gas im Boden

 

 

 

Konkurrenzdruck

 

 

 

Nicht angewachsen

 

 

 

Pilzbefall

 

 

 

Schädlinge

 

 

 

Sturmschaden

 

 

 

Umpflanzung

 

 

 

 

 

 

 

Ersatzpflanzung:

Stückzahl Bäume

Baumart

Qualität (StU)

Standort

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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